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CYBERVERSICHERUNG IM VERGLEICH
WAS IST EINE CYBERVERSICHERUNG?
Eine Cyberversicherung ist eine Versicherungslösung, die Unternehmen gegen finanzielle Schäden durch Cyberkriminalität und IT-Sicherheitsvorfälle absichert. Zu den versicherten Risiken zählen unter anderem Datenverluste, Hackerangriffe, Ransomware-Erpressung sowie Datenschutzverletzungen.
Im Rahmen einer Cyberversicherung sind sowohl Eigen- als auch Drittschäden abgesichert. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für IT-Forensik, Systemwiederherstellung, Betriebsunterbrechungen, rechtliche Beratung und Maßnahmen zur Krisenkommunikation. Je nach Vertragsgestaltung kann auch die Zahlung von Schadenersatz an Dritte oder die Übernahme von Bußgeldern bei Datenschutzverstößen enthalten sein.
Cyberversicherungen richten sich branchenübergreifend an Unternehmen jeder Größe, insbesondere an solche mit hohem Digitalisierungsgrad oder sensiblen Kundendaten. Die Versicherung kann individuell auf das Risikoprofil des Unternehmens abgestimmt werden. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt unter anderem von der Unternehmensgröße, der vorhandenen IT-Sicherheitsinfrastruktur und dem gewünschten Deckungsumfang ab.
Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz auf die tatsächlichen Anforderungen des Unternehmens angepasst ist, um eine möglichst umfassende Deckung mit möglichst wenigen Ausschlüssen zu gewährleisten.
WER BRAUCHT EINE CYBERVERSICHERUNG?
Eine Cyberversicherung ist ein unverzichtbares Versicherungsprodukt für Unternehmen, die sich gegen die wachsenden Risiken aus dem Bereich der Cyberkriminalität und digitalen Sicherheitsvorfälle absichern möchten. Unternehmen, die auf den Abschluss einer Cyberversicherung verzichten, tragen sämtliche Kosten und Folgeschäden nach einem IT-Sicherheitsvorfall selbst – unter Umständen mit existenzbedrohenden finanziellen Folgen.
Versichert sind im Rahmen der Versicherungslösungen unter anderem Schäden durch Hackerangriffe, Datenverlust, Erpressung durch Ransomware sowie Betriebsunterbrechungen infolge von IT-Ausfällen. Eine Cyberversicherung bietet darüber hinaus auch Schutz bei Datenschutzverstößen, die beispielsweise zu behördlichen Verfahren oder Bußgeldern führen können.
Zusätzlich umfasst der Versicherungsschutz auch Kosten für IT-Forensik, Wiederherstellung von Daten, Krisenkommunikation sowie rechtliche und technische Unterstützung im Schadenfall. Wie die Praxis zeigt, können durch Cyberangriffe sehr schnell hohe Schadenssummen entstehen, die ohne entsprechenden Versicherungsschutz erhebliche wirtschaftliche Risiken für Unternehmen darstellen.
In folgenden Branchen und Unternehmensformen wird zum Abschluss einer gewerbliche Cyberversicherung geraten:
WAS DECKT DIE CYBERERSICHERUNG AB?
Eine gewerbliche Cyberversicherung deckt eine Vielzahl von Schäden ab, die im Zusammenhang mit Cyberangriffen, IT-Sicherheitsvorfällen oder Datenpannen entstehen können. Der Versicherungsschutz umfasst dabei sowohl eigene Schäden des Unternehmens (Eigenschäden) als auch Ansprüche Dritter (Drittschäden), die infolge eines Vorfalls geltend gemacht werden.
WAS KOSTET EINE CYBERVERSICHERUNG: PREIS-BEISPIELE
Die Kosten für eine Cyberversicherung variieren je nach Branche, Unternehmensgröße, IT-Infrastruktur und gewünschtem Leistungsumfang. Entscheidend für die Prämienhöhe sind vor allem die individuelle Risikobewertung durch den Versicherer sowie der Umfang der gewünschten Deckungssummen.
