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Ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Maler und Lackierer Pflicht?
Als freiberuflicher Maler sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Schäden zu bezahlen, die Dritten von Ihnen oder einem Ihrer Mitarbeiter entstanden sind. Ohne Versicherungsschutz könnten Sie im schlimmsten Fall mit Ihrem Privatvermögen haften.
Es könnten Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen Sie geltend gemacht werden, die ohne Betriebshaftpflicht Ihr Unternehmen schnell gefährden. Die Betriebshaftpflicht deckt finanzielle Schäden ab und schützt Sie vor Ansprüchen Dritter gegen Sie bzw. Ihr Unternehmen. Deshalb ist es wichtig, gut geschützt und versichert zu sein!
Daher ist die Betriebshaftpflicht durchaus als eine Pflichtversicherung anzusehen, auch wenn diese nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Welche Aktivitäten sollte ich in die Betriebshaftpflichtversicherung Maler und Lackierer mit einbeziehen?
Es ist wichtig zu wissen, dass ein Versicherer nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden kann, die durch Arbeiten verursacht werden, die in der Police nicht ausdrücklich erwähnt werden. Listen Sie daher beim Abschluss Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung Maler und Lackierer alle Leistungen auf, die Sie erbringen und anbieten. Sie sind allein verantwortlich für die Integrität dieser Informationen. Eine verwandte Tätigkeit bei Malerbetrieben sind Arbeiten beim Industrieanstrich und bei der Fahrzeuglackierung. Vollwärmeschutzarbeiten können in den Tarifen für Malerbetriebe mitversichert werden. Stellen Sie außerdem sicher, dass die von Ihnen angegebenen Aktivitäten auch auf der Versicherungspolice abgedruckt sind. Es hängt nicht davon ab, was in Ihrer Geschäftsakte steht, sondern davon, welche Dienstleistungen Sie tatsächlich erbringen. Für den Fall, dass nach Abschluss der Betriebshaftpflicht Maler und Lackierer weitere Aktivitäten in Ihr Portfolio aufgenommen werden, müssen Sie Ihren Versicherer unverzüglich darüber informieren. Diese Erweiterung führt nicht immer zu einem größeren Beitrag.
Beispiele für Schäden in der Betriebshaftpflichtversicherung Maler und Lackierer
Sachschaden
Ein Mitarbeiter strich die Fassade eines Mehrfamilienhauses, stehend auf einem 15 Meter hohen Gerüst. Durch Unachtsamkeit stößt er den Eimer samt Werkzeug vom Gerüst, direkt auf einen parkenden LKW. Der Schaden durch die Kosten der Reparatur und der neuen Scheiben des LKW's beliefen sich auf 14.000 Euro.
Personenschaden, Sachschaden und Vermögensschaden
Als eine Wohnung gestrichen wird, läuft Farbe auf das Parkett aus und die Flecken werden übersehen. Der Besitzer der Wohnung rutscht aus und fällt hin. Dabei bricht er sich Handgelenk und Ellbogen. Er ist sehr wütend auf Sie und verlangt, dass die Kosten des Parketts, seiner Arztbehandlung und auch sein Verdienstausfall von Ihnen getragen werden.
Umweltschaden
Bei der Entsorgung von Lacken und Farben gelangt ein Teil davon durch Verschütten ins Grundwasser. Die Kosten der Reinigung und Beseitigung belaufen sich auf über 90.000 Euro und werden von der Umwelthaftpflichtversicherung, die oft der Betriebshaftpflicht mit enthalten ist, übernommen.
WAS DECKT DIE BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG AB?
Welche Versicherungssummen sollte ich für die Betriebshaftpflichtversicherung Maler und Lackierer wählen?
Die Angebote unterscheiden sich in den verschiedenen Servicemodellen in Bezug auf die Versicherungssummen. Hier liegen die Beträge der „Grundtarife“ in der Regel zwischen zwei und drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Bei der Auswahl des richtigen Schutzes für Sie ist es besonders wichtig zu wissen, was für Arbeiten Sie ausüben und in welchen Gebäuden Sie arbeiten. Für Aktivitäten an kleinen und privaten Objekten reicht eine niedrigere Versicherungssumme aus. Wenn Sie an größeren Gebäudekomplexen arbeiten, sollten Sie höhere Werte vereinbaren, da öffentliche Auftraggeber oft eine Versicherung in Höhe von 5 Millionen Euro und höher benötigen.
