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SIND HÖRGERÄTE IN DER HAUSRAT MITVERSICHERT?

Träger und Trägerinnen von Hörgeräten, die ihre Hörhilfen zusätzlich absichern möchten, stellen sich oft die Frage, ob Hörgeräte grundsätzlich nicht auch durch die Hausratversicherung automatisch mitversichert sind. Diese Frage ist nicht pauschal mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten, da es tatsächlich auf das konkrete Szenario ankommt, welches zum Verlust des Hörgerätes bzw. zum Schaden am Hörgerät führt.

Die Hausratversicherung ist eine Versicherung, die – wie der Name bereits suggeriert – den eigenen Hausrat versichert. Dies gilt für Schäden, die durch Feuer, Brand oder Diebstahl entstehen. Auch sogenannte Hilfsmittel, zu denen Hörgeräte gehören, sind Bestandteil des Hausrats und daher in einem derartigen Szenario durch die Hausratversicherung mitversichert.

In Bezug auf Hilfsmittel wie Hörgeräte, Gehhilfen oder andere elektronischen Geräte, die eine Unterstützung für die Kommunikation bieten, hat die Hausratversicherung jedoch ihre Grenzen.

Wann zahlt die Hausratversicherung nicht?

In Bezug auf Hörgeräte bedeutet dies konkret: Befinden sich die Hörgeräte nicht im Haus, so übernimmt die Hausratversicherung keine Schäden, bzw. zahlt auch nicht bei Diebstahl.

Ausgenommen sind nur wenige Szenarien, die ggf. durch einen zusätzlichen Baustein in die Hausratversicherung zu inkludieren sind.

So zahlt die Hausratversicherung beispielsweise in bestimmten Fällen immer dann, wenn eine Außendeckung besteht. Wirst du zum Beispiel auf offener Straße beraubt oder wird im Urlaub in dein Hotelzimmer eingebrochen und werden deine Hörgeräte aus diesem entwendet, so würde deine Hausratversicherung mit inkludierter Außendeckung für den durch die entwendeten Hörgeräte entstandenen Schaden aufkommen.

Wichtig: Auch im Falle einer Außendeckung zahlt die klassische Hausratversicherung aber nur dann, wenn dir deine Hörgeräte unter Gewaltandrohung bzw. im geschützten Rahmen wie beispielsweise im Hotelzimmer durch Einbruch oder Unglück gestohlen bzw. beschädigt wurden. Dass es ein Einbrecher bzw. Dieb auf deine Hörgeräte abgesehen hat, gilt aber in aller Regel als unwahrscheinlich. Auch ein Brand in einem Hotel ist nicht unmöglich, wohl aber eines derjenigen Unglücksszenarios, für die die wenigsten extra eine Versicherung abschließen würden.

Wer schreibt hier?


​​Martin Krippner, geboren 1979 in Marburg und Familienvater zweier Söhne. Bereits seit dem Jahr 1998 bin ich im Bereich "Versicherungen" tätig, seit 2002 als unabhängiger Makler mit Schwerpunkt Gewerbeversicherungen und Hausverwaltungskonzepte. Mit der versicherDich Gmbh wollen wir dir Versicherungen als modernes Onlineprodukt präsentieren und dich so gut beraten, wie wir dich auch klassisch Offline beraten würden. Damit du immer das beste Versicherungsprodukt für dich findest...

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  • REPARATUREN
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Egal ob Schäden durch Gerätedefekte (Material-, Produktions- oder Konstruktionsfehler) oder Bedienfehler oder Schweiß entstanden sind: Reparaturen an deinem Hörgerät werden zu 100% erstattet. Das alles ohne Selbstbeteiligung! Erstattet werden alle notwendigen Ersatzteile. Auch durch die Reparatur notwendige Fahrt-, Versand-, und Arbeitskosten werden ersetzt. Als mögliche Gründe für Reparaturen gelten auch Verschleiß, Abnutzung und Alterung, sowie Verstopfung.

