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Drohnenversicherung: Wo darf ich fliegen?

VERSICHERUNGSPFLICHT: WO DARF ICH FLIEGEN?

An diese Regeln müssen Sie sich als Multicopter Pilot halten, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Die Drohnenverordnung unterscheidet bei den verschiedenen Vorschriften nach Gewichtsklassen. Generell darf aber mit allen Drohnen nicht in Naturschutzgebieten und Kontrollzonen von Flughäfen geflogen werden. Auch das Fliegen über Gebäuden von Verfassungsorganen, Bundes- oder Landesbehörden und über Wohngrundstücken ist verboten. Ebenso ist der Einsatz einer Drohne über Menschenansammlungen und Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften nicht erlaubt.

Aber auch außerhalb dieser Flugverbotsgebiete darf eine Drohne eine Flughöhe von 100m nicht überschreiten und muss immer in Sichtweite geflogen werden.

Drohnen mit TOW ab 0,25kg – Kennzeichnungspflicht

Drohnen mit TOW ab 2kg – Kenntnisnachweis

Drohnen mit TOW ab 5kg – Erlaubnispflicht

Modellflugplätze stellen eine Ausnahme dar

Wann brauche ich eine Aufstiegsgenehmigung?

Unter besonderen Bedingungen kann für Ihr Luftfahrzeug eine Aufstiegsgenehmigung erforderlich sein. Insbesondere dann, wenn Sie die maximale Höhe von 100 Meter überschreiten, müssen Sie eine Sondergenehmigung beantragen.

Auch das Gewicht der Drohne kann unter Umständen eine Aufstiegserlaubnis erforderlich machen: Ab einem Startgewicht von 5 kg benötigen Sie eine sogenannte Aufstiegsgenehmigung, die bei den zuständigen Behörden eingeholt werden muss.

Wer schreibt hier?


​​Martin Krippner, geboren 1979 in Marburg und Familienvater zweier Söhne. Bereits seit dem Jahr 1998 bin ich im Bereich "Versicherungen" tätig, seit 2002 als unabhängiger Makler mit Schwerpunkt Gewerbeversicherungen und Hausverwaltungskonzepte. Mit der versicherDich Gmbh wollen wir dir Versicherungen als modernes Onlineprodukt präsentieren und dich so gut beraten, wie wir dich auch klassisch Offline beraten würden. Damit du immer das beste Versicherungsprodukt für dich findest...

Wann brauche ich einen Drohnen-Führerschein?

Der Begriff des Drohnen-Führerscheins ist irreführend, da es keinen Führschein gibt, der ausschließlich für das Fliegen von Drohnen und Quadrocoptern (Flugmodelle) berechtigt.

Ist von einem Drohnen-Führerschein die Rede, so handelt es sich in der Regel um einen Kenntnisnachweis, der für Drohnen erforderlich ist, die ein Gewicht von 2 kg oder mehr aufweisen. Der Kenntnisnachweis ist gegen das Entrichten einer geringen Gebühr zu erstehen.

Beachten Sie: Ab 5 kg Startgewicht ist laut gesetzlicher Bestimmungen zusätzlich eine Erlaubnis bei den zuständigen Behörden einzuholen. Ausgebildete Piloten und Personen, die eine bestandene Prüfung von einer vom deutschen Luftfahrt Bundesamt lizenzierten Stelle vorweisen können, sind von dem obligatorischen Kenntnisnachweis befreit.

Drohnenpiloten, die ausschließlich auf ausgewiesenen Modellflugplätzen fliegen, sind sowohl von der Erlaubnispflicht als auch von der Pflicht, einen Kenntnisnachweis mit sich führen zu müssen, befreit.

Wann benötige ich einen Kenntnisnachweis?

Je nach Kopter-Modell kann ein Kenntnisnachweis erforderlich sein. Bei dem vom Gesetzgeber geforderten Kenntnisnachweis handelt es sich in die Regel um den Nachweis über die Einweisung in die Grundlagen des Luftverkehrsrechts bzw. um eine grundlegende Sicherheitsunterweisung.

Ob für Sie als Besitzer einer Drohne ein Kenntnisnachweis erforderlich ist, ist maßgeblich vom Startgewicht Ihres Luftfahrzeugs abhängig:

Gesetzliche Vorschrift: Ab einem Gewicht von 2 kg muss der Drohenpilot einen Kenntnisnachweis vorweisen können. Führen Sie den Nachweis bei sich!

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