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Reparaturkosten-Versicherung vs. Gesetzliche Garantie Gewährleistung – Wo ist der Unterschied?

Wer einen Gebrauchtwagen beim Händler erwirbt, der erhält automatisch auch eine gesetzliche Gewährleistung über den Zeitraum von insgesamt einem Jahr zugesprochen. So liegt es auf der Hand, dass sich viele Autokäufer fragen, wozu sie überhaupt eine Zusatzversicherung gegen Reparaturen abschließen sollten.

Lohnt der
Abschluss einer Reparaturkostenversicherung zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung? Oder macht eine entsprechende Versicherung nur als Anschlussgarantie nach dem Auslaufen einer Händler- bzw. Werksgarantie Sinn? Eine Frage, mit der es sich ein wenig näher auseinanderzusetzen lohnt…

Ist die Reparaturkosten-Versicherung als Zusatzversicherung zur gesetzlichen Reparatur sinnvoll?

Eine Reparaturkostenversicherung - auch Gebrauchtwagengarantie genannt - kann auch zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Sinn machen und hohe Kosten sparen.

Wie der Name der gesetzlichen Gewährleistung, die dem Käufer eines Gebrauchtwagens zugesichert wird, bereits erklärt, handelt es sich per definitionem um keine Garantie, sondern um eine Gewährleistung. Auch bei anderen, zumeist elektronischen Produkten wird der Begriff der Gewährleistung nicht selten mit dem salopp verwendeten Begriff der Garantie verwechselt.

Wer schreibt hier?


​​Martin Krippner, geboren 1979 in Marburg und Familienvater zweier Söhne. Bereits seit dem Jahr 1998 bin ich im Bereich "Versicherungen" tätig, seit 2002 als unabhängiger Makler mit Schwerpunkt Gewerbeversicherungen und Hausverwaltungskonzepte. Mit der versicherDich Gmbh wollen wir dir Versicherungen als modernes Onlineprodukt präsentieren und dich so gut beraten, wie wir dich auch klassisch Offline beraten würden. Damit du immer das beste Versicherungsprodukt für dich findest...

Doch was ist eigentlich der Unterschied?

Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung liegt der wesentliche Unterschied zu einer Garantie darin, dass der Kunde eines defekten Produkts eine Beweispflicht hat: Der Käufer muss im Rahmen eines Sachmangels nämlich nachweisen, dass der benannte Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag.

Bei der Garantie ist dies anders: Führt also zum Beispiel ein Defekt an einem wichtigen Bauteil des gebrauchten Fahrzeugs dazu, dass das Auto nicht mehr betrieben werden kann oder das Fahrverhalten negativ beeinflusst wird, so werden die Kosten für die Reparatur im Rahmen einer Garantie auch dann übernommen, wenn nicht eindeutig nachweisbar ist, dass der benannte Schaden bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag.

Das erspart dem Fahrzeughalter im Zweifel viel Ärger. Eine Zusatzversicherung gegen Reparaturen hat einen weiteren Vorteil: Gute
Reparaturkostenversicherungen versichern oft auch elektronische Komponenten und softwaregestützte Systeme, die im Rahmen der Gewährleistung nicht immer mit abgedeckt sind. Gerade in einem Zeitalter, in dem das Autofahren zunehmend immer mehr technisiert wird, sollte neben der Versicherung von wichtigen Bauteilen wie Motor und Getriebe auch eine Versicherung von elektronischen Systemen und Komponenten in Erwägung gezogen werden. Nur so können sich Fahrzeughalter umfassend gegen jegliche Reparaturen und die daraus entstehenden Kosten absichern.

Was DECKT DIE REPARATURKOSTEN-VERSICHERUNG ab?

  • SCHADEN  NACH DEM KAUF
  • SCHÄDEN AN BAUTEILEN

Schaden nach dem Kauf

Wer eine Reparaturkostenversicherung besitzt, der muss sich um anfallende Reparaturen, die eventuell bereits beim Kauf eines gebrauchten KFZ bestanden, keine Gedanken machen. Reparaturkosten werden einfach von der Versicherung übernommen.

Garantie durch Reparaturkosten-Versicherung verlängern

Wer sein Auto bei einem Autohändler erwirbt, der erhält immer auch eine gesetzliche Gewährleistung, die sicherstellen soll, dass das Fahrzeug in einem fahrtüchtigen und makellosen Zustand übergeben worden ist und der Fahrzeughalter in der ersten Zeit nach dem Kauf keine Probleme mit seinem Fahrzeug hat. Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden, werden also durch den Händler im Zeitfenster von einem Jahr behoben.

Doch was ist nach Ablauf dieses einen Jahres? Reparaturen, die zum Beispiel im 13. Monat nach dem Kauf des Fahrzeugs anfallen, muss der Fahrzeughalter nun selbst bezahlen.

Wer sich jedoch über die Gewährleistung hinaus vor Reparaturkosten absichern möchte, der hat die Möglichkeit, eine
zusätzliche Reparaturkostenversicherung abzuschließen. Diese kann auch für ältere Fahrzeuge abgeschlossen werden, deren Erstzulassung bzw. Baujahr nicht länger als 10 Jahre zurückliegen und deren Laufleistung unter der Grenze von 200.000 Kilometer liegt. Eine verlockende Möglichkeit, denn jeder Autofahrer weiß: Je älter Fahrzeuge werden, umso wahrscheinlicher werden auch Reparaturen.

Fazit: Abschluss einer Reparaturkosten-Versicherung als Zusatzversicherung zur Gewährleistung manchmal sinnvoll

Der Abschluss einer Reparaturkostenversicherung macht als zusätzliche Versicherung, die die gesetzliche Gewährleistung erweitert, durchaus Sinn. Dies gilt besonders dann, wenn durch die Zusatzversicherung weitere wichtige Bauteile und elektronische Systeme wie zum Beispiel Fahrassistenzsysteme umfassend vor Reparaturen versichert werden können.

Aber auch als Anschlussgarantie an eine auslaufende gesetzliche Gewährleistung oder eine Werksgarantie durch den Hersteller ist eine Reparaturkostenversicherung eine sinnvolle Zusatzversicherung, welche hilft, sich vor unerwarteten, hohen Reparaturkosten zu schützen.

Dies ist besonders bei hochwertigen Fahrzeugen bzw. bei denjenigen Fahrzeugen sinnvoll, die noch einen hohen Zeitwert aufweisen. Günstige Tarife, die vielseitige Leistungen bieten, findest du bei uns.

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