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Berufshaftpflicht: Krankenschwester, Krankenpfleger & Hebammen (Angestellt)

Versicherungen gibt es heute für nahezu jeden Zweck. Neben schier unzähligen neuen Versicherungsprodukten, die von den Versicherern zum Angebot stehen und an den Mann gebracht werden wollen, gibt es natürlich immer noch die klassischen Versicherungen, auf die man im Alltag unter keinen Umständen verzichten sollte:

Neben der privaten Haftpflichtversicherung ist auch die Berufshaftpflicht eine derjenigen Versicherungen, die besonders wichtig ist, um sich gegen hohe Schäden in Form von Schadensersatzansprüchen von Dritten abzusichern.

Dies gilt ganz besonders für Berufssparten, in denen mit und am Menschen gearbeitet wird. Die Empfehlung, dass jede angestellte Krankenschwester, jeder Krankenpfleger und jede Hebamme über eine Berufshaftpflicht-Versicherung verfügen sollte, ist daher wenig verwunderlich, denn der richtige Versicherungsschutz ist und bleibt wichtig. Doch wieso ist die Versicherung so ratsam bzw. für medizinisches Personal sogar unverzichtbar? Auf unserer Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Berufshaftpflicht für Krankenschwester, Krankenpfleger und Hebamme. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, senden Sie uns eine E-Mail, wir kontaktieren Sie zeitnah.

Berufshaftpflicht Krankenschwester und Krankenpfleger: ein gutes und sicheres Gefühl im Berufsalltag

Pfleger und Krankenschwestern sind tagtäglich für zahlreiche Patienten verantwortlich. Es sind ihre Tätigkeiten, die für das Wohl der Patienten sorgen. Auch wenn pflegerische Berufe mit viel Herzblut ausgeübt werden und die Pfleger und Krankenschwester natürlich nur das Beste für ihre Patienten möchten, passieren auch im Pfleger-Alltag Fehler.

Wird ein Patient nicht regelmäßig gelagert bzw. führt eine Fehllagerung zu einem Dekubitus, trägt der Pfleger bzw. die Krankenschwester die Verantwortung. Wird ein Tropf verwechselt und falsch angelegt, kann dies mit einer erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigung des Patienten einhergehen. Die Verantwortung trägt der Krankenpfleger, die Krankenschwester. Der Arbeitsalltag in der Pflege birgt immer ein gewisses Risiko, dass Patienten schon bei kleinsten Fehlern Vermögensschäden gegen eine Krankenschwester, einen Krankenpfleger anzeigen.

Werden seitens eines Patienten oder seiner vertretungsberechtigten Angehörigen schließlich Schadensersatzforderungen geltend gemacht, ist es die Berufshaftpflichtversicherung für Pflegeberufe, die die Forderungen prüft und dafür sorgt, dass geschädigte Patienten ihre berechtigten Forderungen erhalten.

Wer in der Pflege auf den Abschluss einer Berufshaftpflicht verzichtet, geht ein gewisses Risiko ein: Im Gesundheitswesen können Schadensforderungen schnell mehrere Tausend Euro bis hin zu mehreren Millionen Euro annehmen. Wer keinen beruflichen Versicherungsschutz durch eine Haftpflichtversicherung besitzt, haftet mit seinem eigenen Vermögen.

Für Krankenschwester und Krankenpfleger, die ohnehin über kein hohes Einkommen verfügen, ist dies ein Worst-Case Szenario. Dies gilt ganz besonders dann, wenn zusätzliche Gerichtskosten entstehen. Auch hier leistet die Berufshaftpflicht zuverlässige Abhilfe und steht für anfallende juristische Abwehrkosten ein.

Wer schreibt hier?


​​Martin Krippner, geboren 1979 in Marburg und Familienvater zweier Söhne. Bereits seit dem Jahr 1998 bin ich im Bereich "Versicherungen" tätig, seit 2002 als unabhängiger Makler mit Schwerpunkt Gewerbeversicherungen und Hausverwaltungskonzepte. Mit der versicherDich Gmbh wollen wir dir Versicherungen als modernes Onlineprodukt präsentieren und dich so gut beraten, wie wir dich auch klassisch Offline beraten würden. Damit du immer das beste Versicherungsprodukt für dich findest...

