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Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung auf einen Blick

Während der Bauzeit, zwischen dem Baubeginn und dem Bauende, kann viel passieren, da ein Rohbau bis zu seiner Fertigstellung unzähligen Risiken ausgesetzt ist. Durchschnittlich die Hälfte der in Deutschland durchgeführten Bauprojekte werden während der Bauphase beschädigt.

Neben den durch den Sturm verursachten Schäden spielen Diebstahl und Vandalismus eine wichtige Rolle. Die Standortzäune werden nachts abgerissen, neue Heizungen und Rohre sowie Werkzeuge und Baufahrzeuge werden gestohlen. Darüber hinaus gibt es Schäden, die durch Fahrlässigkeit während des Baus verursacht wurden.

In der Praxis ist es oft schwierig festzustellen, wer für den Schaden verantwortlich ist. Das Ergebnis sind lange und kostspielige Konflikte während der Bauzeit. Die Bauleistungsversicherung nimmt Hausbesitzern und Bauunternehmern dieses Anliegen ab: Die Police bietet Versicherungsschutz, unabhängig davon, ob der Schaden an den versicherten Sachen oder den versicherten Bauleistungen dem Bauherren, dem Bauunternehmer oder dem Bauhandwerker zuzurechnen ist.

Die Bauleistungsversicherung bezahlt bei Schäden durch Feuer, Blitzschlag oder Explosion allerdings nicht, da hierfür die Feuerrohbauversicherung zuständig ist. Dafür bezahlt die Bauleistungsversicherung bei Schäden am Bau. Unvorhergesehene Schäden und Schäden während der Bauphase sind durch die Bauleistungsversicherung abgedeckt und versichert.

Ist der Abschluss der Bauleistungsversicherung Pflicht?

Eine Bauleistungsversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sollte jedoch eine Verpflichtung für jeden am Bau Beteiligten sein. Schließlich kann beim Bau so einiges schief gehen und die Kosten für Schäden betragen dann schnell mehrere tausend Euro und verlängern den Hausbau dann unnötig.

Wer braucht eine Bauleistungsversicherung?

Zielgruppen der Bauleistungsversicherung

  1. 1
    Bauherren
  2. 2
    Bauträger
  3. 3
    Bauunternehmer

Für ein Baudarlehen benötigt

Eine Bauleistungsversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sollte jedoch eine Verpflichtung für jeden am Bau Beteiligten sein. Schließlich kann beim Bau so einiges schief gehen und die Kosten für Schäden betragen dann schnell mehrere tausend Euro und verlängern den Hausbau dann unnötig.

Namen der Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung wird nicht von jedem Versicherer auch so genannt. Einige Versicherer nennen diese auch Bauversicherung oder Bauwesenversicherung.

Entscheidend ist jedoch nicht der Name der Versicherung, sondern die Versicherungsleistungen.

Was deckt die Bauleistungsversicherung ab?

Wie wird die Versicherungssumme für die Bauleistungsversicherung berechnet?

Die Versicherungssumme für Bauleistungsversicherungen ist die Summe aller Herstellungskosten des Gebäudes inklusive der Baustoffe und Bauteile, also die reine Bausumme der Baukosten des Bauherren für das Bauvorhaben.

Zu berücksichtigende Kosten

  1. 1
    Kosten der Außenanlagen wie Hofbefestigungen und Parkplätze
  2. 2
    Kosten der wesentlichen Bestandteile einbaufähiger Einrichtungsgegenstände
  3. 3
    Kosten aller Werte der Lieferungen von Bauleistungen
  4. 4
    Kosten der Eigenleistungen als Bauherr

Nicht zu berücksichtigende Kosten

  1. 1
    Kosten der maschinellen Einrichtungen für Produktionszwecke
  2. 2
    Kosten der Baugeräte und Handwerkszeug
  3. 3
    Grundstückskosten und Erschließungskosten vom Grundstück
  4. 4
    Maklergebühren
  5. 5
    Architektengebühren
  6. 6
    Ingenieurgebühren
  7. 7
    Behördengebühren


WAS DECKT DIE BAULEISTUNGSVERSICHERUNG AB?

