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Betriebshaftpflicht Kindergarten, Kita & Kindertagespflege
Wer als leitende Erzieherin oder als leitender Erzieher eine Kindertagesstätte, einen Kindergarten leitet oder in der Kindertagespflege und Kinderbetreuung tätig ist, fürchtet Nichts so sehr wie das Szenario, in dem sich ein Kind im Alltag verletzt. Sei es durch die Verletzung der Aufsichtspflicht oder einem Unfall beim Spielen. Sicherheit ist ein großes Thema, nicht zuletzt aus dem Grund, weil die Eltern den betreuenden Einrichtungen natürlich ein großes Maß an Vertrauen entgegenbringen. Auch wenn es im Alltag eher kleine Wehwehchen sind, mit denen die Erzieher konfrontiert werden, zeigen einige Vorfälle der Vergangenheit, dass schnell auch Größeres passieren kann: 2016 kam ein Kind in einem Kindergarten in Scheeßel einem Wasserkocher zu nah und verletzte sich mit weitreichenden Konsequenzen an dem brühend heißen Wasser. Kinder sind immer auf Entdeckungsreise und wollen die Welt anfassen und kennen lernen, da kommt es schnell zu kleinen Unfällen, die nicht immer mit Schäden oder Verletzungen verbunden sein müssen, aber es ist möglich.
Für solche Fälle, ist es für die Kindergärten und Kinderbetreuungen wichtig, eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben, die im Falle von Personen- und Sachschäden für den Schaden aufkommt und auch für etwaige Folgeschäden einsteht. Gerade bei kleinen Kindern sind die Risiken eines Unfalls hoch. Verantwortlich sind zu jeder Zeit Sie als Erzieher/in, Betreuer oder Pädagoge!
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Betriebshaftpflicht Kita: Kommt Sie auch für Vermögensfolgeschäden auf?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung leistet den versicherten Kleingewerbetreibenden (Kindergarten, Kinderbetreuung, Kindertagespflege u. a.) einen umfassenden Versicherungsschutz. Was kaum Erwähnung findet, sind neben den Personen- und Sachschäden die sogenannten Vermögensfolgeschäden, die durch eine betriebliche Haftpflicht ebenfalls mit abgedeckt sind. Ein Blick auf die Statistiken zeigt, dass es oft diese Art von Schäden sind, die die Kosten der Personen- und Sachschäden schnell übersteigen. Betriebe und Unternehmen, die keine Betriebshaftpflicht abgeschlossen haben, kommen für Vermögensfolgeschäden ebenso wie für etwaige Gerichtskosten mit dem eigenen Vermögen auf. Doch um was handelt es sich eigentlich bei einem Vermögensfolgeschaden?
Wer schreibt hier?
Martin Krippner, geboren 1979 in Marburg und Familienvater zweier Söhne. Bereits seit dem Jahr 1998 bin ich im Bereich "Versicherungen" tätig, seit 2002 als unabhängiger Makler mit Schwerpunkt Gewerbeversicherungen und Hausverwaltungskonzepte. Mit der versicherDich Gmbh wollen wir dir Versicherungen als modernes Onlineprodukt präsentieren und dich so gut beraten, wie wir dich auch klassisch Offline beraten würden. Damit du immer das beste Versicherungsprodukt für dich findest...
Vermögensfolgeschaden: Die gefürchtete Konsequenz der Personen- und Sachschäden
Es ist kein Geheimnis, dass die im Kindergarten oder in der Kindertagespflege heruntergefallene Brille oder das am Spielgerät zerrissene T-Shirt der Kinder von der Betriebshaftpflichtversicherung gezahlt wird. Bei dieser Art von Schäden handelt es sich um klassische Sachschäden, die deutschlandweit täglich unzählige Male eintreten und in Routine reguliert werden. Dabei sind die Kosten sind überschaubar und die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für den Kindergarten, die Kinderbetreuung oder Kindertagespflege. Eltern bleiben also nicht auf den Schäden und Kosten sitzen und die Kinder können unbeschwert spielen.
Anders ist die Situation, wenn sich ein Kind in der Kinderbetreuung, im Kindergarten oder einer anderen Kinderbetreuung zum Beispiel im Außenspielbereich aufgrund eines nicht ausreichend gesicherten Spielgeräts verletzt. Ärztliche Behandlungskosten und die medizinische Versorgung fallen bei Personenschäden zumeist höher als die Schadenssummen bei Sachschäden aus. Nach der Verletzung muss die Mutter des Kindes zum Beispiel einige Tage zuhause bleiben und kann ihrem Beruf in dieser Zeit nicht nachgehen. Die Folge ist ein Verdienstausfall. Damit handelt es sich um einen Vermögensschaden, der die direkte Konsequenz eines Personenschadens darstellt. Auch dieser Schaden ist ein Fall für die Betriebshaftpflichtversicherung und wird von den Versicherungsgesellschaften übernommen.
WAS DECKT DIE BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG AB?
Deckungssummen: Welche Summen sind empfehlenswert?
In Kindergärten, Kitas wird ebenso wie zum Beispiel in Vereinen mit jungen Menschen zusammengearbeitet. Dies erhöht die theoretische Wahrscheinlichkeit für einen Personenschaden im Alltag. Anders ist die Sachlage und das bestehende Risiko für einen hohen Personenschaden in einem Unternehmen, in dem vorwiegend Bürotätigkeiten im IT-Bereich anfallen. Kindertagesstätten und Kinderbetreuungen sind aufgrund Ihrer Arbeit mit kleinen Kindern gut beraten, eine ausreichend hohe Deckungssumme abzuschließen, um die persönliche Haftung des Betriebs im Falle eines jedweden Personenschadens auszuschließen.
In der Regel gilt für jede Einrichtung in der Kinderbetreuung eine angepasste Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, um den optimal versichert zu sein. Beim Vergleich der Policen ist darauf zu achten, dass sämtliche Schäden mitversichert sind und Betreuer, Mitarbeiter und Kinder entspannt in den Alltag von Kindergarten, Kindertagespflege, Kita und Kinderbetreuung gehen können.
Dabei gilt die Höhe von 5 Millionen Euro im Schadensfall als Richtwert, der bestenfalls nicht unterschritten werden sollte. Werfen Sie einen Blick auf die Betriebshaftpflichtversicherungstarife von VersicherDich. Eine höhere Deckungssumme bedingt einen auf das Versicherungsjahr umgerechnet nur geringfügig höheren Versicherungsbeitrag. Im Schadensfall schließlich kann es entscheidend sein, ob die Deckungsgrenze auf 3 oder 5 Millionen Euro definiert ist. Die Höhe der Deckungssumme ist besonders im Falle eines Personenschadens oder Vermögensfolgeschadens von Bedeutung. Für mehr Informationen zur Betriebshaftpflichtversicherung nehmen Sie Kontakt per E-Mail, Telefon oder Formular zu uns auf. Wir haben den richtigen Tarfi für Kita, Kinderbetreuung und Kindertagespflege.
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