Die Kosten in Euro für Ihre Cyberversicherung können Sie schnell und einfach durch eine Angebotsanfrage mit wenigen Angaben zu Ihrem Unternehmen erfahren. Ein paar Beispiele veranschaulichen, dass eine Cyberversicherung nicht teuer sein muss und wir Ihnen ein entsprechend hochwertiges Preis-Leistungsverhältnis bieten:
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Eine Cyberversicherung ist eine spezialisierte Versicherungslösung, die Unternehmen vor finanziellen Schäden durch Cyberangriffe, Datenverluste, Hackerangriffe oder Datenschutzverletzungen schützt. Sie deckt sowohl Eigenschäden (z. B. Kosten für IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Betriebsunterbrechung) als auch Drittschäden (z. B. Schadenersatzforderungen wegen Datenschutzverstößen) ab. Ziel ist es, Unternehmen im Ernstfall finanziell abzusichern und bei der Bewältigung des Vorfalls professionell zu unterstützen.
Eine Cyberversicherung bietet umfassenden Schutz vor finanziellen Schäden, die durch digitale Sicherheitsvorfälle entstehen. Sie umfasst sowohl Eigenschäden des Unternehmens als auch Haftpflichtansprüche Dritter.
Typische Leistungen einer Cyberversicherung sind:
IT-Forensik und technische Soforthilfe: Nach einem Hackerangriff übernimmt die Versicherung die Kosten für Spezialisten, die den Vorfall analysieren, Sicherheitslücken schließen und Systeme wiederherstellen.
Datenwiederherstellung: Wenn durch Schadsoftware (z. B. Ransomware) wichtige Unternehmensdaten verschlüsselt oder gelöscht werden, deckt die Versicherung die Kosten zur Wiederherstellung dieser Daten.
Betriebsunterbrechung: Fällt die IT-Infrastruktur aus und es kommt zu Umsatzeinbußen oder Produktionsstillstand, ersetzt die Cyberversicherung den daraus entstehenden finanziellen Schaden.
Krisenkommunikation und PR-Unterstützung: Um den Imageschaden zu minimieren, werden professionelle Kommunikationsmaßnahmen finanziert, z. B. Pressemitteilungen oder Kundeninformationen.
Rechtliche Unterstützung und Datenschutz: Bei Verstößen gegen Datenschutzgesetze (z. B. DSGVO) übernimmt die Versicherung die Anwaltskosten, Abwehrmaßnahmen und – je nach Tarif – auch Bußgelder.
Haftpflichtansprüche Dritter: Wenn z. B. durch eine verseuchte E-Mail ein Kunde oder Partner Schaden erleidet, übernimmt die Versicherung die Prüfung und ggf. die Zahlung von Schadenersatz.
Beispiel:
Ein mittelständisches Unternehmen wird Opfer eines Ransomware-Angriffs. Die Systeme fallen für zwei Tage aus, Daten sind unzugänglich, und Kunden können keine Bestellungen tätigen. Die Cyberversicherung übernimmt die Kosten für IT-Forensiker, die Wiederherstellung der Systeme, den Umsatzausfall sowie PR-Maßnahmen zur Information der Kunden. Gleichzeitig wehrt sie rechtliche Ansprüche von Geschäftspartnern ab, deren Daten ebenfalls betroffen waren.
Typische Schadenfälle in der Cyberversicherung entstehen durch gezielte Angriffe, technische Störungen oder menschliches Fehlverhalten im digitalen Umfeld. Die folgenden Beispiele veranschaulichen häufige Szenarien, bei denen eine Cyberversicherung greift:
Ransomware-Angriff mit Erpressung:
Ein Unternehmen wird Opfer eines Verschlüsselungstrojaners. Alle Daten sind blockiert, und die Täter fordern ein hohes Lösegeld in Kryptowährung. Die Versicherung übernimmt – je nach Vertragsgestaltung – das Lösegeld, die Kosten für IT-Forensiker sowie Ausfallkosten durch die Betriebsunterbrechung.
