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Berufshaftpflichtversicherung Architekten & Ingenieure: Vergleich & Kosten

Dass eine Berufshaftpflichtversicherung für viele Berufsgruppen im Baugewerbe Sinn macht, steht außer Frage. Kaum eine andere Berufsgruppe unterliegt derartig unkalkulierbaren Berufsrisiken, die versicherungswürdig sind.

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten & Ingenieure ermöglicht es den Versicherungsnehmern, dem Berufsalltag ohne Sorgen nachzugehen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und keine übermäßige Angst vor Fehlern und Risiken zu haben.

Für einige Berufe im Bau- und Beratungsgewerbe ist eine Berufshaftpflichtversicherung seit dem Jahre 2013 zu einer Pflichtversicherung geworden. Da Schäden, die aus Mess-, Beratungs- und Bewertungsfehlern im Rahmen großer Bauprojekte entstehen, einen hohen, vorab kaum zu kalkulierbaren Schaden verursachen können, stellt die Versicherungspflicht sicher, dass Geschädigte unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Verantwortlichen ihre berechtigten Forderungen erhalten. Doch auch der Versicherte verfügt über einen unerlässlichen Schutz, sollten Dritte mit einer unberechtigten Forderung an ihn herantreten.

Zudem profitiert der Versicherungsnehmer natürlich von einer Berufshaftpflichtversicherung, prüft der Versicherer nämlich Ansprüche alle Ansprüche auf Rechtsmäßigkeit und sichert den Architekten oder Ingenieur auch gegen höhere Forderungen ab. Dies beinhaltet auch, dass unberechtigte Ansprüche von Dritten gegen den Versicherungsnehmer auf Kosten der Versicherung abgewehrt werden. Berufliche Fehler, die zu Vermögensschäden oder Personenschäden von Dritten führen, werden durch die Versicherung ebenso reguliert wie juristische Abwehrkosten übernommen werden. Doch wer unterliegt nun einer Versicherungspflicht und für wen ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung optional aber dennoch ratsam? Lesen Sie unsere Berichte zur Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure und Architekten. Gern übermitteln wir Ihnen auch per E-Mail weitere Informationen zu unseren Versicherern und deren Leistungen für das Architekten- und Ingenieurwesen.


Architekten, Baumeister, Bauleiter und Bauingenieure unterliegen der gesetzlichen Versicherungspflicht

Das Versicherungsrecht im Bereich der Berufshaftpflichtversicherungen wurde in den Jahren 2007 und 2013 noch einmal von Grund auf reformiert. Neu geregelt wurden die Bestimmungen hinsichtlich einer Versicherungspflicht für Berufsgruppen im Bau- und Bauplanungsgewerbe. Während Architekten und Ingenieure ebenso wie z. B. Rechtsanwälte, Notare und Sachverständige bereits seit längerem eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen müssen, sind seit dem Jahre 2013 auch Baumeister, Bauleiter und Baugewerbetreibende versicherungspflichtig. Versicherungspflichtig sind außerdem Berufe im Bereich Erdbau und Betonbau (Betonbohren/ Betonschneiden). Bei uns finden Sie Informationen für jede Berufsgruppe.

Wer schreibt hier?


​​Martin Krippner, geboren 1979 in Marburg und Familienvater zweier Söhne. Bereits seit dem Jahr 1998 bin ich im Bereich "Versicherungen" tätig, seit 2002 als unabhängiger Makler mit Schwerpunkt Gewerbeversicherungen und Hausverwaltungskonzepte. Mit der versicherDich Gmbh wollen wir dir Versicherungen als modernes Onlineprodukt präsentieren und dich so gut beraten, wie wir dich auch klassisch Offline beraten würden. Damit du immer das beste Versicherungsprodukt für dich findest...