PREISE DER HÖRGERÄTE VERSICHERUNG

Der monatliche Preis unserer Versicherung für ein Hörgerät beginnt bei 5 €. Je nach Wert & Alter des Geräts kann der Preis auf 8 € monatlich steigen. Hinzu kann noch für monatlich 1,95 € bzw. 2,95 € (inkl. 19% Versicherungssteuer) der Tarif „Verlustschutz“ gebucht werden.

GRUNDSCHUTZ

€5

/Monat

FÜR HÖRGERÄTE UNTER 1000€


GERÄTEALTER UNTER 2 JAHRE


inkl. 19% Vers.steuer

GRUND- & VERLUSTSCHUTZ

€6,95

/Monat

FÜR HÖRGERÄTE UNTER 1000€


GERÄTEALTER UNTER 2 JAHRE


inkl. 19% Vers.steuer

GRUNDSCHUTZ

€8

/Monat

FÜR HÖRGERÄTE AB 1001€


(ODER) GERÄTEALTER ÜBER 2 JAHRE


inkl. 19% Vers.steuer

GRUND- & VERLUSTSCHUTZ

€10,95

/Monat

FÜR HÖRGERÄTE AB 1001€


(ODER) GERÄTEALTER ÜBER 2 JAHRE


inkl. 19% Vers.steuer

GRENZEN DER HAUSRATVERSICHERUNG

Träger und Trägerinnen von Hörgeräten, die ihre Hörhilfen zusätzlich absichern möchten, stellen sich oft die Frage, ob Hörgeräte grundsätzlich nicht auch durch die Hausratversicherung automatisch mitversichert sind. Diese Frage ist nicht pauschal mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten, da es tatsächlich auf das konkrete Szenario ankommt, welches zum Verlust des Hörgerätes bzw. zum Schaden am Hörgerät führt.

Die Hausratversicherung ist eine Versicherung, die – wie der Name bereits suggeriert – den eigenen Hausrat versichert. Dies gilt für Schäden, die durch Feuer, Brand oder Diebstahl entstehen. Auch sogenannte Hilfsmittel, zu denen Hörgeräte gehören, sind Bestandteil des Hausrats und daher in einem derartigen Szenario durch die Hausratversicherung mitversichert.

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Noch sind nicht alle Versicherungen im digitalen Zeitalter angekommen. Wir versuchen aber so viel wie möglich mit dir elektronisch zu kommunizieren.

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Wir betreiben kein klassisches „Callcenter“ mit Warteschleife. Persönlicher & schneller Kontakt ist uns wichtig.

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"Ich hatte früher immer Sorgen um meine beiden Hörgeräte, da ich ein technisch sehr fortgeschrittenes und daher teures Modell brauche. Deshalb habe ich diese sicherheitshalber auf versicherdich.de versichert – auch wenn das natürlich nicht umsonst ist. Seit ich Mitte 2018 den ersten Schaden hatte und mir völlig stressfrei geholfen wurde, kann ich diese Zusatzversicherung nur jedem empfehlen, der teure Hörgeräte hat. Die Erstattung hat reibungslos funktioniert.“

- Otto K., Oldenburg

"Ich trage seit meinem 3. Lebensjahr Hörgeräte. Beruflich und privat liebe ich Sport und gerade dabei brauche ich das Gefühl, dass meine teuren Hörgeräte abgesichert sind. Die Versicherung der Wertgarantie leistet sogar bei Feuchtigkeitsschäden, wie Schweiß. Für nur 11 € im Monat habe ich kein besseres Angebot gefunden."

- Daniel Philipp, Düsseldorf

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Mit über 2,6 Millionen zufriedenen Kunden ist die bereits 1963 gegründete Wertgarantie unser Top Tipp zur Versicherung deiner Hörgeräte. Die schnelle und vor allem einfache Schadenregulierung bestätigt auch die unabhängige TÜV Rheinland Group.

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