Phishing-Angriff mit Datendiebstahl:
Eine Mitarbeiterin klickt auf einen täuschend echten Link in einer E-Mail und gibt versehentlich Zugangsdaten preis. Die Angreifer greifen auf interne Kundendaten zu. Die Cyberversicherung organisiert Sofortmaßnahmen, informiert Betroffene und Behörden und trägt die Kosten für rechtliche Beratung sowie mögliche Schadenersatzforderungen.
Datenpanne durch Fehlversand:
Ein Mitarbeiter verschickt sensible personenbezogene Daten an einen falschen Empfänger. Es drohen Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Versicherung übernimmt anwaltliche Hilfe, die Benachrichtigung betroffener Personen und – je nach Police – auch verhängte Bußgelder.
DoS-Angriff auf einen Online-Shop:
Durch eine sogenannte „Denial-of-Service“-Attacke wird die Website eines E-Commerce-Anbieters lahmgelegt. Kunden können mehrere Tage nicht bestellen. Die Cyberversicherung ersetzt den entgangenen Umsatz und trägt die Kosten zur Behebung der Störung.
Malware durch externe Dienstleister:
Ein IT-Dienstleister installiert Software mit versteckter Schadsoftware. Die Infektion verbreitet sich im Firmennetzwerk. Die Cyberversicherung hilft bei der Beweissicherung, koordiniert die Schadenbehebung und reguliert Forderungen geschädigter Dritter.
Diese Beispiele zeigen, dass Cyberrisiken branchenübergreifend auftreten können – oft plötzlich und mit weitreichenden Folgen. Eine Cyberversicherung schützt hier zuverlässig vor hohen finanziellen Belastungen und organisiert professionelle Hilfe im Ernstfall.
Trotz des umfassenden Schutzes gibt es auch bei der Cyberversicherung bestimmte Leistungsausschlüsse, bei denen der Versicherer keine oder nur eingeschränkte Zahlungen leistet. Diese Ausschlüsse können je nach Versicherungsanbieter und Vertragsgestaltung variieren. Zu den häufigsten Fällen, in denen eine Cyberversicherung nicht zahlt, zählen:
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit:
Wurden Sicherheitsvorfälle absichtlich herbeigeführt oder elementare Schutzmaßnahmen grob fahrlässig vernachlässigt, kann der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Veraltete oder unzureichende IT-Sicherheitsstandards:
Wenn das Unternehmen bekannte Sicherheitslücken nicht schließt, wichtige Software-Updates über längere Zeit nicht durchführt oder keine angemessenen technischen Schutzmaßnahmen (z. B. Firewalls, Virenscanner) einsetzt, kann dies zum Ausschluss führen.
Vertragsstrafen und Lizenzverstöße:
Vertragsstrafen aus individuellen Vereinbarungen mit Geschäftspartnern oder Ansprüche wegen Urheberrechts- oder Lizenzverletzungen sind in der Regel nicht vom Versicherungsschutz umfasst.
Nicht versicherte Ereignisse oder Risiken:
Ereignisse, die nicht explizit im Versicherungsvertrag benannt oder gedeckt sind – z. B. Reputationsschäden ohne konkreten finanziellen Nachweis – werden häufig nicht ersetzt.
Fehlende oder verspätete Schadenmeldung:
Wird ein Cybervorfall dem Versicherer nicht unverzüglich gemeldet oder werden Fristen und Obliegenheiten im Vertrag verletzt, kann das zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Tipp:
Ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen hilft, Ausschlüsse zu erkennen. Im besten Fall wird die Police gemeinsam mit einem spezialisierten Versicherungsmakler auf die konkreten Risiken des Unternehmens abgestimmt.
