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BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG & FIRMENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG IM VERGLEICH

WAS IST EINE BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG?

Eine Haftpflichtversicherung haftet bei Schäden, die am Eigentum Dritter entstehen. Auch Personenschäden sind im Rahmen einer Haftpflichtversicherung mitversichert. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung, die sich konkret an den Bedürfnissen von Unternehmen und Betrieben orientiert. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt somit Schäden ab, die bei Ausführung der Tätigkeit der Betriebsangehörigen z. B. im Rahmen von angebotenen Dienstleistungen oder konkreten Produkte, entstehen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung kann für nahezu alle Unternehmen und Branchen abgeschlossen werden. Wichtig ist - wie für viele Versicherungspolicen -, dass die Leistungen konkret an den Bedürfnisse der zu versichernden Unternehmen angepasst werden und somit eine insbesondere voll umfängliche Deckung mit möglichst wenig Ausschlüssen garantieren.

WER BRAUCHT EINE BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist ein unverzichtbares Haftpflichtversicherungsprodukt für diejenigen Unternehmen und Betriebe, die sich selbst und ihre Mitarbeiter gegen nicht vorsätzliche Schäden absichern möchten. Unternehmen, die auf den Abschluss eines betrieblichen Haftpflichtversicherungsschutzes verzichten, haften für ihre Tätigkeit in unbegrenzter Höhe und auf eigene Rechnung. Im schlimmsten Fall besteht sogar ein existenzgefährdendes, finanzielles Risiko für das Unternehmen.


Versichert sind im Rahmen der Versicherungslösungen sowohl Sach- als auch Personenschäden, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Versicherten entstanden sind. Zusätzlich versichert eine Betriebshaftpflichtversicherung Vermögensfolge- und Umweltschäden, bei denen - wie die Praxis zeigt - schnell hohe Schadenssummen entstehen können, die andernfalls für ein Unternehmen ein erhebliches finanzielles Risiko bedeuten könnten.

In folgenden Branchen und Unternehmensformen wird zum Abschluss einer betrieblichen Haftpflichtversicherung geraten:

  • Kleinunternehmer und Kleingewerbe Treibende: Landwirtschaftliche Betriebe, KfZ-Werkstatt Betriebe, Reifenservice, Bewachungsgewerbe und Veranstaltungstechniker
  • Dachdecker, Fliesenleger, Handwerker und Heizungs- & Sanitär Installateure, Raumausstatter, Zimmerer, Maler, Metallbauer, Reinigungsbetriebe und Gebäudereinigungsunternehmen sowie Tiefbau Unternehmen
  • Sofwareentwickler, Dolmetscher, Immobilienmakler und Hausverwalter
  • Fahrradkuriere, Freiberufler und Selbstständige (z.B. Fotografen)
  • Gastronomie, Friseure, Kosmetikstudios und Tatoostudios
  • Yogalehrer, Tagespfleger sowie Fitnesscoaches und Ärzte
  • Steuerberater und Beratungsdienstleister
  • Hundeschule, Hundesitter, Betriebe mit Pferdehaltung sowie Reitbetriebe
  • Vermieter von Ferienwohnungen

WAS DECKT DIE BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG AB?

  • PERSONENSCHÄDEN
  • SACHSCHÄDEN
  • ENTSCHÄDIGUNGSZAHLUNGEN

Personenschäden

Personenschäden sind zumeist ein Horrorszenario und mit hohen Kosten verbunden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt diese Art von Schäden zuverlässig ab, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihre Tätigkeit konzentrieren können.

