Egal ob Musikinstrumentenversicherung, Handyversicherung, Drohnenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung: Am Anfang, noch vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages, ist stets die Frage ausschlaggebend: „Was übernimmt die Versicherung?“ bzw. „Wann zahlt die Versicherung?“.
Diese Frage im Vorhinein, noch vor dem Abschluss einer Versicherung umfassend zu klären, ist wichtig. Denn: Nur wenn die Versicherung in denjenigen Fällen, die für den Versicherungsnehmer denkbar sind, auch zuverlässig zahlt, macht eine Versicherung individuell und unabhängig vom zu versichernden Produkt Sinn. Dies ist auch bei der Musikinstrumentenversicherung nicht anders.
Schauen wir uns doch einmal genauer an, in welchen Fällen die Instrumentenversicherung zahlt, bzw. welche Fälle durch den Abschluss einer Instrumentenversicherung zuverlässig abgedeckt sind.
Je nach Instrumententyp und Gebrauch des Instruments sind unterschiedliche Szenarien denkbar, die für den Musiker mit einem finanziellen Schaden verbunden sein können.
Du bist zum Beispiel viel unterwegs und dir wird dein geliebtes, teures Instrument gestohlen? Verfügst du über eine Instrumentenversicherung, so kannst du den Schaden geltend machen und die Instrumentenversicherung kommt für den entstandenen Schaden auf. Gerade dann, wenn du ein portables und eher teures Musikinstrument besitzt, ist ein Schaden während eines Transports oder gar ein Diebstahl wahrscheinlicher als beim heimischen Piano im Wohnzimmer.
Überlege also, ob eine Instumentenversicherung für dich Sinn macht!
Wer schreibt hier?
Martin Krippner, geboren 1979 in Marburg und Familienvater zweier Söhne. Bereits seit dem Jahr 1998 bin ich im Bereich "Versicherungen" tätig, seit 2002 als unabhängiger Makler mit Schwerpunkt Gewerbeversicherungen und Hausverwaltungskonzepte. Mit der versicherDich Gmbh wollen wir dir Versicherungen als modernes Onlineprodukt präsentieren und dich so gut beraten, wie wir dich auch klassisch Offline beraten würden. Damit du immer das beste Versicherungsprodukt für dich findest...
Wer nur in seiner Freizeit musiziert, für den ist es nicht weiter tragisch, wenn ein Instrument aufgrund von Verlust oder Reparaturarbeiten über einen kurzen Zeitraum von wenigen Tagen oder Wochen nicht zur Verfügung steht.
Anders sieht dies allerdings bei Musikern aus, für die die Musik Teil des beruflichen Lebens und somit wichtig für das finanzielle Auskommen ist. Bei einem „Totalschaden“ am Instrument bzw. einem Verlust des Instruments durch Diebstahl oder einen Fehler in der Logistik, kommt die Instrumentenversicherung für den entstandenen Schaden auf.
Dies impliziert auch, dass die Musikinstrumentenversicherung selbstverständlich eine Ersatz-Instrument zur Verfügung stellt, bzw. die Kosten der Beschaffung eines Leihinstruments übernimmt. Ist das Instrument nicht mehr auffindbar, sorgt die Musikinstrumentenversicherung i.d.R. verlässlich dafür, dass du schnell wieder in die Tasten bzw. Saiten hauen kannst. Und das, ohne dass du dir um die Kosten für ein kurzfristiges Leihinstrument Gedanken machen zu musst.
In der Musikbranche kommt es häufig zu Situationen, in denen Musikinstrumente verliehen bzw. anderen Personen zugänglich gemacht werden. Dies erleichtert die Organisation von Auftritten, Konzerten und den Alltag, wenn es sich um schwer zu transportierende Instrumente handelt, die nicht mal eben von Ort zu Ort transportiert werden können. So ist es keine Seltenheit, dass mehrere Personen zeitweise das gleiche Instrument nutzen.
Musiker, die über den Abschluss einer Musikinstrumentenversicherung nachdenken, fragen sich also zurecht: "Was ist im Falle eines Verleihs oder im Falle einer gemeinsamen Nutzung?"
Ist ein potentieller Schaden, der eintritt, während jemand anders mein Instrument nutzt, ebenfalls mit durch den Versicherungsschutz der Musikinstrumentenversicherung abgedeckt?
Die Antwort lautet: „Ja, das Musikinstrument ist versichert!“.
Gute Versicherungslösungen, die du bei den von uns angebotenen Instrumentenversicherungen findest, greifen meist auch im Schadensfall, der während des Verleihs eintritt.
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Klassische Instrumente, wie zum Beispiel Geigen kommen abgesehen von Transportboxen und Transporttaschen in der Regel ohne weiteres Equipment aus.
Bei elektronischen Musikinstrumenten ist dies anders: Eine E-Gitarre ohne hochwertigen Verstärker bringt wohl kaum ein Ton zum Erklingen. Immer häufiger kommen auch Hilfsprogramme und Apps auf Tablets zum Einsatz, die zum Beispiel als digitaler Notenständer dienen und die ehemals notwendige Partitur unnötig erscheinen lassen.
Bei hochpreisigen, größeren Instrumenten investieren viele Musiker in aufwändige Transportlösungen, die das Instrument zum einen sicher und zum anderen schnell transportfähig machen.
Egal um was es sich handelt: Bei uns findest du eine Versicherung für dein Musikinstrument, die jedwedes Zubehör zuverlässig und bedingungslos mitversichert. Dabei kann es sich beispielsweise um elektronische Verstärkerlösungen, Computer, Laptops oder andere Technik handeln, die direkt mit dem Musizieren in Verbindung stehen.
Übrigens: Wenn die Sicherheitskriterien zutreffen und den allgemeinen versicherungsrechtlichen Richtlinien entsprechen, ist auch der gemeinsam genutzte Proberaum mitversichert.
Eine häufige Frage, die sich die Interessenten für eine Musikinstrumentenversicherung stellen, ist, ob denn nicht eine Hausratversicherung für die Absicherung des geliebten Instruments ausreichend sei. Denn ein Instrument gehört ja meist zum Hausrat und müsste – so die oft leider falsche Annahme – über den Hausratversicherungsschutz mitversichert sein.
Grundsätzlich versichert eine Hausratversicherung natürlich auch dein Musikinstrument, das sich im Haushalt befindet. Bei einem Wasserschaden oder einem Brand kommt die Versicherung also auch für den entstandenen Schaden an deinem Instrument auf.
Doch Achtung: Sturzschäden oder Schäden, die aus anderen Fällen eines unsachgemäßen, unvorsichtigen Gebrauchs resultieren, sind nicht mit abgesichert. Selbiges gilt für Schäden, die außerhalb deines Hauses passieren.
Stelle dir beispielsweise folgendes Szenario vor: Du nimmst dein Instrument mit in den Urlaub und dein Instrument wird dir im Ferienhaus oder im Hotelzimmer entwendet oder kommt anderweitig zu Schaden.
Hier greift die herkömmliche Hausratversicherung, die sich lediglich auf deinen eigenen Haushalt bzw. deinen Hausstand vor Ort bezieht, nicht. Nur wenn du über eine separate Musikinstrumentenversicherung verfügst, kannst du darauf setzen, dass der entstandene Schaden übernommen und der Zeit- bzw. der Neuwert deines Instrumentes erstattet wird.
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