  • PERSONENSCHÄDEN
  • SACHSCHÄDEN
  • ENTSCHÄDIGUNGSZAHLUNGEN

Personenschäden

Personenschäden sind zumeist ein Horrorszenario und mit hohen Kosten verbunden. Eine entsprechende Gewerbe-Versicherung deckt diese Art von Schäden zuverlässig ab, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihre Tätigkeit konzentrieren können.

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Wann endet die Bauleistungsversicherung?

Der Versicherungsschutz endet

  1. 1
    Mit der Bezugsfertigkeit
  2. 2
    Nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung
  3. 3
    Mit dem Tage der behördlichen Gebrauchsabnahme
  4. 4
    Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte
  5. 5
    Für Restarbeiten besteht weiterhin Versicherungsschutz

Versicherte Leistungen und Risiken in einer Bauleistungsversicherung

  1. 1
    Alle Lieferungen und Leistungen für das Bauvorhaben (Neubau eines Gebäudes einschließlich dazugehöriger Außenanlagen), also alle Baukosten des Bauherren, die beim Bau entstehen, bis das Haus bezugsfertig ist
  2. 2
    Unvorhergesehene Sachschäden, also unvorgesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Auftraggeber oder die beauftragten Unternehmen oder deren Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem jeweils erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen müssen.
  3. 3
    Verluste durch Diebstahl der mit dem Gebäude fest verbundenen Bestandteile
  4. 4
    Schäden durch Gewässer oder durch Grundwasser, das durch Gewässer beeinflusst wirdFür Restarbeiten besteht weiterhin Versicherungsschutz
  5. 5
    Kosten für die Wiederherstellung von Daten des Betriebssystems, welche für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten infoghlge eines dem Grunde nach versicherten Schadens an dem Datenträger eingetreten ist, auf dem diese Daten gespeichert waren
  6. 6
    Der Versicherungsschutz endet
  7. 7
    Prüfung von Ansprüchen
  8. 8
    Abwehr von unbegründeten Ansprüchen
  9. 9
    Prozesskostenübernahme bei einem Gerichtsverfahren wegen der Abwehr von unbegründeten Ansprüchen
  10. 10
    Bezahlung von begründeten Ansprüchen
  11. 11
    Bei Ihnen tätige Angestellte und Mitarbeiter sind mitversichert
  12. 12
    Die Versicherungsprämie ist eine Einmalzahlung für die gesamte Vertragslaufzeit

Wahlweise weitere Zusatzleistungen und Risiken in einer Bauleistungsversicherung

  1. 1
    Zusätzliche Auf­räum­kosten
  2. 2
    Versicherungssumme / Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro für zusätzliche Auf­räum­kosten
  3. 3
    Schadensuch­kosten
  4. 4
    Versicherungssumme / Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro für Schadensuch­kosten
  5. 5
    Kosten für Bau­grund und Boden
  6. 6
    Versicherungssumme / Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro für Kosten für Bau­grund und Boden
  7. 7
    Glas­bruch­schäden bis zum Bauende
  8. 8
    Sturm­schäden und Leitungs­wasser­schäden an vorzeitig fertig gestellten Teilen des Bauwerkes
  9. 9
    Schäden an Photovoltaikanlagen (wenn in der Bausumme berücksichtigt)
  10. 10
    Mit oder ohne Selbstbeteiligung

Welche Risiken deckt die Bauleistungsversicherung nicht ab?