Für Hebammen ist die Berufshaftpflicht eine Pflichtversicherung

Während eine Krankenschwester und Krankenpfleger bislang selbst entscheiden können, ob sie sich durch eine Berufshaftpflicht absichern möchten, hat der Gesetzgeber bereits erkannt, dass eine Berufshaftpflichtversicherung für einige Berufe im medizinischen Bereich unerlässlich ist. So besteht wie für Ärzte auch zum Beispiel für Hebammen eine gesetzliche Pflicht, eine Berufshaftpflicht abzuschließen. Wer sich zu einem frühen Zeitpunkt um den Abschluss einer passenden Versicherung bemüht, kann sich schon für weniger als 80 Euro pro Jahr versichern.


Weil Vermögensschäden aufgrund eines Personenschadens hoch ausfallen können, sollte die Deckungssumme entsprechend hoch angesetzt werden. Versicherungsberater und Versicherungsexperten raten zu einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 3 Millionen Euro für Krankenpfleger, Krankenschwestern und Hebammen sowie das individuelle Anpassen wichtiger Klauseln auf den eigenen Berufszweig.

Was DECKT DIE BerufshaftpflichtVersicherung ab?

  • PERSONENSCHÄDEN
  • SACHSCHÄDEN
  • VERMÖGENSSCHÄDEN

Personenschäden

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt berufsspezifische Sachschäden inkl. finanzieller Folgeschäden ab und sorgt dafür, dass der Geschädigte die ihm zustehende Forderung erhält. Dabei passt sich der optimale Versicherungsschutz Ihren beruflichen Umständen und Bedürfnissen an.

Kompetente Beratung für eine maßgeschneiderte Berufshaftpflicht

Berufshaftpflicht-Versicherungen gibt es wie Sand am Meer. Die unterschiedlichen Tarife unterscheiden sich meist nur durch kleine, unscheinbare Details. Doch genau auf diese kommt es an: So sollten Versicherungsnehmer vor dem Abschluss der Versicherung einen Vergleich und eine Beratung, basierend auf den folgenden Kriterien in Anspruch nehmen, um den besten Versicherungsschutz zu erhalten:

  • Die Deckungssumme im Schadensfall
  • Die Leistung eines passiven Rechtsschutzes im Schadensfall
  • Die Höhe der Selbstbeteiligung
  • Nachhaftungsfristen
  • Ggf. die Integration von berufsspezifischen Schadenskategorien

Auf unserem Versicherungsportal finden sich objektive Informationen mit Empfehlungen für passende Berufshaftpflichtversicherungen für Angestellte. Ein Vergleich der Versicherer ist für den passenden Versicherungsschutz ist unserer Ansicht nach unerlässlich.

Dabei bieten wir zahlreiche Möglichkeiten der Kontaktaufnahme, um alle Umstände in einem persönlichen Beratungsgespräch schnell zu klären. Kontaktieren Sie einen der kompetenten Mitarbeiter oder nehmen Sie über den Live-Chat Kontakt mit einem Versicherungsexperten von VersicherDich auf. Unsere Versicherer haben die passende Berufshaftpflichtversicherung für Angestellte in der Pflege (ambulant und stationär), Krankenschwestern/Krankenpfleger und Hebammen in Kliniken, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen. Wie wichtig eine Berufshaftpflichtversicherung für eine Krankenschwester oder einen Angestellten in der Pflege ist, wird deutlich, wenn man betrachtet, wie schnell ein kleiner Fehler passieren kann, der mit hohen Kosten verbunden sein kann. Das Risiko, dass Schadensersatzforderungen gestellt werden ist besonders groß, wenn die tägliche Arbeit mit und für Menschen stattfindet. Es ist also jeder Krankenschwester, Krankenpfleger und Hebamme wärmstens zu empfehlen eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Wie finden Sie die beste Berufshaftpflicht?

Viele medizinische Berufe unterliegen der gesetzlichen Versicherungspflicht, die vorschreibt, dass eine Berufshaftpflicht abgeschlossen werden muss. Je nach exakter Berufsbezeichnung gibt es Unterschiede und Besonderheiten. Fest steht: Pflegeberufe wie Krankenschwester und Krankenpfleger unterliegen einem hohen Haftungsrisiko. Bei der Hebammen Versicherung handelt es sich beispielsweise um eine für das Berufsfeld der Hebamme zugeschnittene Haftpflichtversicherung, die für die Berufsgruppe als Pflichtversicherung gilt. Für weitere Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

Sollte es zum Beispiel während einer Geburt zu Komplikationen kommen, für die der Geburtshelfer oder die Hebamme Mitverantwortung trägt, haben die Versicherungsnehmer über die hier abschließbare Berufshaftpflicht-Versicherung einen zuverlässigen Versicherungsschutz, der letztere bei z. B. unberechtigten Forderungen auch rechtlich vertritt.

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