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Zur Hörgeräte Versicherung

HÖRGERÄT VERLOREN: BEZAHLT KRANKENKASSE DAS ERSATZGERÄT?

§33 SGB V regelt klar und unmissverständlich: Jeder Versicherungsnehmer und jede Versicherungsnehmerin hat einen per Gesetz einen zugesicherten Anspruch auf adäquate Versorgung mit Hilfsmitteln im Rahmen einer medizinisch angeordneten Rehabilitation.

Dies bedeutet im Klartext: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Anschaffung eines Hörgeräts, sofern dieses zuvor durch einen Arzt verordnet worden ist. Dies bedeutet allerdings nicht zugleich auch, dass du dir ein beliebig hochwertiges Hörgerät der Spitzenklasse aussuchen kannst und dies anschließend in vollem Umfang von der Krankenkasse übernommen wird!

Ob das von dir präferierte Modell tatsächlich erstattungsfähig ist, regelt §139 des Sozialgesetzbuchs. Konkret nachschauen kannst du im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes.

Derzeit erhalten gesetzlich versicherten Personen einen Festbetrag in Höhe von 733,59 Euro für ein einseitiges Hörgerät (Stand: August 2019). Auch die Kosten für den Hörgeräteakustiker sind in diesem Fixbetrag bereits enthalten. Der Zuschuss für das – sofern erforderlich – zweite Hörgerät fällt bereits deutlich geringer aus. Eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro, die für die meisten Patienten allerdings verschmerzbar seien dürfte, ist übrigens immer fällig.

Wer schreibt hier?


​​Martin Krippner, geboren 1979 in Marburg und Familienvater zweier Söhne. Bereits seit dem Jahr 1998 bin ich im Bereich "Versicherungen" tätig, seit 2002 als unabhängiger Makler mit Schwerpunkt Gewerbeversicherungen und Hausverwaltungskonzepte. Mit der versicherDich Gmbh wollen wir dir Versicherungen als modernes Onlineprodukt präsentieren und dich so gut beraten, wie wir dich auch klassisch Offline beraten würden. Damit du immer das beste Versicherungsprodukt für dich findest...

Zurecht fragt man sich natürlich: „Was passiert, wenn ich mein Hörgerät verliere? Kann ich in diesem Fall auf einen erneuten Zuschuss durch die Krankenkasse hoffen, welcher es mir ermöglicht, ein neues Gerät anzuschaffen?“

Und genau hier liegt das Problem: Die Krankenkasse kommt im Rahmen der gesetzlich zugesicherten Möglichkeiten lediglich für die Anschaffung eines ERSTGERÄTs auf, sofern dieses aus medizinischen Gründen indiziert ist. Dabei versteht es sich natürlich von selbst, dass die gesetzliche Krankenversicherung nicht auch noch automatisch für einen Ersatz bei Verlust oder Defekt des Geräts sorgt.

Ähnlich wie zum Beispiel bei einer Brille können gesetzlich Versicherte auch bei Hörgeräten immer nur in festgelegten Intervallen auf einen Zuschuss durch die Krankenversicherer zurückgreifen.

DAS DECKT UNSERE HÖRGERÄTE VERSICHERUNG AB

  • REPARATUREN
  • VERLUST
  • STURZSCHÄDEN
  • ELEKTRONIKSCHÄDEN

  • NEUKAUFBETEILIGUNG

Reparaturen

Egal ob Schäden durch Gerätedefekte (Material-, Produktions- oder Konstruktionsfehler) oder Bedienfehler oder Schweiß entstanden sind: Reparaturen an deinem Hörgerät werden zu 100% erstattet. Das alles ohne Selbstbeteiligung! Erstattet werden alle notwendigen Ersatzteile. Auch durch die Reparatur notwendige Fahrt-, Versand-, und Arbeitskosten werden ersetzt. Als mögliche Gründe für Reparaturen gelten auch Verschleiß, Abnutzung und Alterung, sowie Verstopfung.

PREISE DER HÖRGERÄTE VERSICHERUNG

Der monatliche Preis unserer Versicherung für ein Hörgerät beginnt bei 5 €. Je nach Wert & Alter des Geräts kann der Preis auf 8 € monatlich steigen. Hinzu kann noch für monatlich 1,95 € bzw. 2,95 € (inkl. 19% Versicherungssteuer) der Tarif „Verlustschutz“ gebucht werden.

GRUNDSCHUTZ

€5

/Monat

FÜR HÖRGERÄTE UNTER 1000€


GERÄTEALTER UNTER 2 JAHRE


inkl. 19% Vers.steuer

GRUND- & VERLUSTSCHUTZ

€6,95

/Monat

FÜR HÖRGERÄTE UNTER 1000€


GERÄTEALTER UNTER 2 JAHRE


inkl. 19% Vers.steuer

GRUNDSCHUTZ

€8

/Monat

FÜR HÖRGERÄTE AB 1001€


(ODER) GERÄTEALTER ÜBER 2 JAHRE


inkl. 19% Vers.steuer

GRUND- & VERLUSTSCHUTZ

€10,95

/Monat

FÜR HÖRGERÄTE AB 1001€


(ODER) GERÄTEALTER ÜBER 2 JAHRE


inkl. 19% Vers.steuer

ERSTATTUNG BEI DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG

Du bist privat versichert? Hier kann sich die Höhe der möglichen Zuschüsse für ein Ersatz-Hörgerät durchaus unterscheiden. Auch die Intervalle, nach deren Ablauf Privatversicherte einen erneuten Anspruch auf Zuschuss für ein Neugerät haben, sind von Versicherer zu Versicherer verschieden und können nicht mit den Bedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung gleichgesetzt werden.

Eines ist jedoch bei den privaten Krankenversicherern und den gesetzlichen Krankenversicherungen gleich: Einen grundsätzlichen Ersatz bei Verlust oder Beschädigung gibt es nicht.

  • Ist das Hörgerät für ein Kind oder einen Jugendlichen bestimmt?
  • Ist das anzuschaffende Gerät für dich selbst und treibst du regelmäßig Sport und bist viel unterwegs?
  • Ist das Gerät preislich sehr hochwertig?

Fazit: Da es um deine Gesundheit geht, solltest du deine persönliche Situation genau abwägen.

Wenn du eine oder mehrere dieser Fragen mit einem „Ja“ beantworten kannst, so könnte sich eine zusätzliche
Hörgeräteversicherung für dich lohnen. Günstige Versicherungsoptionen ohne Selbstbeteiligung für alle denkbaren Schadens- und Verlustfälle findest du bei uns.

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Abschluss in 5 Minuten

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Schäden online melden

Du kannst wählen, wie du uns Deinen Schaden meldest. Wir sind per Mail, Chat oder Telefon für Dich da.

Digitaler Vertrag

Noch sind nicht alle Versicherungen im digitalen Zeitalter angekommen. Wir versuchen aber so viel wie möglich mit dir elektronisch zu kommunizieren.

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Wir betreiben kein klassisches „Callcenter“ mit Warteschleife. Persönlicher & schneller Kontakt ist uns wichtig.

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Durch Absenden der Nachricht erkläre ich mich damit einverstanden, dass mich die versicherDich GmbH einmalig (oder falls nötig mehrfach) kontaktiert, um meine Fragen bestmöglich zu beantworten.

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