Bauherrenhaftpflicht Versicherung
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Die Bauherrenhaftpflichtversicherung auf einen Blick
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kann, bei der Ausführung eigener Bauprojekte, vor zivilrechtlichen Haftungsansprüchen aufgrund von Verstößen gegen die Verkehrssicherheitspflichten schützen, zum Beispiel wegen einer schlechten Beschilderung oder einer unzureichenden Beleuchtung. Sie ist oft Teil eines Versicherungspaketes beim Neubau.
Der Bauherr muss seine Baustelle bei einem Hausbau o.ä. angemessen schützen bzw. sichern, damit niemand verletzt werden kann. Es ist üblich, dass der Bauherr die Verkehrssicherheitsaufgaben seiner Baumaßnahmen an den Bauleiter / Auftragnehmer / Bauunternehmer delegiert. Der Bauherr ist jedoch weiterhin für die Überwachung des Bauleiters / Auftragnehmers / Bauunternehmers verantwortlich, so dass im Falle eines Verstoßes gegen diese Überwachungsverpflichtung Beschwerden gegen ihn eingereicht und der Bauherr dann in Anspruch genommen werden könnte .
Gemäß der Baustellenverordnung muss bei jedem Bauvorhaben und allen Baumaßnahmen, an dem mehrere Auftragnehmer beteiligt sind, ein Koordinator, beispielsweise ein Architekt, eingesetzt sein. Die Aufgabe des Koordinators / Architekten besteht darin, die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und der Vorschriften für gefährliche Güter zu organisieren und zu kontrollieren. Der Bauherr ist für die Ernennung des Koordinators / Architekten verantwortlich, wenn er diese Aufgabe nicht persönlich übernimmt.
Wer ein Haus baut, sollte sich bewusst machen, dass jederzeit jemand zu Schaden kommen kann. Daher ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht während der Bauphase sehr sinnvoll, denn somit hätte man im Schadenfall nicht zusätzlich zu den Baukosten noch Schadenszahlungen zu leisten.
Durch die Haftpflicht einer Bauherrenversicherung besteht Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen.
Wer braucht eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Hier muss man unterscheiden zwischen der Privathaftpflichtversicherung und der Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Die Privathaftpflichtversicherung zahlt, wenn man bereits ein Haus besitzt und es nur renovieren, umbauen oder ausbauen will. Natürlich muss man dieses Bauvorhaben seiner Haftpflichtversicherung mitteilen. Bis zu welcher Bausumme der Bau versichert ist, legt die Versicherung individuell fest, üblich sind allerdings 50.000 bis 200.000 Euro. Die Haftpflichtversicherung kommt dann für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden auf, die im Zusammenhang mit dem Renovieren, Umbau oder Anbau des Hauses entstehen.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung zahlt bei größeren Bauvorhaben. Bauherren sollten eine solche Haftpflichtversicherung am besten schon vor dem ersten Spatenstich abschließen. Der Versicherungsschutz besteht dabei während der ganzen Bauphase bis hin zur Abnahme des Gebäudes durch den Bauherren.
Sie sehen, dass eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wirklich sehr sinnvoll ist, um nicht in finanzielle Nöte zu kommen, wenn etwas während Ihres Baus passiert.
Welche Vorteile und Leistungen bietet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Während der Bauphase können alle Arten von Schäden auftreten. Bereits vor dem Beginn des Baus können Personen verletzt oder Eigentum Dritter beschädigt werden. Im Zweifelsfall sind Sie als Bauherr für solche Schäden verantwortlich. Mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung können Sie sich effektiv gegen die hohen Kosten der daraus resultierenden Schadensersatzansprüche schützen.
Es gibt viele Schadensquellen auf einer Baustelle. Ob fallende Baumaterialien, schlecht beleuchtete Geländer und die damit verbundene Sturzgefahr oder Gerüste, die im Sturm umfallen und geparkte Autos beschädigen, die gesamte Bauphase kann zu sehr teuren Schäden führen. So haftet beispielsweise nur in wenigen Fällen die gewerbliche oder berufliche Haftpflichtversicherung der betreffenden Bauunternehmen für Schäden.
Als Bauherr müssen Sie in regelmäßigen Abständen sicherstellen, dass kein offensichtliches Schadenspotential für das Gelände besteht. Wenn Sie dies nicht tun oder eine Schadensquelle vergessen und der Schaden auftritt, so sind Sie mit Ihrem eigenen Vermögen dafür verantwortlich und müssen alle Schäden selbst bezahlen.
Mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung jedoch bezahlt die Versicherung die Schäden und Sie können sich auf den Bau konzentrieren. Deshalb sind Sie geradezu dazu verpflichtet, eine Bauherrenhaftpflicht beim Bau abzuschließen.
WAS DECKT DIE BAUHERRENHAFTPFLICHT AB?
Was ist in der Bauherrenhaftpflicht versichert?