  1. 1
    Medizinisch-technische Einrichtungen und Laboreinrichtungen
  2. 2
    Stromerzeugungsanlagen, Datenverarbeitungsanlagen und sonstige selbstständige elektronische Anlagen
  3. 3
    Bestandteile von unverhältnismäßig hohem Kunstwert
  4. 4
    Hilfsbauten und Bauhilfsstoff
  5. 5
    Baugrund und Bodenmassen, soweit sie nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind
  6. 6
    Altbauten
  7. 7
    Wechseldatenträger
  8. 8
    Bewegliche und sonstige nicht als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände
  9. 9
    Maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke
  10. 10
    Baugeräte einschließlich Zusatzeinrichtungen, wie Ausrüstungen, Zubehör und Ersatzteile
  11. 11
    Kleingeräte und Handwerkzeuge
  12. 12
    Vermessungsgeräte, Werkstattgeräte, Prüfgeräte, Laborgeräte und Funkgeräte
  13. 13
    Signalanlagen und Sicherungsanlagen
  14. 14
    Stahlrohrgerüste und Spezialgerüste, Stahlschalungen, Schalwagen und Vorbaugeräte
  15. 15
    Baubüros, Baubuden, Baucontainer, Baubaracken, Werkstätten, Magazine, Labors und Gerätewagen

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Was kostet eine Bauleistungsversicherung?

Die Kosten der Bauleistungsversicherung für ein Bauvorhaben werden anhand mehrerer Faktoren berechnet.

Die Versicherungsprämie für den Versicherungsschutz wird immer als Einmalbeitrag für die gesamte Vertragslaufzeit gezahlt.

Ist der Abschluss der Bauleistungsversicherung Pflicht?

Eine Bauleistungsversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sollte jedoch eine Verpflichtung für jeden am Bau Beteiligten sein. Schließlich kann beim Bau so einiges schief gehen und die Kosten für Schäden betragen dann schnell mehrere tausend Euro und verlängern den Hausbau dann unnötig.

Faktoren der Kostenberechnung

  1. 1
    Bausumme
  2. 2
    Größe des Bauvorhabens
  3. 3
    Leistungsumfang
  4. 4
    Selbstbeteiligung

Berechnungsbeispiel Bauleistungsversicherung

Bauleistungsversicherung für 1 Bauvorhaben, Gebäudetyp: Einfamilienhaus, Bausumme 300.000 Euro, Standardleistungen = Einmalbeitrag: 321,30 Euro

Daten und Informationen, die Ihre Bauleistungsversicherung beim Vertragsabschluss benötigt

  1. 1
    Beginn des Baus
  2. 2
    Bausumme
  3. 3
    Größe des Bauvorhabens
  4. 4
    Leistungsumfang
  5. 5
    Selbstbeteiligung
  6. 6
    Zahlweise

In diesen Fällen zahlt die Bauleistungsversicherung

Sturm

Ein ungewöhnlich starker Sturm beschädigt Teile der Dacheindeckung. Die Bauleistungsversicherung schützt den Bauherren bei seinem Bauvorhaben vor diesem Schaden.

Vandalismus

Von Unbekannten werden die eingesetzten Fensterscheiben eingeschlagen. Für den Bauherren besteht Versicherungsschutz hierfür bei seinem Bauvorhaben.

Diebstahl

Die eingebauten Sanitäranlagen, wie Waschbecken und Toilette werden von Unbekannten entwendet. Die Bauleistungsversicherung deckt diese Schäden beim Bauvorhaben ab, da Versicheungsschutz besteht.

Unachtsamkeit

Der Kranführer ist bei den Bauarbeiten für einen Moment abgelenkt und beschädigt mit dem Kran das Dach. Diese Fahrlässigkeit beim Bauvorhaben wird von der Bauleistungsversicherung bezahlt.

Weitere wichtige Versicherungen für Ihr Bauvorhaben

Bauherrenhaftpflicht schützt vor Schäden an Dritten

Da eine Bauleistungsversicherung nur Sachschäden abdeckt, sollte sich jeder Bauherr zusätzlich auch gegen Personenschäden versichern. Hierfür benötigt man eine Bauherrenhaftpflicht. Prüfen Sie als Bauherr bitte, ob Sie diese beiden Versicherungen in einem Kombi-Paket abschließen können. Das ist nicht nur günstiger, sondern auch bequemer.