WAS KOSTET EINE BETRIEBSHAFTPFLICHT VERSICHERUNGEN: PREIS-BEISPIELE

Die Höhe der Beiträge für eine Betriebshaftpflichtversicherung richtet sich grundsätzlich nach dem zu versichernden Risiko eines Unternehmens. Dieses kann von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich bewertet werden. Maßgeblich für die Berechnung der individuell ausfallenden Beiträge sind unter anderem:

  • Art und Größe des Unternehmens/ Betriebs
  • die Höhe der Selbstbeteiligung bzw. ob ein Vertrag mit Selbstbeteiligung gewählt wird
  • Jahresumsatz des Unternehmens
  • die Wahl optionaler Versicherungsbausteine
  • Die Branche/Tätigkeit des Unternehmens

Die Kosten in Euro für Ihre persönliche BHV können Sie schnell und einfach durch eine Angebotsanfrage mit wenigen Angaben zu Ihrem Unternehmen erfahren. Ein paar Beispiele veranschaulichen, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht teuer sein muss und wir Ihnen ein entsprechend hochwertiges Preis-Leistungsverhältnis bieten:

  • Betriebshaftpflicht für Maler-Betriebe ab ca. 210 Euro pro Jahr
  • Betriebshaftpflicht für Dachdecker-Betriebe ab ca. 600 Euro pro Jahr
  • Betriebshaftpflicht Reinigungsbetriebe/ Gebäudereinigung ab ca. 280 Euro pro Jahr
  • Betriebshaftpflicht für Hausmeister-Servicedienstleister ab ca. 190 Euro pro Jahr

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Wir haben die Fragen, die man uns am meisten stellt zusammengetragen um dir hier einen einfachen Überblick zu geben und Deine ersten Fragen zu beantworten. Gerne stehen wir dir auch per Chat, Telefon oder Email zur Verfügung.

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung, die sich an den Bedürfnissen von Unternehmen und Betrieben in nahezu allen Branchen richtet. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die am Eigentum Dritter entstehen. Auch Personen-, Sachschäden und bedingt Vermögensschäden sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Bei uns finden Sie viele Informationen zur Berufshaftpflicht bereits online, sollten Sie jedoch noch mehr Informationen benötigen, schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir beantworten Ihre Fragen schnell und unverbindlich.

Was deckt eine Betriebshaftpflicht ab?

Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt Sachschäden, zu denen auch Vermögensfolgeschäden sowie Umweltschäden zählen. Auch die Regulierung von Personenschäden ist im Leistungsportfolio einer Betriebshaftpflichtversicherung inbegriffen. Dies umfasst ebenfalls Entschädigungszahlungen, die aus den Schadensersatzansprüchen von geschädigten Dritten resultieren. So wird ein umfassender, lückenloser Schutz für Unternehmen und Betriebe gewährleistet, die sich so voll und ganz auf ihre alltägliche Tätigkeit am Kunden konzentrieren können.


Der Geltungsbereich und die durch die Berufshaftpflicht versicherten Risiken sind umfassend: Neben arbeitsbedingten Wasserschäden, Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden wie zum Beispiel Entlade- und grundsätzliche Erfüllungsschäden werden auch die Folgekosten, die aus einem etwaigen Nutzungsausfall einen Personen- oder Sachschadens entstehen, von der Betriebshaftpflicht übernommen. Dies umfasst u. a. den rechnerisch entgangenen Gewinn, der durch eine fehlerhafte Arbeit zu beklagen ist.


Weitere Leistungen bestehen durch die Regulierung von Kosten, verursacht durch z.B. - Schlüsselverlust - Fehlbetankung eines Kfz - Nachbesserungsbegleitschäden und Mängelbeseitigungsnebenkosten (wenn z. B. der Versicherungsnehmer eines Handwerkerbetriebes zur Beseitigung eines Mangels einen weitere Schaden verursacht. Dabei kann es sich zum Beispiel um das Aufklopfen von Wänden oder Fliesen handeln, um fehlerhaft verlegte Rohre zu korrigieren). 


Eine auf den Unternehmer abgestimmte Betriebshaftpflichtversicherung kommt also für sämtliche Personen-, Sachschäden und bedingt auch für Vermögensschäden auf und sichert sämtliche Mitarbeiter des Unternehmers mit ab.