Was muss ich beachten? Bedingungserweiterungen der Betriebshaftpflichtversicherung Maler und Lackierer
Um sich und sein Unternehmen zu schützen, ist es wichtig, eine ausreichende Absicherung zu treffen. Viele Bedingungserweiterungen sind nur in den Top Tarifen der Versicherungen zu finden. Sehen Sie in die Leistungsübersicht, ob die für Sie relevante Absicherung mit inbegriffen ist und sparen Sie nicht am falschen Ende. Jegliche Bearbeitungsschäden (auch Tätigkeitsschäden genannt) sollten mit abgesichert sein. Darauf haben Sie ein besonderes Augenmerk zu richten. Achten Sie darauf, dass diese Summen in der gleichen Höhe wie die Sachschäden abgesichert sind.
Ist eine Selbstbeteiligung bei einer Betriebshaftpflichtversicherung Maler und Lackierer sinnvoll?
Gibt es Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit als Yogalehrer, zum Beispiel mit Ihrem Vermieter? Firmenrechtsschutzversicherungen schützen Sie vor allen Rechtskosten wie zum Beispiel Gerichtskosten, Prozesskosten und der Kosten von Rechtsstreitigkeiten im Schadensfall. Durch einen Mediator ist ebenso eine Schlichtung schnell möglich. Sie sollten also vesichert sein.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Betriebshaftpflicht Maler und Lackierer ist nicht für die Begleichung geringfügiger Schäden verantwortlich, sondern für die Sicherstellung der Existenz Ihres Unternehmens und Ihrer Person. Es lohnt sich, eine kleine bis mittlere Selbstbeteiligung pro Schadensfall in Betracht zu ziehen, da diese die Versicherungsprämie reduziert.
Beinhaltet die Betriebshaftpflichtversicherung Maler und Lackierer eine Privathaftpflichtversicherung?
Sie können die vollständige Privathaftpflichtversicherung und ein bestimmtes Maß an Leistungsstärke zum Beispiel an den Punkten Forderungsausfalldeckung, Gefälligkeitshandlungen und Schäden an gemieteten und beweglichen Dingen erkennen. Diese Einbeziehung wird häufig beim Abschluss einer Betriebshaftpflicht mit angeboten. Dies kann eine umfassende Familien-Privathaftpflicht für den Versicherten sein. Bei vielen Anbietern ist diese für den Geschäftsführer und/oder Inhaber kostenlos mit enthalten.
Kostenbeispiele der Betriebshaftpflichtversicherung Maler und Lackierer
Einzelunternehmen mit einem Umsatz von 25.000 Euro, Beginn der Tätigkeit in den letzten 12 Monaten, Versicherungssummen / Deckungssummen: Personenschaden: 3 Millionen Euro, Sachschaden: 1 Million Euro, Selbstbeteiligung: 1.000 Euro = Versicherungsprämie: 15,96 Euro monatlich
Einzelunternehmen mit einem Umsatz von 50.000 Euro, Beginn der Tätigkeit in den letzten 12 Monaten, Versicherungssummen / Deckungssummen: Personenschaden: 3 Millionen Euro, Sachschaden: 500.000 Euro, Selbstbeteiligung: 1.000 Euro = Versicherungsprämie: 13,85 Euro monatlich
Einzelunternehmen mit einem Umsatz von 50.000 Euro, Beginn der Tätigkeit in den letzten 12 Monaten, Versicherungssummen / Deckungssummen: Personenschaden: 5 Millionen Euro, Sachschaden: 5 Millionen Euro, Selbstbeteiligung: 1.000 Euro = Versicherungsprämie: 19,93 Euro monatlich
Sonderkündigungsrecht der Betriebshaftpflicht bei Geschäftsschluss
Wir wollen nicht, dass es soweit kommt aber wenn Sie pleite gehen und Ihr Geschäft wegen der Insolvenz schließen müssen, haben Sie ein besonderes Sonderkündigungsrecht. Dies bedeutet, dass Sie nur Versicherungsprämien zahlen müssen, solange Sie wirklich Versicherungsschutz brauchen.
Um von Ihrem besonderen Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrer Betriebshaftpflicht eine Bestätigung über die Gewerbeabmeldung Ihres Unternehmens senden. Wenn das Gewerbe Ihres Unternehmens erst in der Zukunft abgemeldet wird, wird der Versicherungsvertrag Ihrer Betriebshaftpflicht an diesem Datum gekündigt. Wenn Ihr Unternehmen bereits abgemeldet wurde, endet der Vertrag an dem Tag, an dem Ihre Betriebshaftpflicht die Gewerbeabmeldung erhält.
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