Betriebshaftpflicht für Abbruchunternehmen 

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Ist eine Betriebshaftpflicht für Abbruchunternehmen Pflicht?

Ein Abbruchunternehmen ist mehreren Haftungsrisiken ausgesetzt. Es haftet unbeschränkt und mit dem gesamten Vermögen für die durch das Verschulden verursachten Schäden. Strengere Gesetze und eine zunehmend verbraucherfreundliche Rechtsprechung erhöhen das Haftungsrisiko kontinuierlich. Um das Unternehmen und ebenfalls das Privatvermögen des Eigentümers vor solchen existenziellen Risiken zu schützen, braucht jedes Unternehmen welches Abbruch- und Einreißarbeiten anbietet, eine korrekte Absicherung insbesondere durch eine Betriebshaftpflichtversicherung, um gegen Schäden abgesichert zu sein.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist also durchaus als eine Pflichtversicherung anzusehen, auch wenn diese nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Gestalten Sie die Betriebshaftpflicht Abbruchunternehmen richtig

Abbruch- und Abrissunternehmen benötigen einen sehr ausgeklügelten Versicherungsschutz. Bei Tiefbauarbeiten können viele Dinge schief gehen. Dies kann das Eigentum anderer, aber auch Ihrer eigenen Maschinen beschädigen. Es ist besonders tragisch und teuer, wenn eine Person verletzt wird.

Haben Sie an alles gedacht?

  1. 1
    Sind alle Betriebszweige und Tätigkeiten erfasst, die Sie anbieten?
  2. 2
    Ist die Versicherungssumme / Deckungssumme für den Bereich der Tätigkeitsschäden ausreichend?
  3. 3
    Ist die Versicherungssumme / Deckungssumme für den Bereich der Vermögensschäden angemessen?


Wenn Sie Zweifel haben, sollten Sie Ihre Betriebshaftpflicht überprüfen lassen, denn gerade in diesen Bereichen kommt es sehr häufig zu schlechten Erfahrungen der Unternehmer und der Geschäftsführung. Meistens wird vor Gericht geklärt, wie ein Schaden in Zusammenhang mit den Leistungen und Risiken der Betriebshaftpflicht steht.

Lassen Sie also bereits, bevor es zu Schäden kommt, überprüfen, ob Sie die richtigen Leistungen und Risiken und Versicherungssumme / Deckungssumme und somit den richtigen Versicherungsschutz in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung vereinbart haben!

Die Punkte, die insbesondere versichert werden sollten

  1. 1
    Pauschale Versicherungssummen / Deckungssummen bis 100 Millionen Euro für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden
  2. 2
    Leitungsschäden bis mind. 10 Millionen Euro
  3. 3
    Tätigkeitsschäden bis mind. 5 Millionen Euro
  4. 4
    Mitversicherung von Abbruch- und Einreißarbeiten ohne Radiusklausel (auch für mobile Sachen)
  5. 5
    Mitversicherung von Lockerungssprengungen im Erdreich (nur durch ausgebildete und zugelassene Sprengmeister) ohne Radiusklausel
  6. 6
    Mitversicherung von Asbestschäden (auch für Personen) bis 5 Millionen Euro
  7. 7
    Einlagerungsrisiko (zum Beispiel Erdaushub oder Bauschutt) bei Renaturierung
  8. 8
    Einschluss der aktiven Werklohnklage
  9. 9
    Bauwerkssprengungen durch Subunternehmer
  10. 10
    Haftungsprüfung und Abwehr auch bei Schäden innerhalb der Selbstbeteiligung
  11. 11
    Definition: keine Beschränkung auf Gebäude, sondern Bauwerke
  12. 12
    Umwelthaftpflichtversicherung auch bei genehmigungspflichtigen Anlagen nach dem BlmSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz
  13. 13
    Umweltschadenversicherung nach dem USchadG - Umweltschadensgesetz
  14. 14
    Schäden an der Biodiversität auf eigenen und fremden Grundstücken
  15. 15
    Schäden an Gewässern
  16. 16
    Schäden am Grundwasser
  17. 17
    Mitversicherung von Privatrisiken

Was ist die Radiusklausel?

Die Radiusklausel sieht vor, dass im Falle von Abbruch- und Einreißarbeiten kein Versicherungsschutz für Sachschäden in einem Umkreis besteht, dessen Radius der halben Höhe der abzureißenden Struktur entspricht.

Diese Deckungsbeschränkung erfolgt im Zusammenhang mit Sachschäden, die in diesem Bereich fast zwangsläufig auftreten, wenn die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen nicht getroffen wurden.

WAS DECKT DIE BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG AB?

  • PERSONENSCHÄDEN
  • SACHSCHÄDEN
  • ENTSCHÄDIGUNGSZAHLUNGEN

Personenschäden

Personenschäden sind zumeist ein Horrorszenario und mit hohen Kosten verbunden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt diese Art von Schäden zuverlässig ab, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihre Tätigkeit konzentrieren können.

