Deine Skipperhaftpflicht

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Skipperhaftpflicht

Was ist ein Skipper und welche Funktion hat er an Bord?

In der Freizeitschiffahrt ist der Skipper die Person, die für das Boot verantwortlich ist. Daher entspricht der Begriff Skipper dem Kapitän eines kommerziell betriebenen Schiffes. Der Skipper hat eine große Verantwortung an Bord. Er ist verantwortlich für die Sicherheit des Bootes, der Besatzung und der Passagiere oder Teilnehmer der Reise. Der Skipper muss je nach Gewässer eine Lizenz für einen Sportbootführerschein Binnen oder Sportbootführerschein See besitzen.

Benötige ich eine Skipperhaftpflicht oder reicht meine private Haftpflichtversicherung für Aktivitäten als Skipper aus?

Der nautische Raum wird häufig von Versicherungen ausgeschlossen. Dies gilt auch für die private Haftpflichtversicherung, die nicht für die Tätigkeit des Skippers gilt. Wenn Sie ein Boot für den privaten Gebrauch mieten oder chartern möchten, empfehlen wir Ihnen, eine separate Skipperhaftpflicht abzuschließen.

Auch wenn Sie vom Charterer des Schiffes die Information erhalten, dass ein Haftungsschutz besteht, sollten Sie sich nicht darauf verlassen. Die meisten dieser Bootshaftpflichtversicherungen decken nur geringe Beträge und nur geringfügige Schäden ab. Da Sie als Skipper allein für Schäden verantwortlich sind, ist die Skipperhaftpflicht wahrscheinlich die wichtigste Versicherung in der Freizeitschifffahrt, mit der Sie sich und Ihr Privateigentum schützen und sorglos bei Ihren nächsten Ferientörns sein können.

Was kostet eine Skipper Haftpflichtversicherung?

Die Höhe der Prämie für die individuelle Haftung Ihres Schiffes, einschließlich der Haftung des Skippers, hängt vom zu versichernden Risiko ab, so dass keine allgemeine seriöse Aussage über die Kosten möglich ist.

Folgende Faktoren beeinflussen die Versicherungsprämie für die Skipperhaftpflicht

- Typ des Boots - Die beliebtesten Typen sind Motorboote, Motoryachten, Segelboote und Segelyachten.

- Motorleistung in PS - Lage oder Liegeplatz des Bootes oder der Yacht.

- Navigationsbereich für das Boot oder die Yacht

- Teilnahme an Motorbootrennen

- Versicherungssumme: Sie können i.d.R. zwischen 7,5 Millionen Euro, 15 Millionen Euro und 20 Millionen Euro Deckung wählen.

Skipperhaftpflicht im Vergleich: Diese Versicherungen gibt es

Helvetia Skipperhaftpflicht

- Pauschale Deckung von wahlweise 7,5 Mio. Euro, 15 Mio. Euro und 20 Mio. Euro

- Skipperhaftpflichtversicherung inklusive - für gecharterte Wasserfahrzeuge

- Individuelle Versicherungsleistungen - optionale Schutzmöglichkeiten

Yacht Pool Skipperhaftpflicht

- Skipper-Haftpflichtversicherung mit Beschlagnahmeversicherung

- Skipper-Unfallversicherung

- Skipper-Rechtschutzversicherung

- Charter-Kautionsversicherung

- Charter-Folgeschadenversicherung

- Charter-Rücktrittversicherung



Abgeschlossen wird ein schriftlicher Chartervertrag bei einer maximalen Törndauer von 4 Wochen pro Chartervertrag für Wassersport-Fahrzeuge, die zu privaten Zwecken benutzt werden. Wichtig:

- Der Versicherungsschutz muss vor Antritt der Charter abgeschlossen werden

- Die Versicherung erstreckt sich gemäß Antrag auf bis zu pauschal 60.000 Euro für Skipper und Crew, unabhängig von der Anzahl der konkret an Bord befindlichen Personen , inkl. auch für Bergekosten, die aufgewendet werden.