Berufshaftpflicht auch für weitere Berufsgruppen empfehlenswert

Beratungsfehler, Fehler bei Schätzungen, Messungen, Rechnungen und spezifischen Analysen gehören zum Alltag. Niemand ist vor Fehlern dieser Art gefeilt. Auch Innenarchitekten und Landschaftsarchitekten, deren Berufsgruppe per Definition noch immer von den allgemeinen Architekten unterschieden wird, sollten sich informieren, inwiefern eine Versicherungspflicht für ihre Tätigkeiten und Aufgabengebiete besteht. Empfehlenswert ist eine Berufshaftpflichtversicherung außerdem für Bautechniker und technische Zeichner sowie Elektrotechniker und Elektriker. Auch für Maschinenbauer ist eine Berufshaftpflichtversicherung immer häufiger eine wichtige Versicherung, die verhindert, dass Verantwortliche mit dem privaten Vermögen für Schäden (Vermögensschäden, Personenschäden und Sachschäden) in Regress genommen werden. Über den Schutz durch einen unserer Versicherer sowie deren Leistungen, sollten also nicht nur Ingenieure und Architekten nachdenken, sondern auch Personen aus Nebenberufen und Alle die im Baugewerbe tätig sind. Gern stellen wir Ihnen weitere Informationen per E-Mail oder Telefon zur Verfügung.

Was DECKT DIE BerufshaftpflichtVersicherung ab?

  • PERSONENSCHÄDEN
  • SACHSCHÄDEN
  • VERMÖGENSSCHÄDEN

Personenschäden

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt berufsspezifische Sachschäden inkl. finanzieller Folgeschäden ab und sorgt dafür, dass der Geschädigte die ihm zustehende Forderung erhält. Dabei passt sich der optimale Versicherungsschutz Ihren beruflichen Umständen und Bedürfnissen an.

Unkalkulierbar und nicht zu vermeiden: Vermögensschäden im Baugewerbe

Bekannt wurde zuletzt der Fehler eines Berufseinsteigers, der sich im Baugewerbe selbstständig machte. Ein Berechnungsfehler sorgte dafür, dass der laufende Baubetrieb eines Projekts zur Erweiterung eines Krankenhauses unterbrochen und die Planung korrigiert werden musst. Inbegriffen waren unter anderem Abrissarbeiten, die beim Bauherrn mit einem immensen Vermögensschaden verbunden waren. Inoffiziell wurde der Schaden mit einer Summe im siebenstelligen Bereich beziffert.

Ein Beispiel, das zeigt, wieso eine Berufshaftpflichtpolice nicht nur sinnig, sondern in vielen verantwortungstragenden Berufen im Baugewerbe verpflichtend ist: Ohne Zweifel hätte der verantwortliche Baugewerbetreibende den Schaden wohl kaum mit eigenen Mitteln regulieren können.

Der Berufshaftpflichtversicherer des Versicherungspflichtigen übernahm nach Prüfung die Regulierung des Vermögensschadens und sorgte durch die Finanzierung diverser baulicher Mittel dafür, dass Folgeschäden gering gehalten bzw. vermieden werden konnten. Ohne die Schutz des Berufshaftpflicht-Versicherers wäre der Gewerbetreibende wahrscheinlich nicht nur finanziell ruiniert gewesen, vielmehr wäre auch seine berufliche Zukunft im Baugewerbe beendet gewesen.

Ob Pflichtversicherung oder nicht: Schließen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung günstig ab!

Baugewerbetreibende, Architekten und Ingenieure und auch diejenigen Berufsgruppen, denen der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung lediglich empfohlen wird, fürchten sich vor hohen jährlichen Versicherungskosten.