Betriebshaftpflicht Abbruchunternehmen - unerlässlich, um Ihr Vermögen zu schützen

Selbst wenn mit Sorgfalt umgegangen wird, ist es wahrscheinlicher, dass bei Abbrucharbeiten etwas beschädigt wird als bei andere Aktivitäten auf einer Baustelle. Sie haften unbeschränkt für den Schaden, auch für den den Sie zu Unrecht anrichten. Je nach Rechtsform des Unternehmens gehören dazu auch Ihr Privateigentum und Ihr zukünftiges Einkommen. Auch leichte Fahrlässigkeit ist ausreichend. Sie sind natürlich auch für die Handlungen Ihrer Mitarbeiter verantwortlich, auch ohne Ihr Verschulden. Aufgrund der besonderen Risikosituation sind Abbrucharbeiten im Rahmen der normalen Bauunternehmenspolitik nicht ausreichend versichert, Abbruchunternehmen benötigen eine speziell angepasste Versicherung. Machen Sie Abbrucharbeiten mit Detonationen? Sie müssen dies beim Schreiben des Versicherungsvertrags unbedingt berücksichtigen. Bei Personenschäden fallen die Ansprüche der Sozialversicherungsanstalten und die Ansprüche der verletzten Person auf Einkommensverlust und Schmerzensgeld schnell in den siebenstelligen Bereich.

Weitere mögliche Versicherungen zusätzlich zur Betriebshaftpflichtversicherung (Beispielhaft)

Der Firmenrechtsschutz ergänzt die Betriebshaftpflicht Abbruchunternehmen

Wenn Ansprüche unzulässig gegen Sie geltend gemacht werden, bietet die Betriebshaftpflicht Abbruchunternehmen auch einen passiven Rechtsschutz, der Sie auf Kosten des Versicherers gegen ungerechtfertigte oder übermäßige Ansprüche schützt. Das Schadensgesetz ist aber nur ein kleiner Teil des weiten Feldes möglicher Rechtsstreitigkeiten. Nur die Rechtsschutzversicherung deckt alle Gerichts- und Anwaltskosten, Zeugengebühren und Sachverständigengebühren ab, wenn Sie einen Prozess versuchen. Sie müssen keine Schadensersatzansprüche sein. Vertrags-, Verwaltungs-, Verkehrs- und Arbeitsgesetze sind ebenfalls versicherbar. Auf Anfrage kann die Rechtsschutzversicherung Ihres Abbruchunternehmens durch einen praktischen Mahnservice ergänzt werden. Dies befreit Ihre Verwaltung von der Überwachung eingegangener Zahlungen und Erinnerungen.
 

Sachversicherung auch für mobile Geräte

Vermutlich befindet sich nur ein kleiner Teil des physischen Vermögens Ihres Unternehmens dauerhaft in Gewerbeimmobilien - zum Beispiel Büromöbeln, Maschinen oder Ladeneinrichtungen und Ersatzteilen, die derzeit nicht benötigt werden. Hierfür gibt es eine gewerbliche Inhaltsversicherung, die wesentliche Risiken wie z.B. Feuer oder Diebstahl abdeckt. Die mobile Komponente des Versicherungsschutzes ist jedoch wichtiger. Ihre LKWs, Lieferwagen und anderen Fahrzeuge, die eine Registrierung benötigen, sind bereits umfassend über die KFZ-Versicherung versichert, beispielsweise gegen Diebstahl, Glasbruch und Naturgefahren.

Es gibt aber auch eine spezielle Maschinenversicherung für mobile Arbeitsmaschinen, für die keine Genehmigung bzw. Anmeldung erforderlich ist, z. B. Hydraulikbagger, Abrissbälle oder Radlader. Sie ist auch für kleine Maschinen wie Minibagger erhältlich, die aufgrund ihres geringen Gewichts und ihrer kompakten Abmessungen sehr nützlich sind, um Gebäude zu entkernen.
 

Private Unfallversicherung statt gesetzlicher Grundleistungen

Obwohl Ihre Mitarbeiter bei der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind, sind Sie als Unternehmer nicht unbedingt versichert. Es ist jedoch wichtig, finanzielle Vorkehrungen zu treffen, wenn Sie Ihre Belegschaft verlieren. Mit der privaten Unfallversicherung definieren Sie die Leistungen selbst und sind rund um die Uhr versichert, auch in Ihrer Freizeit und im Ausland. Bei bleibenden Schäden kann die Zahlung eines Pauschalbetrags für einmalige Kosten und eine laufende Rente sichergestellt werden. Es gibt auch kleine Extras wie Krankenhausgebühren und Genesungshilfe. Mit der kostengünstigen Gruppenunfallversicherung können Ihre Mitarbeiter auch von erweiterten Leistungen profitieren, die zusätzlich zu den Anwaltskosten gezahlt werden. Durch zusätzlichen Schutz erhalten Sie auch einen Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt.

Alternativ wäre für Sie als Firmeninhaber auch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
 

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