Nein, eine Cyberversicherung ist in Deutschland derzeit keine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Unternehmen sind also nicht verpflichtet, eine solche Police abzuschließen.
Allerdings wird der Abschluss einer Cyberversicherung von Experten, Versicherern und Branchenverbänden dringend empfohlen, insbesondere für Unternehmen, die mit sensiblen Daten arbeiten, digitale Prozesse nutzen oder eine hohe Abhängigkeit von IT-Systemen haben.
Angesichts der zunehmenden Bedrohungslage durch Cyberkriminalität kann der Verzicht auf eine Absicherung erhebliche finanzielle Risiken bergen – bis hin zur Existenzgefährdung bei größeren Schäden. In einigen Branchen (z. B. Gesundheitswesen, E-Commerce, IT-Dienstleistung) entwickelt sich der Versicherungsschutz zunehmend zum Marktstandard.
Grundsätzlich ist eine Cyberversicherung für alle Berufsgruppen sinnvoll, die digitale Technologien nutzen, personenbezogene Daten verarbeiten oder auf eine funktionierende IT-Infrastruktur angewiesen sind. Besonders empfehlenswert ist sie für:
Fazit:
Je höher die Abhängigkeit von digitalen Prozessen oder sensiblen Daten, desto wichtiger ist eine Cyberversicherung – unabhängig von der Unternehmensgröße.
Die monatlichen Kosten für eine Cyberversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Unternehmensgröße, der Branche, dem IT-Sicherheitsniveau und dem gewünschten Deckungsumfang. In der Regel erfolgt die Beitragsberechnung auf Jahresbasis, kann aber auch monatlich gezahlt werden.
Typische monatliche Beitragsspannen (netto):
Kleingewerbe & Freiberufler:
ab ca. 25 – 40 € / Monat bei Deckungssummen zwischen 100.000 – 250.000 €
Kleine Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitenden:
ab ca. 50 – 100 € / Monat, abhängig von Umsatz und Risikoprofil
Mittelständische Unternehmen (10–50 Mitarbeitende):
ab ca. 100 – 250 € / Monat, je nach gewünschtem Leistungsumfang und Eigenbeteiligung
Die genaue Beitragshöhe wird individuell berechnet und kann je nach Anbieter stark variieren. Ein Versicherungsvergleich oder die Beratung durch einen spezialisierten Makler ist empfehlenswert.
Hinweis:
Ein günstiger Monatsbeitrag ist oft bereits mit einem soliden Grundschutz möglich – insbesondere, wenn im Unternehmen bereits grundlegende IT-Sicherheitsmaßnahmen vorhanden sind.
In der Regel umfasst der Versicherungsschutz einer Cyberversicherung nicht nur das Unternehmen selbst, sondern auch alle im Betrieb tätigen Personen. Mitversichert sind üblicherweise:
Zusätzlich kann der Versicherungsschutz auch Tochtergesellschaften oder ausländische Betriebsstätten umfassen – vorausgesetzt, sie sind vertraglich mit eingeschlossen.
Wichtig ist: Die genaue Definition des versicherten Personenkreises ergibt sich aus den individuellen Vertragsbedingungen. Bei Bedarf kann der Schutz um bestimmte Personen(gruppen) oder Standorte erweitert werden.
Tipp:
Vor Vertragsabschluss sollte geprüft werden, ob externe IT-Dienstleister, Projektpartner oder ausgelagerte Rechenzentren ebenfalls mitversichert sind bzw. separat abgesichert werden müssen.
Eine pauschale Aussage, welche Cyberversicherung die „beste“ oder „günstigste“ ist, lässt sich nicht treffen – denn die Auswahl hängt stark von den individuellen Anforderungen des Unternehmens ab. Die besten Ergebnisse erzielt man mit einem maßgeschneiderten Versicherungsschutz, der exakt zum digitalen Risiko- und Branchenprofil passt.