- Todesfallleistung bis zu 77.000 Euro

- Schutz nur in deutschen und europäischen Gewässern

Pantaenius Skipperhaftpflicht

- Rundum-Schutz für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden

- Gewässerschäden sind versichert

- Abwehr unberechtigter Ansprüche

- Zusätzliche Sportgeräte versichert

- Kosten bei Beschlagnahme der geführten Yacht gedeckt

- Weltweiter Versicherungsschutz

Versicherungssummen:

- Bis 17 m Schiffslänge - wahlweise 6 Millionen Euro oder 10 Millionen Euro

- Ab 17 m Schiffslänge - wahlweise 6 Millionen Euro oder 10 Millionen Euro

Schomacker Skipperhaftpflicht

Gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Besitz und Gebrauch eines gecharterten Wasserfahrzeugs, welches ausschließlich zu privaten Zwecken und ohne Berufsbesatzung benutzt wird

Versichert sind:

- Die persönliche gesetzliche Haftpflicht des verantwortlichen Führers und der sonst zur Bedienung des Fahrzeuges berechtigten Personen und Crew-Mitglieder

- Die Benutzung von Beibooten mit Hilfsmotor bei einer Motorstärke bis zu 20 PS

- Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachenfliegern

- Die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Wasserskiläufers, wenn und solange er sich im Schlepp des Fahrzeuges befindet

- Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander wegen Personenschäden und Sachschäden, welche mit dem Führen des Bootes in Zusammenhang stehen, mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro je Schadenereignis.

- Im gleichen Umfang sind auch Haftpflicht-Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen die mitversicherten Personen versichert.

- Die nachgewiesenen Kosten für die Rückreise zum Rückgabeort einschließlich anfallender Hotelkosten bis zu einer Gesamtsumme von 1.000 Euro übernommen, sofern das Charterunternehmen nicht zur Kostenübernahme verpflichtet ist

- Haftpflichtansprüche wegen Schäden bei amtlich nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers bis zu einer Summe von 750.000 Euro je Schadenereignis und Versicherungsjahr bei einer Selbstbeteiligung von EUR 2.500 Euro pro Versicherungsfall nach Kaution

- Gesetzliche Haftpflicht aus Schadenereignissen in der ganzen Welt

- Bei Beschlagnahme eines Wassersportfahrzeuges in einem ausländischen Hafen erforderliche Sicherheitsleistung bis zu einem Gegenwert bis 125.000 Euro

- Gewässerschäden

- Personen- und Sachschäden - wahlweise 10 Millionen Euro oder 15 Millionen Euro

- Vermögensschäden - bis 300.000 Euro

- Charterausfallkosten - bis 25.000 Euro je Schadenereignis und Versicherungsjahr. Die anteiligen Ausfallkosten für 3 Tage werden nicht ersetzt.

ADAC Skipperhaftpflicht

- Weltweiter Versicherungsschutz

- Deckung bis 10 Millionen Euro (für USA oder Kanada eingeschränkte Deckungssummen): für Personen und Sachschäden, inklusive 250.000 Euro für Vermögensschäden.

- Keine Begrenzung der Anzahl und Dauer von Törns im Versicherungsjahr

- Sicherheitsleistung bis 50.000 Euro im Ausland

- Mitversichert sind Ansprüche gegen Skipper oder Crewmitglieder

- Übernahme nachgewiesener Charterausfallkosten

- 10% Rabatt für ADAC Mitglieder

- Mitversichert sind Schäden am gecharterten Boot aufgrund grober Fahrlässigkeit mit Selbstbeteiligung

- Wahlseise auch Charter-Kautionsdeckung bei Schäden am Wassersportfahrzeug mit Selbstbeteiligung

Unser Tipp: Helvetia Skipperhaftpflicht

Da wir schon viele Jahre mit der Helvetia als Versicherungspartner arbeiten und nur positive Erfahrungen teilen können, sollten Sie sich die Skipperhaftpflicht Versicherung der Helvetia besonders genau anschauen.

DAS DECKT UNSERE SKIPPERHAFTPFLICHT AB

  • KOLLISIONEN
  • MATERIALSCHÄDEN
  • DIEBSTAHL & VANDALISMUS
  • UMWELT- & GEWÄSSERSCHÄDEN

  • Unfall

Kollisionen

Schnell kann es passieren, dass gerade im Hafen 2 oder 3 Boote gegeneinander stoßen und kleine Schrammen bis hin zu großen Schäden entstehen. Auch zu Wasser kann es zu Zusammenstößen kommen, die mit Reparaturkosten verbunden sind.

BOOTSHAFTPFLICHT & BOOTSKASKOVERSICHERUNG

Je nach Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes kannst du dich bei der Bootshaftpflichtversicherung noch zusätzlich für eine Bootskaskoversicherung und/oder einer Insassen-Unfall-Versicherung entscheiden. Bei der Haftpflichtversicherung (ähnlich wie bei der Autoversicherung) sind die Leistungen gegenüber Dritten versichert. Hierzu können Personen-, Sach- und Vermögensschäden gehören.