Versicherte Leistungen und Risiken in einer Bauherrenhaftpflicht
- 1Personenschäden / Körperverletzungen
- 2Versicherungssumme / Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro für Personenschäden / Körperverletzungen
- 3Sachschäden
- 4Versicherungssumme / Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro für Sachschäden
- 5Unechte Vermögensschäden (Vermögensschaden, der in der Folge eines Personenschadens oder Sachschadens entstanden oder solchen Schäden zuzuordnen ist)
- 6Versicherungssumme / Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro für unechte Vermögensschäden
- 7Bauausführungen in Eigenleistungen / Nachbarschaftshilfe
- 8Versicherungssumme / Deckungssumme von mindestens 25.000 Euro für Bauausführungen in Eigenleistungen / Nachbarschaftshilfe
- 9Neubauten
- 10Umbauten
- 11Reparaturen
- 12Abbrucharbeiten
- 13Grabearbeiten
- 14Grundstückssenkung
- 15Erdrutsch
- 16Prüfung von Ansprüchen
- 17Abwehr von unbegründeten Ansprüchen
- 18Prozesskostenübernahme bei einem Gerichtsverfahren wegen der Abwehr von unbegründeten Ansprüchen
- 19Bezahlung von begründeten Ansprüchen
- 20Mitversichert sind die gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers und solcher Personen, die dieser zur Leitung oder Beaufsichtigung des versicherten Betriebes oder eines Teiles desselben angestellt hat
- 21Die Versicherung endet mit Beendigung des Bauvorhabens
- 22Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Bauvorhaben innerhalb Deutschlands
Wahlweise weitere Zusatzleistungen und Risiken in einer Bauherrenhaftpflicht
- 1Höhere Versicherungssumme / Deckungssumme als 3 Millionen Euro für Personenschäden / Körperverletzungen
- 2Höhere Versicherungssumme / Deckungssumme als 3 Millionen Euro für Sachschäden
- 3Höhere Versicherungssumme / Deckungssumme als 3 Millionen Euro für unechte Vermögensschäden
- 4Mit oder ohne Selbstbeteiligung
- 5Höhere Versicherungssumme / Deckungssumme als 25.000 Euro für Bauausführungen in Eigenleistungen / Nachbarschaftshilf
- 6Planung und Bauleitung durch den Versicherungsnehmer selbst
- 7Die Versicherung endet mit Beendigung des Bauvorhabens, spätestens jedoch 2 Jahre nach Versicherungsbeginn
- 8Versicherungsschutz für Bauvorhaben im Ausland
Welche Leistungen und Risiken sind in einer Bauherrenhaftpflicht insbesondere ausgeschlossen?
- 1Personenschäden / Körperverletzungen bei einer Verletzung eines Arbeiters beim Bau (Dafür ist nämlich die gesetzliche Unfallversicherung zuständig)
- 2Personenschäden / Körperverletzungen der eigenen Angehörigen
- 3Sachschäden an Sachen, die den eigenen Angehörigen gehören
- 4Bau, den man selber ohne Architekt und Baufirma durchführt
- 5Schäden am Rohbau (Dafür ist nämlich die Bauleistungsversicherung oder die Feuerrohbauversicherung zuständig)
- 6Grob fahrlässig verursachte Schäden
- 7Vorsätzlich verursachte Schäden
Wie viel kostet eine Bauherrenhaftpflicht?
Entscheidend für die Kosten der Bauherrenhaftpflicht sind natürlich die Baukosten und die Höhe der Versicherungssumme / Deckungssumme. Auch die die Höhe der Eigenleistung und die Art der vereinbarten Zusatzleistungen ist entscheidend.
Wichtig zu wissen ist auch, dass es sich bei dem Beitrag der Bauherrenhaftpflicht um eine einmalige Zahlung handelt (Einmalbeitrag) und es keine weiteren Kosten als diese Einmalzahlung gibt. Selbst wenn Sie die Bauphase noch mal verlängern müssen, gestattet die Meisten Versicherungen noch eine gewisse Toleranz.
Mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung jedoch bezahlt die Versicherung die Schäden und Sie können sich auf den Bau konzentrieren. Deshalb sind Sie geradezu dazu verpflichtet, eine Bauherrenhaftpflicht beim Bau abzuschließen.
Bauherrenhaftpflicht: Es lohnt sich, die Versicherungstarife zu vergleichen
Das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherungen ist sehr unterschiedlich, sodass ein Preisvergleich, auch wegen der Höhe der versicherten Eigenleistung, dringend zu empfehlen ist. Sie sollten ebenfalls einen unabhängigen Versicherungsmakler damit beauftragen, die Tarife der Versicherungen und der versicherten Eigenleistung zu vergleichen, um auf der sicheren Seite zu sein und den besten Tarif zu finden. Dies ist auch hier bei uns online möglich.
Ganz besonders wichtig bei Abschluss der Bauherrenhaftpflicht ist es, diese noch vor dem ersten Spatenstich abzuschließen, denn man weiß nie, wann ein Schaden auftritt.