Wichtige Vergleichskriterien sind:
- Umfang und Klarheit der versicherten Leistungen
- Höhe der Deckungssummen für Eigenschäden und Drittschäden
- Einschluss oder Ausschluss von Ransomware-Zahlungen und DSGVO-Bußgeldern
- Höhe der Selbstbeteiligung
- Schnelligkeit und Qualität der Schadenbearbeitung
- Unterstützungsangebote (z. B. IT-Notfallhilfe, PR-Beratung)
Günstige Anbieter bieten Basistarife bereits ab ca. 25 – 30 € im Monat für Kleinstbetriebe an. Für größere Unternehmen oder höhere Deckungssummen können Prämien entsprechend steigen.
Tipp:
Ein Vergleich mehrerer Anbieter ist empfehlenswert. Spezialmakler und Online-Vergleichsportale helfen dabei, Tarife auf Basis von Branche, Unternehmensgröße und gewünschter Leistung miteinander zu vergleichen.
Die passende Deckungssumme für eine Cyberversicherung hängt vom individuellen Risiko- und Tätigkeitsprofil des Unternehmens ab. Es gibt keine pauschale Empfehlung, aber bestimmte Richtwerte können bei der Einschätzung helfen.
Grundsätzlich gilt:
Je größer das Unternehmen, je sensibler die verarbeiteten Daten und je höher die Abhängigkeit von IT-Systemen, desto höher sollte auch die Versicherungssumme gewählt werden.
Orientierungswerte zur Deckungssumme:
Einzelunternehmer & Kleingewerbe:
100.000 – 250.000 € können für Basisabsicherung ausreichend sein.
Kleine Unternehmen (bis 10 Mitarbeitende):
250.000 – 500.000 €, insbesondere bei direktem Kundenkontakt oder Datenverarbeitung.
Mittelständische Unternehmen (10–50 Mitarbeitende):
500.000 – 1.000.000 €, je nach IT-Abhängigkeit und Risikoexposition.
Branchen mit hohem Schadenpotenzial (z. B. Medizin, Recht, E-Commerce):
1.000.000 € oder mehr – besonders bei DSGVO-relevanter Tätigkeit oder Onlinehandel.
Tipp:
Neben der Höhe der Deckung ist auch entscheidend, welche Risiken und Leistungen konkret abgesichert sind. Eine zu niedrige Deckung kann im Ernstfall zu erheblichen Eigenkosten führen – daher empfiehlt sich eine fachkundige Risikoanalyse und gegebenenfalls die Beratung durch einen spezialisierten Versicherungsmakler.
Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung bei einer Cyberversicherung gewählt werden?
Die Höhe der Selbstbeteiligung – also der Betrag, den ein Unternehmen im Schadenfall selbst tragen muss – beeinflusst maßgeblich die Höhe der Versicherungsprämie. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt in der Regel die monatlichen oder jährlichen Beiträge, erhöht aber das finanzielle Risiko im Ernstfall.
Typische Selbstbeteiligungen liegen je nach Anbieter und Tarif:
Für kleinere Unternehmen: ca. 250 – 1.000 € pro Schadenfall
Für mittlere Unternehmen: 1.000 – 5.000 €, abhängig vom Deckungsumfang
Für Unternehmen mit höherem Risikoprofil: individuell vereinbarte Beträge, z. B. 10.000 € oder mehr
Empfehlung:
Die Selbstbeteiligung sollte so gewählt werden, dass sie im Verhältnis zur erwartbaren Schadenshöhe tragbar bleibt – insbesondere bei häufigeren, aber kleineren Vorfällen (z. B. Phishing, Fehlversand, Datenpannen). Für größere Unternehmen kann eine höhere Selbstbeteiligung sinnvoll sein, wenn die Rücklagen für kleinere Schäden ausreichen.
Tipp:
Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Prämienhöhe und Selbstbeteiligung schafft Planungssicherheit – idealerweise abgestimmt mit einem Fachmakler oder anhand eines individuellen Risiko-Scorings.