Feuerrohbauversicherung und Wohngebäudeversicherung

Eine Feuerrohbauversicherung deckt Schäden am Rohbau während der Bauphase ab. Sie bezahlt bei Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion am noch nicht bezugsfertigen Rohbau. Dabei ist es unerheblich, ob der Rohbau durch Feuer oder Blitz nur in Teilen beschädigt oder ganz zerstört wird. In allen Fällen bezahlt die Feuerrohbauversicherung.

Sobald das Gebäude jedoch fertig ist, hat man einen Versicherungsschutz nur noch von der Wohngebäudeversicherung.

Privathaftpflicht

Sie sollten zusätzlich eine Privathaftpflicht abschließen, für sich und für Ihre Familie. Das ist sehr wichtig und sinnvoll. Denn dann haben Sie in jedem denkbaren Fall eine Sicherheit und eine Absicherung. Und das Gute ist dabei, dass Sie sich keine Sorgen mehr über finanzielle Schwierigkeiten zu machen brauchen, denn Sie sind ja versichert.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung für Bauherren bezahlt bei den Forderungen des Bauherren und wenn der Bauherr Forderungen von Dritten gestellt bekommt und sich dagegen zur Wehr setzen will, denn bei den zahlreichen Risiken auf einer Baustelle und den hohen Bausummen können schnell hohe Streitwerte entstehen.

Bauunternehmer können eine Rechtsschutzversicherung für das Baugewerbe abschließen.

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor allen Rechtskosten wie beispielsweise Gerichtskosten, Prozesskosten und den Kosten von Rechtsstreitigkeiten im Schadensfall. Durch einen Mediator ist im Bedarfsfall auch eine schnelle Schlichtung möglich.

Arbeitgeberrechtsschutzversicherung - meistens, aber nicht immer, in Kombination mit der Rechtsschutzversicherung

Bei allen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit den Angestellten und Mitarbeitern des Bauunternehmers ist diese Versicherung sehr wichtig im Zusammenhang mit der selbst­ständigen Tätigkeit und dem Unternehmen.

Cyberversicherung gegen Datenschutzverletzungen

Der Betrieb bei einem Bauvorhabens birgt noch ein weiteres, zusätzliches Risiko, gerade online. Themen wie der korrekte Umgang mit dem Datenschutz für sichere Online-Zahlungen und vertraulichen Kundeninformationen sind extrem wichtig. Bei Datenfehlern oder einer Vernachlässigung der Datensicherheit ist ein moderner Schutz durch eine Cyberversicherung auf jeden Fall empfehlenswert.

Bauleistungsversicherung: Jetzt bei uns vergleichen

Sie sehen also, dass eine Bauleistungsversicherung sinnvoll und absolut wichtig ist. Sie sollten eine Bauleistungsversicherung früher, schon vor dem ersten Spatenstich abschließen, um gegen unvorhergesehene Ereignisse und bei unvorhergesehenen Schäden beim Hausbau bei einem Schadensfall während der Bauzeit bis hin zur Fertigstellung des Baus die finanziellen Risiken abgesichert zu haben. Denn ein Schaden, auch schon beim Baubeginn, entsteht manchmal schneller, als einem lieb ist. Wenn dadurch alles in Gefahr ist, sollten Sie dagegen bestens geschützt sein, um den passenden Versicherungsschutz zu haben. Für eine kostenlose Bedarfsanalyse, eine Beratung und einen Vergleich der Tarife, Versicherungsbedingungen und Versicherer sollte daher ein Versicherungsspezialist und Versicherungsmakler beauftragt werden. Also fragen Sie nach.

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Sollten Sie noch weitere Fragen haben, finden Sie bei uns ebenfalls weitere Informationen über alle Versicherungslösungen, die Versicherungen im Allgemeinen und die Kosten für Ihren Schutz. Seien Sie abgesichert und nutzen Sie unseren Vergleich und unsere Expertenberatung, um Kosten und damit viele Euro bei Ihrem individuellen Angebot der notwendigen Versicherungen für Ihren Versicherungsschutz zu sparen.


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