Was sind typische Schadenbeispiele bei der Betriebshaftpflichtversicherung ?

Schäden und Unfälle können schnell passieren. Man muss kein Versicherungsexperte sein, um zu verstehen, in welchen Fällen eine Betriebshaftpflichtversicherung einen Mehrwert bietet. Die meisten Unfälle und Schäden (Personen-, Sachschäden, Vermögensschäden) treten im Alltagsgeschäft eines Betriebes ein. Folgende Schadensbeispiele zeigen, dass in der alltäglichen Arbeit eines jeden Unternehmens zumeist auch ein potentielles Risiko versteckt ist, vor dem sich kein Betrieb zu 100 Prozent schützen kann:


Bsp. 1: Personenschaden durch Arbeitsmaschine
Unternehmen aus dem Baugewerbe haben mit schwerem Arbeitsgerät zu tun, von dem auch immer ein potentielles Risiko für die Umwelt ausgeht. Belädt ein Baggerführer zum Beispiel einen Lastkraftwagen mit Kies und verletzt dabei versehentlich einen Passanten, liegt ein Personenschaden vor, für den eine Betriebshaftpflichtversicherung im Schadensfall aufkommt. Besonders bei geschädigten Personen, bei denen eine ärztliche Versorgung nötig ist oder sogar Langzeitschäden zu erwarten sind, ist die Schadenssumme nicht kalkulierbar hoch.

Bsp. 2: Internet Start-Up verursacht Sachschäden durch virale Mails
In Zeiten von Internet und Social-Media ist jeder modern ausgerichteter Betrieb auf Online-Kommunikation und Marketing angewiesen. Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Ein Mitarbeiter lädt versehentlich einen Virus herunter und verbreitet diesen unwissend per E-Mail an unzählige Kunden.
Sind Kundendaten zerstört und Systeme von Kunden mit der Schadsoftware befallen, können Kosten von mehreren 100 Euro bis in die 100.000 Euro entstehen. Auch dies ist ein Sachschaden, dessen sich die betriebliche Haftpflicht annimmt. Um Schadensszenarien im IT-Bereich zu versichern, kann ggf. eine IT-Haftpflicht als zusätzlicher Baustein für die Betriebshaftpflichtversicherung nötig sein.

 
Bsp. 3: Sachschaden verursacht durch Schlüsselverlust
Der verlorene Schlüssel ist wohl der Klassiker: Jeder hat schon einmal seinen Schlüssel versehentlich liegen gelassen. Verliert einer Ihrer Mitarbeiter einen vom Auftraggeber ausgehändigten Schlüssel, kann das weitreichende finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen: Muss beispielsweise eine Schließanlage aufgrund eines verlorenen Schlüssels ausgetauscht werden, betragen die dafür anfallenden Kosten oft mehr als 50.000 Euro. Auch diese Sachschäden sind mit einer Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert.

Wann zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung nicht?

Wie auch in anderen Versicherungsprodukten, so gibt es auch bei der Betriebshaftpflichtversicherung definierte Ausschlüsse, die nicht in den Geltungsbereich der Police fallen. Bei Vandalismus und Diebstahl zahlt die Betriebshaftpflicht beispielsweise nicht. Dies begründen die Versicherungsanbieter mit dem Umstand, dass der Schaden nicht durch das Unternehmen bzw. seine Angestellten/Mitarbeiter an Dritten verursacht wurde. Unternehmen, die sich zusätzlich gegen Diebstahl absichern möchten, benötigen eine Inventarversicherung, dies gilt auch für Einzel-Unternehmer, wie Freiberufler.


Eine Betriebshaftpflicht zahlt nicht bei Vorsatz, während der Umstand der Fahrlässigkeit durchaus versichert ist. Für Unternehmer ist es ratsam, die Deckungssumme flexibel an die sich verändernden Bedingungen am Arbeitsmarkt anzupassen. Nur wenn die Deckungssumme ausreichend hoch gewählt ist, ist ein potentieller Schaden (Personen-, Sachschäden, Vermögensfolgeschäden) und damit verbundene Kosten in vollem Umfang abgesichert.