Ja, in vielen Fällen ist eine zusätzliche Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung) eine sinnvolle Ergänzung zur Cyberversicherung – insbesondere für Unternehmen, deren Betriebsabläufe stark von digitalen Systemen oder IT-gestützten Prozessen abhängig sind.
Während die Cyberversicherung in vielen Tarifen bereits einen gewissen Schutz bei IT-bedingten Unterbrechungen bietet (z. B. infolge von Ransomware oder Systemausfällen), deckt eine klassische oder erweiterte Betriebsunterbrechungsversicherung auch andere Ursachen ab – wie z. B. Feuer, Wasser, Stromausfall oder Maschinenschäden.
Die Kombination beider Policen bietet damit einen ganzheitlichen Schutz, insbesondere wenn:
der Umsatzverlust durch eine Betriebsunterbrechung existenzbedrohend wäre,
Produktionsprozesse oder Dienstleistungen nicht kurzfristig ersetzbar sind,
der Versicherungsschutz über reine IT-Schäden hinausgehen soll.
Tipp:
Einige Versicherer bieten inzwischen kombinierte Policen oder modulare Deckungen, bei denen Cyber- und Betriebsunterbrechungsschutz sinnvoll miteinander verknüpft sind. Eine individuelle Risikoanalyse hilft, die richtige Kombination für das jeweilige Unternehmen zu finden.
Ja, eine Vertrauensschadensversicherung kann eine sehr sinnvolle Ergänzung zur Cyberversicherung sein – insbesondere für Unternehmen, die mit sensiblen Daten, Zahlungsprozessen oder internem Zugriff auf finanzielle Mittel arbeiten.
Während die Cyberversicherung Schäden durch externe Angriffe wie Hacking, Phishing oder Ransomware abdeckt, schützt die Vertrauensschadensversicherung vor Vermögensschäden durch interne Täter – z. B. eigene Mitarbeitende, die vorsätzlich Daten manipulieren, Gelder veruntreuen oder Sicherheitsvorgaben bewusst umgehen.
Typische Schadenbeispiele für Vertrauensschäden:
Ein Mitarbeiter leitet Kundendaten an Dritte weiter, um sich zu bereichern.
Eine Buchhalterin überweist über Monate hinweg unbemerkt Gelder auf ein Privatkonto.
Ein interner Administrator manipuliert Systeme und verursacht absichtlich einen IT-Ausfall.
Vorteile der Vertrauensschadensversicherung im Überblick:
Schutz bei vorsätzlichem Fehlverhalten durch Mitarbeitende
Ergänzt die Cyberversicherung, die nur unabsichtliche oder externe Ursachen absichert
Deckt oft auch Schäden durch Dritte ab, die mit dem Unternehmen in einem Vertrauensverhältnis stehen (z. B. Subunternehmer)
Fazit:
Wenn der Zugriff auf sensible Daten, Konten oder interne Systeme im Unternehmen nicht nur technisch, sondern auch personell ein Risiko darstellen könnte, lohnt sich die Absicherung durch eine Vertrauensschadensversicherung in jedem Fall.
Der Begriff „Cyber-Kasko“ bezeichnet einen erweiterten Baustein innerhalb der Cyberversicherung, der sich – in Anlehnung an die Kaskoversicherung im Kfz-Bereich – auf physische oder direkte Sachschäden an der IT-Infrastruktur bezieht, die durch einen digitalen Vorfall verursacht wurden.
Während klassische Cyberversicherungen primär auf digitale Schäden (z. B. Datenverlust, Betriebsunterbrechung, Haftung, DSGVO-Verstoß) fokussiert sind, geht die Cyber-Kasko einen Schritt weiter und deckt auch materielle Schäden an Hardware oder elektronischen Systemen, die in Folge eines Cyberangriffs entstehen können.