Schäden am eigenen Boot (Yacht), bis hin zum Totalverlust durch Kentern oder Diebstahl, wird durch eine zusätzliche Kaskoversicherung abgedeckt. Ebenfalls in der Kasko versichert sind Bootsbestandsteile (Mobiliar etc) und weiteres Zubehör (Beiboote etc). Eine Insassen-Unfall-Versicherung zahlt bei bleibenden Personenschäden im Fall eines selbstverschuldeten Unfalls. Bei uns kannst du direkt online eine Boots-Haftpflicht oder Kasko Versicherung vergleichen und abschließen.

Haftpflicht Versicherung

€50

/Jahr

Bootshaftpflicht ab

inkl. 19% Vers.steuer

Vollkasko
Versicherung

€119,00

/Jahr

Bootskaskoversicherung ab

inkl. 19% Vers.steuer

Die Leistungen der Helvetia Skipper- und Crew-Haftpflicht

- Versicherungsleistungen der Boots-Haftpflichtversicherung

- Deckung der Haftpflichtversicherung - wahlweise 7,5 Millionen Euro, 15 Milllionen Euro oder 20 Millionen Euro

- Halten, Besitz und Gebrauch von Wassersportfahrzeugen - inklusive

- Ziehen von Personen - inklusive

- Skipperhaftpflicht - inklusive

- Forderungen aus öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme - inklusive

- Mietsachschäden - inklusive

- Gewässerschäden - inklusive

- Umweltschäden - inklusive

- Segelregatten - inklusive

- Rechtsschutzdeckung beim Forderungsausfall - inklusive

Skipperhaftpflicht: Die Helvetia Skipperversicherung für Charter sichert Sie an Bord ab

Die Verantwortung der Skipperhaftpflicht umfasst

- Personenschäden an Besatzungsmitgliedern, Reisenden oder Dritten

- Sachschäden am in den Unfall verwickelten Schiff und an der gecharterten Yacht oder dem Boot selbst

- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit

- Gewässerschäden

Skipper-Unfall-Versicherung: Helvetia bietet Versicherungsschutz für Unfälle, die zu Tod und Invalidität führen

Ja, Sie haben richtig gelesen! Die Helvetia Skipperhaftpflichtversicherung bietet Ihnen sogar einen Anspruch auf eine Leistung im Todesfall bei einem Unfalltod innerhalb der ersten 12 Monate.

Was ist im Schadensfall zu tun, damit die Skipperhaftpflicht greift?

Im unangenehmen Fall eines Urlaubs auf dem gecharterten Boot, der durch einen Unfall oder eine Panne unterbrochen wurde, muss der Skipper einen kühlen Kopf bewahren und verantwortungsbewusst handeln, da er für das Boot und alle darauf befindlichen Personen voll verantwortlich ist. Erstens muss es eine klare Arbeitsteilung geben und die Besatzung muss geschult sein.

Das erste, was mit einem Personenschaden zu tun hat, ist die medizinische Versorgung der betroffenen Personen.

Im Falle einer Kollision sollten Schäden an Ihrem eigenen Boot sofort gesichert werden, um Folgeschäden oder sogar Umkippen zu vermeiden. Wenn Sie auf ein anderes Wasserfahrzeug stoßen, sollte es auch ordnungsgemäß geschützt sein. Darüber hinaus muss der Skipper sicherstellen, dass alle Personen auf dem Boot in Sicherheit sind.

Nach Befolgen dieser Schritte oder wenn der Vorfall eine Beschädigung von Eigentum oder Personenschäden Dritter beinhaltet, sollte das folgende Verfahren befolgt werden:

Dokumentation der Beschädigungen

Stellen Sie sicher, dass Sie eine detaillierte Dokumentation haben. Berichten Sie über den Fortschritt des Unfalls und sichern Sie ihn mit Fotos, auf denen der Schaden deutlich zu sehen ist, und skizzieren Sie, wenn möglich, den Fortschritt des Unfalls.

Bei Sachschäden oder Verletzungen Dritter umfasst die Schadensdokumentation auch die Erfassung oder den Austausch personenbezogener Daten.

Melden Sie Schäden an der Haftung des Kapitäns.

Senden Sie alle Dokumente sofort an Ihre Versicherungsgesellschaft und warten Sie auf Ihre Kommentare.

Unser Fazit – Mit der Helvetia Skipperhaftpflicht sorglos auf den nächsten Törn gehen

Die Vorteile der Helvetia Skipperhaftpflicht auf einen Blick:

- Deckung von bis zu 20 Millionen Euro

- Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert

- Anspruch auf eine Leistung im Todesfall

Und das beste kommt zum Schluss! Sie können diese Versicherung unter bei uns ganz einfach online abschließen.

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