Diese sind – wirft man einen Blick auf die aktuellen Tarife und Angebote der Versicherer – unberechtigt. Sind eine professionelle Beratung und die Anpassung der Versicherungspolice an die Bedürfnisse des Architekten, Ingenieurs oder anderen Baugewerbe-Treibenden die Basis, muss eine Berufshaftpflichtversicherung in der heutigen Zeit nicht mehr teuer sein. Egal, ob "Berufshaftpflichtversicherung Architekten", "Berufshaftpflichtversicherung Ingenieure" oder "Berufshaftpflichtversicherung Baugewerbe" mit dem richtigen Versicherer an Ihrer Seite genießen Sie maximalen Schutz und eine hohe Versicherungssumme bei minimalen Kosten.

Versicherungsvermittler, wie wir von VersicherDich, bieten eine unabhängige Beratung, die jeder Berufsgruppe ein bestes Preis-Leistungs-Verhältnis garantiert. Gleichzeitig entscheiden sich die Versicherungsnehmer für eine Berufshaftpflichtversicherung ohne Mogelpackung in Form von zum Beispiel intransparenten Ausschlüssen und verschlüsselten Klauseln. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir stehen Ihnen per E-Mail, Telefon und Live-Chat beratend zur Seite.

Berufshaftpflichtversicherung im Baugewerbe: Die Deckungssumme ist entscheidend

Für einige Berufsgruppen wird die Versicherungssumme in Höhe von 2 Millionen Euro als ausreichend bewertet. Im Baugewerbe ist dies oft anders: Insbesondere dann, wenn beispielsweise Architekten an größeren Projekten mitwirken wollen sollte – je nach Auftragswert – eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro oder mehr veranschlagt werden. Versicherungsexperten raten Angestellten in Kleinunternehmen, auch Architekten und Ingenieure, beim Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, die Deckungssumme in Höhe von 3 Millionen Euro nicht zu unterschreiten.

Auf unserem Versicherungsportal finden Sie weitere Informationen zu Berufshaftpflichtversicherungen für Ihre berufliche Tätigkeit. Eine höhere Deckungssumme ist in der Regel auch mit höheren jährlichen Versicherungskosten verbunden. Doch es lohnt sich ein genauer Blick auf die Versicherungsdetails:

Eine Berufshaftpflichtversicherung mit deutlich höherer Deckungssumme ist in der Regel für einen verhältnismäßig geringen Aufpreis abschließbar. Deckungssumme und Versicherungskosten steigen also nicht proportional!

Wie finden Sie die beste Berufshaftpflichtversicherung?

Das Aufgabenfeld von Architekten, Ingenieuren und Bauleitern ist vielschichtig. Komplexe Aufgabenbereiche übertragen den genannten Berufen eine hohe Verantwortung und damit ein hohes Haftungsrisiko. Für Baugewerbetreibende, Architekten, Ingenieure und Bauleiter ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung obligatorisch. Unsere Seiten versorgen Sie mit allen notwendigen Informationen, die für den Abschluss einer Versicherungspolice ohne Mogelpackung wichtig sind!

Ist eine Berufshaftpflicht für Sie empfehlenswert?

Sie gehören nicht den Architekten oder Ingenieuren an und fragen sich, ob eine Berufshaftpflichtpolice für Sie wirklich empfehlenswert ist? Unserer Ansicht nach: Auf jeden Fall! Grundsätzlich ist es egal in welcher Branche Sie tätig sind, Fehler und Unfälle können immer passieren und sehr teuer werden. Mit dem richtigen Versicherungsschutz sichern Sie nicht nur ihr persönlichen Vermögen ab, sondern gegebenenfalls Ihre gesamte Existenz. Wir können Ihnen nicht garantieren, den günstigsten Tarif zu haben, da der Versicherungsmarkt immer in Bewegung ist. Was wir Ihnen garantieren können, dass wir alles uns Mögliche tun, um gemeinsam mit Ihnen den passenden Versicherungspartner und den perfekten Schutz für Sie zu finden. Viele Informationen zu den Berufshaftpflichtpolicen für Architekten, Ingenieure, Lehrer, Anwälte und andere Berufsgruppen, finden Sie bereits auf unseren Seiten, sollten dennoch Fragen offen bleiben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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