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Reparaturkosten-Versicherung – Welche Schäden werden ersetzt?
Ein Blick auf die unterschiedlichen Angebote der Reparaturkostenversicherungen zeigt, dass sich die Angebote in Bezug auf ihre Leistungen unterscheiden. Nicht jeder Versicherer versichert jedes Schadensszenario bzw. jedes Bauteil in gleicher Höhe. Selbst beim selben Versicherer gibt es innerhalb der Tarifgruppen Unterschiede, was die konkreten Versicherungsleistungen und Versicherungsbestimmungen angeht. Doch welche konkreten Schäden werden von den Versicherungen nun wirklich sicher übernommen und gibt es auch Bauteile, die in jedem Tarif einer beliebigen Reparaturkostenversicherung automatisch mitversichert sind?
Reparaturen bei Gebrauchtwagen: Motor und Getriebe in der Regel immer versichert
Eine Reparaturkostenversicherung soll den Fahrzeughalter vor hohen Reparaturkosten schützen. Somit müssen insbesondere diejenigen Bauteile eines Fahrzeugs versichert sein, die bei einem Defekt hohe Reparaturkosten verursachen. Zu diesen Bauteilen gehören ohne Zweifel der Motor und das Getriebe.
Motor und Getriebe sowie das Achsgetriebe sollten auch in den günstigen Reparaturkostenversicherungen versichert sein. Die GAV versichert auch in ihren preiswerten Basistarifen Getriebe, Motor und Achsgetriebe immer mit. Damit genießen Versicherungsnehmer ein solides Paket an Versicherungsleistungen, die vor besonders teuren Reparaturen an den wichtigsten und kostspieligsten Fahrzeugbauteilen schützen.
Wer schreibt hier?
Martin Krippner, geboren 1979 in Marburg und Familienvater zweier Söhne. Bereits seit dem Jahr 1998 bin ich im Bereich "Versicherungen" tätig, seit 2002 als unabhängiger Makler mit Schwerpunkt Gewerbeversicherungen und Hausverwaltungskonzepte. Mit der versicherDich Gmbh wollen wir dir Versicherungen als modernes Onlineprodukt präsentieren und dich so gut beraten, wie wir dich auch klassisch Offline beraten würden. Damit du immer das beste Versicherungsprodukt für dich findest...
Reparaturen bei Gebrauchtwagen: Motor und Getriebe in der Regel immer versichert
Eine Reparaturkostenversicherung soll den Fahrzeughalter vor hohen Reparaturkosten schützen. Somit müssen insbesondere diejenigen Bauteile eines Fahrzeugs versichert sein, die bei einem Defekt hohe Reparaturkosten verursachen. Zu diesen Bauteilen gehören ohne Zweifel der Motor und das Getriebe.
Motor und Getriebe sowie das Achsgetriebe sollten auch in den günstigen Reparaturkostenversicherungen versichert sein. Die GAV versichert auch in ihren preiswerten Basistarifen Getriebe, Motor und Achsgetriebe immer mit. Damit genießen Versicherungsnehmer ein solides Paket an Versicherungsleistungen, die vor besonders teuren Reparaturen an den wichtigsten und kostspieligsten Fahrzeugbauteilen schützen.
Reparaturkosten-Versicherungen: Komfortpaket für Komfort-Schutz
Wer seinen Versicherungsschutz im Rahmen der Gebrauchtwagengarantie erweitern möchte, der kann einen höherwertigen Tarif der Reparaturkostenversicherung wählen und somit auch ein Mehr an Leistungen erhalten. Die GAV bietet zusätzlich zu ihrem Tarif Aktiv auch den Tarif Komfort mit einem Plus an Leistung:
Während der Basistarif des Versicherers ausschließlich Achsgetriebe, Getriebe und Motor versichert, können durch den Tarif Komfort auch wesentliche Sicherheitssysteme, die Kraftstoffanlage, Fahrdynamiksysteme, Lenkung und elektronische Komponenten versichert werden.
Besonders in Bezug auf elektronische, oft softwarebasierte Komponenten raten Experten immer häufiger zu einer entsprechenden Versicherung, die auch neue und innovative Technologien umfassend mitabsichert.
„Bereits ein Drittel aller Reparaturen fallen aufgrund von technischen Defekten und softwarebasierten Ausfällen an. Autofahrer sollten diese Art von Reparatur bei ihren Fahrzeugen nicht auf die leichte Schulter nehmen und bestenfalls einen Versicherungstarif wählen, der auch die sensible Elektronik und Technik umfassend versichert“, rät Ralph S., der in seiner Werkstatt täglich mit den unterschiedlichsten Defekten zu tun hat. Mit dem Tarif Premium der GAV ist dies möglich: Neben wichtiger Komfortelektronik werden in diesem Tarif auch die Fahrassistenzsysteme des Fahrzeugs mitversichert.
Was DECKT DIE REPARATURKOSTEN-VERSICHERUNG ab?
Reparaturkosten-Versicherung: Auf welche Leistungen können Autofahrer verzichten?
In Foren und Ratgebertexten wird immer wieder darüber diskutiert, welche Bauteile in einer Reparaturkostenversicherung unbedingt versichert sein sollten. Doch lohnt auch ein Blick auf diejenigen Leistungen, auf die Autofahrer ggf. verzichten können. Benötigt man in den meisten Fällen nicht vielleicht sogar nur einen Basistarif und ist mit den teureren, höherwertigen Tarifen überversichert?
In der Tat gibt es immer wieder Versicherungsleistungen, die nicht unbedingt in einer Reparaturkostenversicherung integriert sein müssen. Bedürfnisse sind individuell und unterscheiden sich von Autofahrer zu Autofahrer. Eine spezifische Ausstattung eines Fahrzeugs kann diverse Versicherungsleistungen der Reparaturkostenversicherung empfehlen, während die gleichen Versicherungsleistungen für die Ausstattungsmerkmale eines anderen Fahrzeugs überflüssig erscheinen.
Ein klassisches Beispiel sind Versicherungsleistungen, die uneingeschränkte Reparaturen an den sogenannten Fahrassistenzsystemen versichern. Es ist klar: Fahrzeughalter, deren Fahrzeug zahlreiche Assistenzsysteme haben, sind gut beraten, die teure Elektronik zu versichern.
Für Fahrzeuge, die hingegen weder über ein Abstandsregelungssystem noch ein Notbremssystem, noch eine Reifendruckkontrolle oder eine Geschwindigkeitsregelung (Tempomat) verfügen, sind die hochwertigeren Tarife nicht zu empfehlen.
Gibt es Schäden die grundsätzlich nicht übernommen werden?
Durch die flexibel wählbaren und transparent gestalteten Tarife der GAV AG, die du bei uns abschließen kannst, hat der Fahrzeughalter die Möglichkeit, selbst individuell zu entscheiden, welche Bauteilgruppen seines Fahrzeugs er versichern möchte.
Doch es gibt auch Schäden und Mängel, die im Rahmen einer Reparaturkostenversicherung - unabhängig vom Tarif - nicht zu versichern sind. Hierzu zählen insbesondere diejenigen Schäden, die aus einem Unfall resultieren.
Je nach Umstand ist in diesem Fall die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bzw. die eigene Kaskoversicherung in der Pflicht, die Reparaturkosten zu übernehmen.
Auch bei Serien- oder Fertigungsfehlern, für die zum Beispiel der Hersteller Verantwortung trägt, übernimmt die Reparaturkostenversicherung keine Kosten.
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