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Die Betriebshaftpflichtversicherung für einen Imbiss (Wagen) auf einen Blick

Der Betrieb eines Imbisswagens oder eines stationären Schnell-Restaurants / Foodtrucks kann Schäden verursachen, die vom Betreiber geregelt werden müssen. Gemäß der Unternehmensform ist der Eigentümer im Notfall mit seinem gesamten Privatvermögen haftbar. Die Betriebshaftpflicht für einen Imbiss beschränkt diese Haftung grundsätzlich auf die Versicherungsprämie und ist damit einer der wichtigsten Versicherungsverträge für Ihr Gewerbe überhaupt. Ein Kosten-Nutzen-Verhältnis kann aus dem Verhältnis zwischen Versicherungsprämie und Versicherungsschutz abgeleitet werden, das aus geschäftlicher Sicht hervorragend ist. Eine Analyse des Versicherungsumfangs zeigt, dass die Haftpflichtversicherung für Imbisswagen oder stationären Schnell-Restaurant / Foodtruck mehr leistet als nur Schäden zu regulieren.

Ist eine Betriebshaftpflichtversicherung Imbiss Pflicht?

Imbissbetreiber sind immer dazu bereit, ihren Kunden köstliche Gerichte anzubieten. Die tägliche Arbeit eines Imbissbetreibers birgt jedoch ein gewisses Schadensrisiko. Häufiger Kontakt mit dem Kunden und Umgang mit Lebensmitteln kann schnell zu Verletzungen führen. Sachschäden und Personenschäden können somit niemals vollständig ausgeschlossen werden. Da der Imbissbetreiber unbeschränkt für Personenschäden und Sachschäden haftet, ist ein umfassender Schutz unerlässlich.

Als Eigentümer eines Imbisswagens oder eines stationären Schnell-Restaurants / Foodtrucks profitiert die versicherte Person von einem passiven Rechtsschutz aus der Haftpflichtversicherung des Unternehmens. Wenn ungerechtfertigte oder unangemessene Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, verteidigt die Versicherung die Interessen des Imbissbetreibers. Grundsätzlich haftet der Imbiss nur, wenn der Eigentümer oder seine bezahlten Mitarbeiter anderen unabsichtlich einen Schaden zufügt. Vorsätzlichkeit ist natürlich immer ausgeschlossen. Hat der Geschädigte Anspruch auf eine Entschädigung, werden bei Sachschäden Altersabzüge und Verschleißabzüge vorgenommen. Eine Betriebshaftpflicht Versicherung zielt daher auf die Rechte der Versicherungsnehmer ab. Natürlich werden berechtigte Beschwerden so geregelt, dass der Imbissbetreiber seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommt.

Daher sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung Imbiss immer eine Pflichtversicherung sein, auch wenn diese nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Denn es kann um die Existenz des Imbissbetreibers gehen.

Was muss beim Abschluss einer Betriebshaftpflicht Imbiss beachtet werden?

Setzen Sie die Versicherungssumme / Deckungssumme hoch genug an

Unabhängig davon, ob Sie Betreiber eines Imbisswagens oder eines stationären Schnell-Restaurant / Foodtruck sind, ist es wichtig, dass Sie die Versicherungssumme / Deckungssumme hoch genug ansetzen.

Eine Risikobewertung ist ebenfalls unerlässlich

Die genaue Beschreibung des zu versichernden Risikos, also des Unternehmens, dient als Grundlage für die Berechnung der Prämie des betreffenden Versicherers. Der Versicherer interessiert sich nicht nur für die Anzahl der Mitarbeiter, einschließlich Vollzeitbeschäftigter und Teilzeitbeschäftigter, sondern auch für die besonderen Umstände. Wenn Sie beispielsweise einen eigenen Imbisswagen haben, wird das Mietobjekt nicht beschädigt, wie dies bei gemieteten Geschäftsräumen der Fall ist. Wenn es in der Küche zu einem unachtsamen Brand kommt, ist auch die Struktur des Gebäudes beschädigt, dessen Eigentümer den Imbissbetreiber verantwortlich und haftbar macht. Genauso auch, wenn der Schlüssel verloren geht und das gesamte Schließsystem ausgetauscht werden muss. Es hängt daher von den spezifischen Anforderungen der Leistungen und Risiken ab, die in der Betriebshaftpflichtversicherung versichert werden müssen.