Typische Leistungen der Cyber-Kasko-Komponente:
Reparatur oder Ersatz von Servern, Computern oder Netzwerktechnik nach einem Angriff
Schäden durch Überspannung, Kurzschluss oder Manipulation im Zusammenhang mit Malware
Absicherung bei physischer Zerstörung durch einen gezielten Hackerangriff
Versicherung von mobilen Geräten (z. B. Notebooks, Tablets), sofern mitversichert
Wichtig zu wissen:
Die Cyber-Kasko ist nicht automatisch Bestandteil jeder Cyberversicherung, sondern meist ein optionaler Zusatzbaustein, der speziell vereinbart werden muss. Der genaue Leistungsumfang variiert je nach Anbieter und Tarifmodell.
Fazit:
Für Unternehmen mit wertvoller oder sicherheitskritischer IT-Hardware kann der Einschluss einer Cyber-Kasko eine sinnvolle Erweiterung des Versicherungsschutzes darstellen – besonders, wenn durch Angriffe nicht nur Daten, sondern auch Geräte betroffen sein können.
Die erweiterte Reputationsschutz-Klausel ist ein optionaler Zusatzbaustein innerhalb der Cyberversicherung, der sich gezielt auf den Image- und Vertrauensverlust eines Unternehmens nach einem Cybervorfall bezieht. Sie ergänzt den Basis-Versicherungsschutz um gezielte Leistungen zur aktiven Wiederherstellung der Unternehmensreputation – auch über die akute Krisenphase hinaus.
Was umfasst der erweiterte Reputationsschutz konkret?
Professionelle PR- und Kommunikationsberatung über die Schadenmeldung hinaus
Monitoring von Social Media und Online-Medien zur Früherkennung und Steuerung von Reputationsrisiken
Kampagnen zur Vertrauenswiederherstellung, z. B. Kundenanschreiben, Website-Statements, Pressearbeit
Langfristige Kommunikationsmaßnahmen, etwa für den Relaunch eines beschädigten Markenauftritts
Begleichung externer Dienstleisterkosten, etwa für Agenturen, Mediencoaches oder SEO-Spezialisten
Lohnt sich der Reputationsschutz als Ergänzung?
Ja, insbesondere für Unternehmen mit:
hoher öffentlicher Sichtbarkeit (z. B. E-Commerce, Medien, Markenunternehmen)
Kundenvertragsverhältnissen mit hoher Vertrauensbasis (z. B. Gesundheit, Finanzen, Recht)
digitaler Markenführung oder aktiver Online-Kommunikation
Partnern, Auftraggebern oder Investoren, für die Vertrauen und Zuverlässigkeit geschäftsentscheidend sind
Ein einziger öffentlich bekannt gewordener Cybervorfall – etwa ein Datenleck oder Betrugsfall – kann erhebliche Vertrauensverluste nach sich ziehen. Ohne gezielte Maßnahmen kann das langfristige Folgen für Umsatz, Kundenbindung und Marktposition haben.
Fazit:
Der erweiterte Reputationsschutz ist besonders für image- und öffentlichkeitsrelevante Unternehmen eine wertvolle Ergänzung zur Cyberversicherung, um nicht nur technisch, sondern auch kommunikativ professionell aufgestellt zu sein.
Ja, eine Cyberversicherung zahlt in der Regel auch bei einfacher Fahrlässigkeit – also dann, wenn ein Schaden durch ein Versehen oder mangelnde Sorgfalt entstanden ist, aber nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Beispiele für einfache Fahrlässigkeit:
Ein Mitarbeiter klickt versehentlich auf einen infizierten E-Mail-Anhang
Ein Passwort wird unverschlüsselt gespeichert und von außen abgegriffen
Updates wurden vergessen, obwohl sie geplant waren
Ein USB-Stick mit vertraulichen Daten wird verloren
Was ist nicht versichert? Die meisten Cyberversicherungen schließen jedoch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten aus. Als grob fahrlässig gilt z. B.:
Die bewusste Missachtung grundlegender Sicherheitsregeln
Der vollständige Verzicht auf Virenschutz oder Firewalls
Die fahrlässige Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte
Keine Umsetzung technischer Schutzmaßnahmen trotz bekannter Risiken
Wichtig:
Die genaue Definition von Fahrlässigkeit und mögliche Ausschlüsse sind vertraglich geregelt und können je nach Versicherer variieren. Einige moderne Policen bieten auch eingeschränkten Schutz bei grober Fahrlässigkeit, sofern bestimmte Sicherheitsstandards nachgewiesen werden.