Berechnungsbeispiele der Bauherrenhaftpflicht
Neubau eines Einfamilienhauses, Bausumme: 400.000 Euro, Bauzeit: 24 Monate, Versicherungssumme / Deckungssumme: 5 Millionen Euro = 99,96 Euro Einmalbetrag
Umbau eines Einfamilienhauses, Bausumme: 200.000 Euro, Bauzeit: 24 Monate, Versicherungssumme / Deckungssumme: 5 Millionen Euro = 76,76 Euro Einmalbetrag
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Daten und Informationen, die Ihre Bauherrenhaftpflicht beim Vertragsabschluss benötigt
- 1Beginn der Versicherung
- 2Dauer der Versicherung
- 3Anzahl der Bauherren / gesetzlichen Vertreter des Bauherren / Personen, die der Bauherr zur Leitung oder Beaufsichtigung des versicherten Betriebes oder eines Teiles desselben angestellt hat
- 4Daten Ihres Baus, zum Beispiel die Bausumme
Was zahlt die Bauherrenhaftpflicht? Beispiele
- Ein Eimer mit Bauschutt fällt bei Bauarbeiten aus einem offenen Fenster. Der Eimer mit Bauschutt trifft einen Passanten. Dieser verletzt sich beim Sturz.
- Ein Dachziegel fällt bei Bauarbeiten herunter. Der Dachziegel trifft ein parkendes Auto.
- Bei Bauarbeiten trifft ein herunterfallender Ziegelstein einen Passanten am Kopf.
- Kinder betreten unbefugt die Baustelle Ihres Eigenheims, um dort zu spielen. Aufgrund einer mangelhaften Sicherung der Baustelle kommen die Kinder zu Schaden.
- Aufgrund einer mangelhaften Sicherung der Baustelle kommt ein Besucher zu Schaden.
- Ein Gerüst fällt beim Baubeginn an einem Einfamilienhaus auf dem Grundstück des Bauherrn um und stürzt auf ein parkendes Auto.
Welche Versicherung braucht man als Bauherr noch?
Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung gilt für Schäden auf der Baustelle aufgrund von Vandalismus und Naturgefahren wie Überschwemmungen und Stürmen. Alle Bauleistungen, Komponenten und Baumaterialien des Rohbaus sind versichert. Der Diebstahl fest installierter Materialien kann ebenfalls zusätzlich mitversichert werden.
Bauhelfer-Unfallversicherung
Wer am Bau eines Hauses beteiligt ist, ist im Falle eines Unfalls durch die gesetzliche Bauhelferversicherung abgedeckt. Dieser Schutz gilt jedoch nicht für den Bauherrn selbst und seinen Ehepartner, da sie in diesem Fall als Auftragnehmer gelten. Zu ihrem eigenen Schutz und zur Ergänzung des Rechtsschutzes gegen Unfälle können Bauherren eine private Bauhelfer-Unfallversicherung für sich und die Bauhelfer abschließen.
Feuerrohbauversicherung
Die Feuerrohbauversicherung deckt Schäden auf der Baustelle ab, die durch Blitze, Brände und Explosionen verursacht wurden. Viele Banken verlangen, dass diese Versicherung zu Kreditzwecken abgeschlossen wird. Bauherren können aber auch eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Diese beinhaltet oft auch eine beitragsfreie Feuerrohbauversicherung.
Wohngebäudeversicherung
Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung umfasst alle Bestandteile des Gebäudes.
Versichert ist ebenfalls alles, was fest innerhalb des Gebäudes installiert ist.
Darüber hinaus ist auch das Gebäudezubehör versichert, sowie:
Erweitert werden kann der Versicherungsschutz ebenfalls um Nebengebäude, wie z.B.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Für unbebautes Land kann es eine gute Idee sein, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abzuschließen, beispielsweise wenn der Baubeginn noch nicht festgelegt wurde oder keine Bebauung geplant ist. Der Grundstückseigentümer ist beispielsweise dafür verantwortlich und haftbar, wenn ein Passant im Winter auf dem glatten Grundstück ausrutscht.
Oft ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auch in der Privathaftpflicht Versicherung für selbst genutzte Häuser eingeschlossen. Für vermietete Gebäude ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht absolut ratsam.
Privathaftpflicht
Neben der Bauherrenhaftpflicht sollten Sie zusätzlich auch eine Absicherung durch eine Privathaftpflicht für sich und auch für Ihre Familie haben. Dies ist sehr sinnvoll und auch wichtig.
Wo kann ich eine Bauherrenhaftpflicht abschließen?
Aufgrund der vielen Faktoren ist eine persönliche Beratung, auch telefonisch oder online, absolut empfehlenswert. Wenn Sie erstmal einen Vergleich durchführen möchten oder schon genau wissen, was Sie möchten, können Sie sich mit unserem Vergleichsrechner einen ersten Überblick verschaffen, welche Leistungen und Risiken und welche weiteren Versicherungen für Ihre individuelle Situation empfohlen werden.
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