Ist eine Betriebshaftpflicht eine Pflichtversicherung ?

Bezüglich der Regelung zur Versicherungspflicht kann es von Bundesland zu Bundesland zu unterschiedlichen Gesetzeslagen kommen, die im Einzelfall abzuklären sind.


In der Regel ist die Berufshaftpflichtversicherung für selbstständige Unternehmer/Freiberufler eine Pflichtversicherung. Nur wenige Unternehmer haben die freie Wahl und können einen entsprechenden Versicherungsschutz freiwillig buchen. Zu den Berufsgruppen, für die eine Betriebshaftpflicht in den meisten deutschen Bundesländern Pflicht ist, gehören beispielsweise Ärzte, Steuerberater und andere Unternehmer.


Außerdem müssen folgende Berufsgruppen und Unternehmer/Freiberufler in vielen deutschen Bundesländern Betriebshaftpflicht versichert sein: - Schausteller - Prüfingenieure für Baustatik - Fachbetriebe für Entsorgung (z.B. Abfallbeseitigung) - Jäger - Flugplatzbetreiber, die Abfertigungsdienste am Boden durchführen - Schießstätten - Unternehmen im Bewachungsgewerbe.

Welche Beruftsgruppen sollten eine die Betriebshaftpflicht abschliessen?

Für nahezu jeden Unternehmer lohnt es sich, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und sich so vor horrenden Kosten, die zum B. durch Unachtsamkeit verursacht wurden. Besonders sinnvoll ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für folgende Branchen, Unternehmensgruppen und Einzel-Unternehmer:

  • Kleinunternehmer und Kleingewerbe Treibende: Landwirtschaftliche Betriebe, KfZ-Werkstatt Betriebe, Autohandel, Reifenservice, Bewachungsgewerbe, Sicherheitsdienst und Veranstaltungstechniker
  • Dachdecker, Fliesenleger, Handwerker und Heizungs- & Sanitär Installateure, Raumausstatter, Zimmerer, Maler, Metallbauer, Reinigungsbetriebe und Gebäudereinigungsunternehmen sowie Tiefbau Unternehmen und Industriekletterer
  • Sofwareentwickler, Dolmetscher, Immobilienmakler und Hausverwalter
  • Fahrradkuriere, Freiberufler und Selbstständige (z.B. Fotografen)
  • Friseure, Kosmetikstudios und Tatoostudios
  • Yogalehrer, Tagespfleger sowie Fitnesscoaches, Ärzte und Heilpraktiker
  • Steuerberater und Beratungsdienstleister
  • Hundeschule, Hundesitter, Betriebe mit Pferdehaltung/ Pferdebetrieb
  • Vermieter von Ferienwohnungen
  • Gastronomie, Gaststätten, Restaurants und Imbiss
  • sonstige Kleinunternehmen

Weiterhin ratsam ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Betriebe und Unternehmen in den folgenden Bereichen: 