Was ist in der Betriebshaftpflicht Imbiss versichert?

Versicherte Leistungen und Risiken in einer Betriebshaftpflicht Imbiss

  1. 1
    Personenschäden
  2. 2
    Sachschäden
  3. 3
    Unechte Vermögensschäden (Vermögensschaden, der in der Folge eines Personenschadens oder Sachschadens entstanden oder solchen Schäden zuzuordnen ist)
  4. 4
    Prüfung von Ansprüchen
  5. 5
    Abwehr von unbegründeten Ansprüchen
  6. 6
    Prozesskostenübernahme bei einem Gerichtsverfahren wegen der Abwehr von unbegründeten Ansprüchen
  7. 7
    Bezahlung von begründeten Ansprüchen
  8. 8
    Mitversichert sind die Mitarbeiter, einschließlich Vollzeitbeschäftigter und Teilzeitbeschäftigter

Wahlweise weitere Zusatzleistungen und Risiken in einer Betriebshaftpflicht Imbiss

  • Mit oder ohne Selbstbeteiligung
  • Rabatt auf die Versicherungsprämie bei Existenzgründungen
  • Rabatt auf die Versicherungsprämie bei saisonalen Imbissen

Welche Leistungen und Risiken sind in einer Betriebshaftpflicht Imbiss insbesondere ausgeschlossen?

  • Grob fahrlässig verursachte Schäden
  • Vorsätzlich verursachte Schäden

Wie viel kostet die Betriebshaftpflicht Imbiss?

Kriterien für die Berechnung der Versicherungsprämie

Der Status Quo wird immer berücksichtigt, wenn der Antrag eingereicht wird, obwohl Änderungen während des Versicherungsjahres auftreten können. Aus diesem Grund wird dem Versicherten jährlich ein Prämienregulierungsblatt zugesandt, um die neuen wesentlichen Daten für die Berechnung der Prämie aufzuzeichnen. Falls erforderlich, berechnet der Versicherer (rückwirkend) eine höhere Versicherungsprämie. Wenn bisher zu viel bezahlt wurde, wird die überschüssige Versicherungsprämie anteilig zurückgezahlt.

Auf diese Weise kann der Imbissbetreiber auch sicherstellen, dass sein Versicherungsschutz jedes Jahr nach seinem tatsächlichen Bedarf angepasst wird.

Betriebshaftpflicht Imbiss: Es lohnt sich, die Versicherungstarife zu vergleichen

Das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherungen ist unterschiedlich, sodass ein Preisvergleich und eine Beratung, auch wegen dem Versicherungsschutz, sehr zu empfehlen ist. Sie sollten ebenfalls einen unabhängigen Versicherungsmakler damit beauftragen, die Tarife der Versicherer zu vergleichen, um auf der sicheren Seite zu sein und den besten Tarif zu finden. Dies ist auch online möglich oder schreiben Sie uns Eine E Mail.

Berechnungsbeispiel der Betriebshaftpflicht Imbiss

Einzelunternehmer mit einem Umsatz von 300.000 Euro, Neugründung in den letzten 12 Monaten, Versicherungssummen / Deckungssummen: Personenschaden: 3 Millionen Euro, Sachschaden: 3 Millionen Euro, Selbstbeteiligung: Keine = Versicherungsbeitrag: 139,23 Euro jährlich

Daten und Informationen, die Ihre Betriebshaftpflicht Imbiss beim Vertragsabschluss benötigt

  • Beginn der Versicherung
  • Dauer der Versicherung
  • Anzahl der Mitarbeiter, einschließlich Vollzeitbeschäftigter und Teilzeitbeschäftigter
  • Daten Ihres Imbisses, zum Beispiel die Umsatzdaten
  • Datum der Gründung Ihres Betriebs
  • Zahlweise

WAS DECKT DIE BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG AB?