Fazit:
Einfach fahrlässiges Verhalten ist üblicherweise mitversichert. Dennoch ist es entscheidend, IT-Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu prüfen und zu dokumentieren – auch im Hinblick auf mögliche Rückfragen im Schadenfall.
Ja, Cyberversicherungen sind für Unternehmen in der Regel steuerlich absetzbar. Die Beiträge gelten als betrieblich veranlasste Aufwendungen und können als Betriebsausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Das bedeutet konkret:
Die gezahlten Versicherungsprämien mindern den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens und reduzieren damit indirekt die Steuerlast. Dies gilt unabhängig von der Unternehmensform – also sowohl für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) als auch für Einzelunternehmen, Freiberufler und Personengesellschaften.
Voraussetzung für die Absetzbarkeit:
Die Cyberversicherung dient dem Schutz betrieblicher Interessen (z. B. IT-Infrastruktur, Kundendaten, Betriebsfortführung).
Sie wird nachweislich betrieblich genutzt und ist nicht privat veranlasst.
Tipp:
Die Beiträge sollten klar als Betriebsausgabe verbucht und entsprechend dokumentiert werden. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Steuerberater, insbesondere bei Mischfällen oder kombinierten Policen.
Fazit:
Für Unternehmen ist die Cyberversicherung in aller Regel voll steuerlich absetzbar – ein zusätzlicher Anreiz, sich professionell gegen digitale Risiken abzusichern.
Ja, einige Versicherer bieten Cyberversicherungen mit kombinierter Absicherung für berufliche und private Risiken an – entweder als integriertes Paket oder als separate Police für den Privatbereich, die ergänzend abgeschlossen werden kann.
1. Kombination von gewerblicher und privater Cyberversicherung
In bestimmten Tarifen für Selbstständige, Freiberufler oder Kleingewerbetreibende kann die private IT-Nutzung (z. B. Homeoffice, private Endgeräte mit Unternehmensdaten) mitversichert sein. Dies ist besonders dann relevant, wenn sich berufliche und private Nutzung überschneiden.
2. Private Cyberversicherung als eigenständige Police
Für Privatpersonen gibt es eigene Cyber-Schutzversicherungen, die Risiken im privaten Umfeld abdecken – z. B. bei:
Identitätsdiebstahl im Internet
Missbrauch von Online-Banking- oder Bezahldaten
Cyber-Mobbing oder Rufschädigung in sozialen Medien
Datenverlust auf privaten Geräten
Betrug bei Online-Käufen oder auf Verkaufsplattformen
Leistungen privater Cyberversicherungen können sein:
Kostenübernahme bei Rückerstattungsforderungen (z. B. bei Phishing)
Rechtsschutz in digitalen Angelegenheiten
psychologische Beratung bei Cyber-Mobbing
IT-Support zur Wiederherstellung von Daten
Kommunikationshilfe bei Reputationsschäden
Fazit:
Es gibt sowohl gewerbliche Policen mit privater Mitversicherung als auch separate Cyberversicherungen für Privatpersonen. Besonders für Selbstständige und Unternehmer mit gemischter Nutzung (z. B. im Homeoffice) kann eine kombinierte Lösung sinnvoll sein. Wichtig ist eine klare vertragliche Abgrenzung zwischen beruflicher und privater Nutzung sowie eine individuelle Beratung.
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