  • Existenzgründer (z.B. Bodenleger, Maurer)
  • Nebengewerbe wie Taxiunternehmen, Kurierdienst, Gartenpflege, Kiosk Betreiber
  • Kleinbetriebe in der Land- und Forstwirtschaft/ Baumfäller, Waldbesitzer, Baumpflege
  • Tierbetreuung, Tierärzte, Tierpension, Hundesalon, Hufpfleger, Imkerei, Reitbetrieb, Pferdeosteopathie
  • Einzelhandel/ Handel im Bereich Medien/ Mediengestalter, Medienberufe, Werbeagentur, Eventagentur, Musiker, IT-Dienstleister, Ingenieurbüro, Webdesign, Grafiker, Programmierer
  • Fitnesstrainier, Fitnessstudio, Erlebnispädagogik, Hüpfburg Vermietung
  • Physiotherapeuten, Nagelstudio, Kosmetiker
  • Hausmeister, Hausmeisterservice, Gartenpflege, Bewachungsgewerbe
  • Musikschule, Tontechniker, DJ
  • Bildungsträger, Buchhandel, Kindertagesstätte, Kinderbetreuung, Tagesmutter, Erzieher, Jugendhilfe
  • Bauträger, Gerüstbau, Gartenbau, Gebäudereinigung, Glasreiniger, Lagerbetriebe, Elektriker, Elektrotechnik, Transportunternehmen für Onlineshop/ Dropshipping
  • Krankenhäuser, Pflegeheime, Apotheken, Labor, Rettungsdienst, Zahnarzt, Notfallsanitäter, Logopädie, Fußpflege, Optiker, Massage
  • Vereine (z.B. Sportvereine)
  • Zimmermann, Ladenbau, Tischler, Schornsteinfeger, Bäckerei, Heizung und Sanitär,
  • Transportunternehmen, Umzugsunternehmen, Mietwagenunternehmen, Baggerbetrieb, Bestatter
  • Radlager, Trockenbau, Tankstelle
  • Makler und Rechtsanwälte, Immobilienverwaltung
  • Ferienwohnung, Reiseveranstalter, Campingplatz
  • Lebensmittelhandel, Foodtruck, Cafe, Koch
  • Land- und Gartenbau, Maschinenbau/ Maschinenbauer, Architekten, Journalist
  • Photovoltaik
  • Kneipe, Marktstand

Was kostet eine Betriebshaftpflicht im Monat?

Welche Kosten einem Unternehmer entstehen, wenn er Betriebshaftpflicht versichert ist, ist von unterschiedlichen Bedingungen abhängig. Neben dem Jahresumsatz sind die Branche und die Größe des Unternehmens sowie das zu versichernde Risiko eines Betriebes für die Berechnung der Versicherungsbeiträge maßgeblich.


Kleinunternehmen (z. Bsp.: Einzel-Unternehmer ohne Mitarbeiter oder Freiberufler), die kein hohes Risiko zu versichern haben, können sich bereits ab unter 200 Euro pro Jahr versichern. Ein weiterer wichtiger Aspekt, der beim Versicherungsabschluss nicht aus den Augen verloren werden darf, ist die Wahl einer ausreichend hohen Deckungssumme, die den Ansprüchen des Betriebes und dem zu erwartenden Risiko gerecht wird. Für mehr Informationen übersenden Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihren Eckdaten. Wir kontaktieren Sie schnell und unverbindlich.



Wer ist durch eine Betriebshaftpflichtversicherung (mit)versichert?

Wer sein Unternehmen oder seinen Betrieb Betriebshaftpflicht versichert, der bucht einen umfassenden Versicherungsschutz für all seine Mitarbeiter. Versichert sind alle Mitarbeiter, die von Ihnen mit Aufgaben im Betrieb betraut wurden. Der Versicherungsschutz umfasst somit:

  • Angestellte in Voll- und Teilzeit
  • Aushilfen und Auszubildende (inkl. Praktikanten)
  • Reinigungspersonal und Subunternehmer

Auch externe Personengruppen können unter bestimmten Bedingungen mitversichert werden, wenn zu diesen ein betriebliches Vertragsverhältnis besteht.

Welche Betriebshaftpflicht ist die beste/günstigste?

Auch wenn immer wieder die Frage aufkommt, welche Betriebshaftpflichtversicherung denn die beste und günstigste sei, ist es nicht möglich, diese Frage generell zu beantworten. Dies liegt daran, dass unterschiedliche Konstanten und konkrete betriebliche Situationen den Versicherungsbeitrag mitbestimmen. Auf dieser Seite finden Sie kostengünstige Lösungen für alle Berufe und betriebliche Branchen. Unsere Tarife zeichnen sich durch ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis aus. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich auf unseren Seiten umfassend zu informieren oder kontaktieren Sie uns per E-Mail, um noch mehr Informationen zu erhalten.