  • PERSONENSCHÄDEN
  • SACHSCHÄDEN
  • ENTSCHÄDIGUNGSZAHLUNGEN

Personenschäden

Personenschäden sind zumeist ein Horrorszenario und mit hohen Kosten verbunden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt diese Art von Schäden zuverlässig ab, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihre Tätigkeit konzentrieren können.

Schadensbeispiele in der Betriebshaftpflicht Imbiss

Personen- und Vermögensschaden

Der Imbissbetreiber verarbeitete viele Fleisch- und Wurstwaren in der Annahme, dass diese in Ordnung wären. Tatsächlich war aber die Kühlung über Nacht ausgefallen. Einige Gäste zogen sich dadurch eine Lebensmittelvergiftung zu. Für die Arztkosten machte die Krankenkasse den Imbiss haftbar. Die Betriebshaftpflichtversicherung regulierte den Schaden, der verursacht wurde.

Personen-, Sach- und Vermögensschaden

Ein Gast war wegen einem nassen Fußbodens ausgerutscht brach sich das Handgelenk. Da der Imbissbetreiber selber die Reinigung durchgeführte, erstattete die Betriebshaftpflicht alle Forderungen des Geschädigten. Bezahlt wurden damit nicht nur die Behandlungskosten, sondern auch die zerrissene Hose und der Verdienstausfall. Hätte der Imbissbetreiber eine Gebäudereinigung beauftragt, so hätte seine Versicherung diese haftbar gemacht und sich alle Zahlungen von dieser zurückgeholt.

Allergischer Anfall

Ein Imbissbetreiber wird gefragt, ob das bestellte Gericht Nüsse enthält, da der Gast gegen Nüsse allergisch ist. Der Imbissbetreiber verneint und vergisst dabei, dass für die Soße Nüsse verwendet wurden. Nach dem Verzehr reagiert der Kunde aufgrund der Nüsse in der Soße allergisch und muss ärztlich behandelt werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten der Behandlung und ggfs. das fällige Schmerzensgeld.

Sonderrecht zur Kündigung Ihrer Haftpflicht im Falle einer Geschäftsschließung

Niemand will es, aber wenn Sie zum Beispiel auf Ihren Imbisswagen oder stationäres Schnell-Restaurant / Foodtruck verzichten müssen, zum Beispiel im Insolvenzfall, haben Sie ein besonderes Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsprämien nur bezahlen müssen, solange Sie selbstständig sind. Um von Ihrem besonderen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer eine Bestätigung über die Gewerbeabmeldung zusenden. Wenn Ihre Gewerbeabmeldung in der Zukunft liegt, wird der Versicherungsvertrag an diesem Datum gekündigt. Wenn Ihr Gewerbe bereits abgemeldet wurde, wird der Vertrag an dem Tag gekündigt, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingeht und Sie bekommen zu viel gezahlte Prämie erstattet.

Weitere wichtige Versicherungen zusätzlich zur Betriebshaftpflicht Imbiss

Inhaltsversicherung / Autoinhaltversicherung

Eine Inhaltsversicherung / Autoinhaltsversicherung ist sinnvoll und eine wichtige Versicherung, denn sie schützt Sie vor den finanziellen Verlusten, wenn Ihr Eigentum durch Diebstahl, Feuer, Leitungswasser, Stürme oder Hagel beschädigt oder zerstört werden. Im Fall eines Schadens erstattet Ihnen die Inhaltsversicherung / Autoinhaltsversicherung dann die Kosten für die Reparatur oder den Wiederbeschaffungswert / Neuwert der zerstörten Gegenstände.

Berechnen Sie dazu den Wert Ihres gesamten Inventars, einschließlich Waren und Lagerbestände. Die Versicherungssumme / Deckungssumme muss dem Gesamtwert plus 10 Prozent entsprechen. Somit sind Sie auch für den Fall abgesichert, wenn Sie nach dem Abschluss der Versicherung neue Einrichtung kaufen. Alternativ bieten einige Versicherer einen dynamischen Versicherungsvertrag an, bei dem die Versicherungsprämie und die Versicherungssumme / Deckungssumme jedes Jahr um 5% erhöht werden, um die Wertsteigerung automatisch zu berücksichtigen.

