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EIN ÜBERBLICK DER RECHTLICHEN LAGE IN SCHWEIZ

Die Schweiz ist recht fortschrittlich und hat bereits 2014 eine relativ einfache Gesetzgebung zum Thema Drohnen erlassen.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) unterscheidet dabei nicht zwischen klassischen Drohnen und Modellflugzeugen. Für beide gelten die gleichen Regelungen. Diese sind relativ verbraucherfreundlich und nachvollziehbar gestaltet.

Sinnvolle Regelungen für Drohnen – den Schweizern ist es gelungen

In der Schweiz darf tatsächlich ohne Genehmigung und ohne Drohnenführerschein oder ähnliches im freien Gelände geflogen werden. Lediglich Menschenansammlungen sind zu meiden und der Pilot muss immer Sichtkontakt zu seinem Flugobjekt halten.

Natürlich gibt es aber auch in der Schweiz Gebiete, die nicht beflogen werden dürfen. Dabei handelt es sich um Gebiete mit einem Radius von 5 km um Flughäfen und um sogenannte Jagdbanngebiete bzw. Schutzgebiete für Wasser- und Zugvögel. Sollte ein Abstand von 5 km vom Flughafen eingehalten werden, die Drohne sich aber trotzdem noch in einer Flugkontrollzone (CTR) befinden, so darf sie eine Flughöhe von 150m nicht übersteigen.

Eine Übersicht aller Beschränkungsgebiete stellt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) online als interaktive Karte bereit.

Falls im FPV-Modus geflogen wird, ist sicherzustellen, dass ein zweiter Pilot mit Sichtkontakt jederzeit eingreifen kann. Ähnliches gilt für autonome Flüge. Diese sind generell erlaubt, aber der Pilot muss ebenfalls Sichtkontakt halten und jederzeit in den autonomen Flug eingreifen können.

Generell wird in der Schweiz nicht zwischen privaten oder kommerziellen Flügen unterschieden. Bei Foto- oder Videoaufnahmen ist aber darauf zu achten, dass Persönlichkeits- und Urheberrechte gewahrt werden.

Wer schreibt hier?


​​Martin Krippner, geboren 1979 in Marburg und Familienvater zweier Söhne. Bereits seit dem Jahr 1998 bin ich im Bereich "Versicherungen" tätig, seit 2002 als unabhängiger Makler mit Schwerpunkt Gewerbeversicherungen und Hausverwaltungskonzepte. Mit der versicherDich Gmbh wollen wir dir Versicherungen als modernes Onlineprodukt präsentieren und dich so gut beraten, wie wir dich auch klassisch Offline beraten würden. Damit du immer das beste Versicherungsprodukt für dich findest...

Sehr leichte Drohnen – Versicherung angeraten

Drohnen unter 500g Startgewicht dürfen in der Schweiz tatsächlich auch über Menschenansammlungen fliegen. Falls dabei aber ein Schaden entsteht, so ist der Pilot in vollem Umfang haftbar. Das bedeutet, dass eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung sehr zu empfehlen ist, obwohl sie unter 500g Startgewicht offiziell nicht vorgeschrieben ist.

Drohnen über 500g müssen versichert werden

Sollte die Drohne über 500g wiegen, so darf sie nicht über Menschenansammlungen geflogen werden und muss einen horizontalen Abstand von mindestens 100m zu solchen halten.

Außerdem ist beim Flug mit einer Drohne von über 500g bei jedem Flug der ein Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Million Schweizer Franken mit sich zu führen.

Leider gibt es in der Schweiz aber auch die Möglichkeit weiterer Restriktionen und Vorschriften. Kantone und Gemeinden können so lokale Bestimmungen etablieren. Dies ist zum Beispiel schon in Genf und Zürich der Fall. Vor dem Flug sollte man sich also auf jeden Fall nach solchen Bestimmungen erkundigen.

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