Betriebshaftpflicht vs. Berufshaftpflicht: Was ist der Unterschied ?

Die Begriffe der Betriebshaftpflichtversicherung und der Berufshaftpflicht werden häufig in einen Topf geworfen. Dabei muss man bei Versicherungsabschluss einen wesentlichen Unterschied beachten, der in der Praxis nicht unwesentlich ist:

Bei der Berufshaftpflicht handelt es sich um ein Versicherungsangebot, das aus den Versicherungsbausteinen der regulären Betriebshaftpflichtversicherung und der Vermögensschadenshaftpflicht besteht


Dies bedeutet: Während eine reguläre Betriebshaftpflichtversicherung ausschließlich Vermögensfolgeschäden abdeckt, werden durch eine Berufshaftpflicht auch die sogenannten echten Vermögensschäden versichert, denen kein Sach- oder Personenschaden vorausgeht. Bei beiden Versicherungen handelt es sich jedoch in vollem Umfang um eine Haftpflicht, die Schäden absichert, die durch die Tätigkeit der Versicherten entstanden sind. Nutzen Sie unser Online Formular oder schreiben Sie uns eine E-Mail für noch mehr Informationen zur Absicherung Ihres Unternehmens über eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein ?

Selbst wenn die Deckungssumme natürlich zur Berechnung der Prämie beiträgt, sind die Prämienunterschiede zwischen den Betriebshaftpflichtversicherungen mit unterschiedlich hoher Deckungssumme unterm Strich eher gering.

Das heißt: Eine signifikante Erhöhung der Deckungssumme im Rahmen eines höherwertigen Tarifs für eine Betriebshaftpflichtversicherung trägt nicht zur Steigerung der Versicherungsprämie zu gleichen Anteilen bei.


Deutlich höhere Deckungssummen sind also schon für einen verhältnismäßig geringen Aufpreis buchbar.

Die Erfahrung zeigt aber: Auch in Bürounternehmen, in denen das Risiko oft geringer als beispielsweise in handwerklichen Betrieben bewertet wird, sollte die Deckungssumme nicht geringer als 3 Millionen Euro betragen. So kann ein umfassender Schutz für alle Eventualitäten gewährleistet werden und die Tätigkeit des Unternehmens/Betriebes ist voll abgesichert. Eine jede Betriebshaftpflicht ist nur so gut wie die Höhe der Deckungssumme. Ist diese erreicht, haften die Unternehmen und Betriebe auf eigene Rechnung für die durch ihre Tätigkeit entstandenen Kosten. Dies gilt es in jedem Fall zu vermeiden.


Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung gewählt werden?

Wer die Prämien der Betriebshaftpflichtversicherungen vergleicht, der stellt schnell fest: Je höher die Selbstbeteiligung bzw. der Selbstbehalt gewählt wird, desto günstiger fallen die Versicherungsbeiträge für die Betriebshaftpflicht aus.


Da Statistiken jedoch klar belegen, dass im alltäglichen Geschäft kleinere Schäden öfter vorkommen und sich im Laufe einer Zeit zu höheren Summen aufsummieren können, kann sich ein Tarif für eine Betriebshaftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung auf Dauer rentieren und sich als die für das Unternehmen bzw. den Betrieb günstigere Alternative erweisen, da erhebliche Kosten (die Selbstbeteiligung) gespart werden.

Lohnt sich eine Produkthaftpflicht als Ergänzung zur BHV?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung kommt nicht für reine Vermögensschäden, sondern lediglich für sogenannte Vermögensfolgeschäden auf, denen ein Personen- oder direkter Sachschaden vorausgegangen ist.