Zusätzlich sollten Sie die Inhaltsversicherung durch eine „Small Business Loss“ -Versicherung (Kleinbetriebsunterbrechungs­versicherung) ergänzen. Diese Art der Zusatzversicherung schützt Sie vor Einkommensverlusten als Selbständiger, wenn Ihre Geschäftstätigkeit aufgrund von Schäden unterbrochen wird. Daher ist diese Versicherung unabdingbar, da eine Störung des Geschäftsbetriebs Ihre Existenz gefährdet.

Inhaltsversicherung für einen Imbissstand und ein stationäres Schnell-Restaurant (fester Standort)

Gewerbeimmobilien-Rechtsschutzversicherung

  • Einrichtung
  • Elektrische Geräte
  • Waren
  • Lagerbestände

Versicherte Gefahren

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel
  • Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus

Optional mögliche Erweiterungen

  • Betriebsunterbrechungs­versicherung
  • Elektronikversicherung
  • Glasversicherung

Autoinhaltsversicherung für Imbisswagen und Foodtrucks (kein fester Standort)

Versicherte Objekte

  • Einrichtung
  • Elektrische Geräte
  • Waren

Versicherte Gefahren

  • Transportunfall
  • Feuerschäden
  • Einbruchdiebstahl
  • Diebstahl des ganzen Fahrzeugs
  • Vandalismus

Optional mögliche Erweiterungen

  • Betriebsunterbrechungs­versicherung
  • Bergungskosten
  • Beseitigungskosten
  • Aufräumkosten

Firmenrechtsschutzversicherung, Vertragsrechtsschutzversicherung

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer selbst­ständigen Tätigkeit und dem Unternehmen sind Sie mit einer Firmenrechtsschutzversicherung und einer Vetragsrechtsschutzversicherung vor den Rechtskosten wie zum Beispiel Gerichtskosten, Prozesskosten und den Kosten von Rechtsstreitigkeiten im Schadensfall geschützt. Durch einen Mediator ist im Bedarfsfall eine schnelle Schlichtung möglich. Daher ist ein Rechtsschutz sinnvoll.

Arbeitgeberrechtsschutzversicherung (meistens, aber nicht immer, in Kombination mit der Firmenrechtsschutzversicherung)

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit Ihren Angestellten und Mitarbeitern sehr wichtig.

Privathaftpflicht

Sie sollten ebenfalls eine Privathaftpflicht abschließen, für sich und auch für Ihre Familie. Denn dies ist sinnvoll und wichtig. Nur dann haben Sie in den meisten Fällen Sicherheit und Absicherung. Ähnlich wie bei der Betriebshaftpflichtversicherung werden hier Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten versichert - nur halt im privaten Bereich.

Betriebshaftpflicht Imbiss: Jetzt bei uns vergleichen

Sie sehen, dass Sie eine Haftpflicht Versicherung sowie weitere Versicherungen abschließen sollten, um gegen die finanziellen Risiken bei Ihrer Tätigkeit bestens gewappnet zu sein. Denn ein Schaden entsteht manchmal schneller, als einem lieb ist. Also sollten Sie sich dagegen schützen, um einen passenden Versicherungsschutz zu haben. Für eine kostenlose Bedarfsanalyse, eine Beratung und einen Vergleich der Tarife, Versicherungsbedingungen und Versicherer sollten Sie sich also umfangreich informieren und einen unabhängigen Berater kontaktieren z.B. uns.

Bei uns können Sie Betriebshaftpflichtversicherungen ganz einfach online vergleichen und abschließen können.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, finden Sie dort ebenfalls Informationen über alle Versicherungslösungen. Seien Sie also abgesichert und nutzen Sie unsere Expertenberatung und unseren Service, um Kosten und damit viele Euro bei Ihrem individuellen Versicherungsangebot zu sparen.

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