Diese Lücke wird durch eine Produkthaftpflichtversicherung geschlossen. Somit handelt es sich bei der Produkthaftpflicht um einen zusätzlichen Baustein, um den die Betriebshaftpflichtversicherung auf Wunsch erweitert werden kann. Unternehmen, die eine Produkthaftpflichtversicherung abschließen, sichern sich auch gegen direkte Vermögensschäden, die z. B. aus einem Produktmangel resultieren, ab.


Aus diesem Grund macht eine Produkthaftpflichtversicherung in Kombination mit einer Betriebshaftpflicht insbesondere für diejenigen Betriebe und Unternehmen Sinn, die Zwischenprodukte in der Fertigungsindustrie herstellen und diese beispielsweise weiteren verarbeitenden Betrieben zuliefern.


Lohnt sich eine IT Haftpflicht als Ergänzung zur Betriebshaftpflicht?

Eine IT-Haftpflichtversicherung ist eine spezielle Betriebshaftpflichtversicherung, die auf die Ansprüche von Selbstständigen im IT-Bereich sowie auf die Bedürfnisse von IT-Unternehmen ausgerichtet ist. Die IT-Haftpflicht reguliert direkte Vermögensschäden, die zum Bsp. durch schadhafte Software verursacht werden. Empfehlenswert ist ein zusätzlicher Versicherungsbaustein für die Betriebshaftpflichtversicherung für alle Betriebe/Unternehmen, die ihrer Tätigkeit im IT-Bereich nachkommen und direkte Softwarelösungen und Softwareprodukte für ihre Kunden anbieten, aus denen potentielle Schäden resultieren können. Nutzen Sie unser Online Formular, um weitere Informationen zu erhalten.

Was bedeutet der Begriff der Nachhaftung im Rahmen der Betriebshaftpflicht ?

In einer guten Betriebshaftpflichtversicherung findet sich eine sogenannte Nachhaftungsklausel. Durch diese wird der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht-Versicherung über den Wirksamkeitszeitraum des eigentlichen Versicherungsvertrages erweitert.


Tritt also beispielsweise ein Schaden ein, der nach dem Auslaufen des eigentlichen Versicherungsvertrages aufgrund eines einst fehlerhaften Produktes entsteht, das zum Zeitpunkt des bestehenden Versicherungsschutzes ausgeliefert wurde, greifen die vertraglich vereinbarten Nachhaftungszeiten.

Ist der Schaden durch die Nachhaftungsklausel abgedeckt, werden die Kosten also auch dann übernommen, wenn der eigentliche Versicherungsschutz bereits ausgelaufen ist.


Greift die Betriebshaftpflichtversicherung bei Vermögensschäden ?

Die regulär abschließbaren Betriebshaftpflicht-Versicherungen decken Personen- und Sachschäden ab. In diesem Kontext sind auch die sogenannten „unechten Vermögensschäden“ abgesichert. Dabei handelt es sich um Schäden am Vermögen Dritter, die im Zusammenhang mit Personen- oder Sachschäden entstehen.


Wichtig: Echte Vermögensschäden, die unabhängig von Personen- und Sachschäden auftreten, sind durch eine Betriebshaftpflicht nicht versicherbar. Wenn Sie auch diese Eventualitäten umfassend versichern möchten, bietet sich der zusätzliche Abschluss einer Vermögensschadenversicherung bzw. einer Vermögensschadenhaftpflicht an. Die Haftpflichtversicherung reguliert auch direkte Vermögensschäden zuverlässig und übernimmt sämtliche Kosten, die Dritten entstanden sind.


Forderungsausfalldeckungs Klausel bei der BHV: Was ist das ? Lohnt sich das ?

Wenn Sie selbstständig sind, sind Sie und die Liquidität Ihres Unternehmens zu einem großen Teil von den zuverlässigen Zahlungen Ihrer Kunden abhängig.

Gerät Ihr Kunde in Zahlungsverzug, ist schlimmstenfalls auch der Betrieb nicht mehr ausreichend solvent und kann laufende Kosten nicht begleichen und beispielsweise Zulieferer nicht mehr bezahlen.


In diesem Fall kommt die sogenannte Forderungsausfallklausel zum Tragen und sorgt dafür, dass die finanziellen Schäden, die zum Bsp. aus dem Zahlungsausfall eines Großkunden entstehen, reguliert werden.


Eine in der Betriebshaftpflicht integrierte Forderungsausfallversicherung sollte auf Basis einer vorhergehenden, fachmännischen Risiko-Analyse des Unternehmens erfolgen. In diesem Zusammenhang kann abschließend objektiv beurteilt werden, ob sich ein entsprechender Versicherungsbaustein für Ihr Unternehmen lohnt.

Zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung auch bei Fahrlässigkeit?

Die Betriebshaftpflicht-Versicherung zahlt auch bei Fahrlässigkeit. Anders als vorsätzliche Handlungen führt eine fahrlässige Handlung im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung unwissentlich zum Schaden eines Dritten. Die Betriebshaftpflicht zahlt daher sowohl bei leicht fahrlässigen als auch bei grob fahrlässigen Handlungen und übernimmt somit sämtliche Kosten für Personen- und Sachschäden Dritter. Kommt ein Kunde bspw. zu Schaden, weil Ihr Mitarbeiter einen Fehler gemacht hat, weil er abgelenkt war, tritt der Schutz der Betriebshaftpflicht in Kraft. Sie genießen als Unternehmer/Freiberufler also auch dann die Absicherung durch den Schutz, wenn ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens fahrlässig gehandelt hat.


Ist eine Betriebshaftpflicht-Versicherung steuerlich absetzbar?

Bei der betrieblichen Haftpflicht handelt es sich um eines der wichtigsten Versicherungsprodukte für Unternehmen und Betriebe, die in einigen Fällen bzw. in einigen Bundesländern zu den Pflichtversicherungen für selbstständige Unternehmer gehören.

Sodann zählen die Kosten (Beiträge) für eine Betriebshaftpflicht als betriebliche Ausgabe und sind somit steuerlich absetzbar. Insofern reduziert die Betriebshaftpflicht die steuerlichen Abgaben, indem sie den steuerpflichtigen Gewinn eines Unternehmens reduziert.


Gibt es auch eine Betriebshaftpflicht inklusive Privathaftpflicht?

Die betriebliche Haftpflicht ist in ihrer Police von der privaten Haftpflicht unabhängig. Private Schäden sind nicht erstattungsfähig. Eine private Haftpflicht muss also entsprechend separat abgeschlossen werden. Ggf. besteht die Option, die Betriebshaftpflicht-Versicherung um den Baustein einer privaten Haftpflicht zu ergänzen. In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer alle Leistungen aus der Hand eines Versicherers.

Welche günstige Betriebshaftpflichtversicherung empfehlt ihr für Österreich ?

Die Versicherungslandschaft in Österreich hat in den letzten Jahren an Vielseitigkeit gewonnen. Auch in Österreich finden Sie bei vielen Versicherungsunternehmen entsprechende Angebote für Betriebshaftpflichtversicherungen. Namhafte Anbieter sind diesbezüglich beispielsweise die Oberösterreichische, und die VAV Versicherungen. Auch die Zurich als ursprünglich schweizerische Versicherungsgesellschaft ist mit zahlreichen Angeboten am österreichischen Markt vertreten und bietet verschiedene Tarife für die betriebliche Haftpflicht.

Welche günstige Betriebshaftpflichtversicherung empfehlt ihr für die Schweiz ?

Auch für Selbstständige in der Schweiz macht eine Betriebshaftpflicht in vielen Fällen Sinn. Attraktive und günstige Angebote gibt es beispielsweise von der Zurich oder der SwissLife. Ggf. können - je nach Region der Schweiz - auch regional tätige Anbieter von Betriebshaftpflicht-Versicherungen für den Abschluss einer entsprechenden Versicherung in Frage kommen. 

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