Was ist eine Bootshaftpflicht / Yachthaftpflicht?

bootshaftpflicht

Mit einer Bootshaftpflicht / Yachthaftpflicht können sich Boots-, Yacht- und Jetskibesitzer absichern, die durch ihr Wasserfahrzeug / Boot verursachte Schäden abdecken wollen. Übernommen werden die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter. Versichert werden können Schnellboote, Motoryachten, kleine Motorboote, Segelschiffe, Jetskis und viele weitere Modelle, die mit einem Motor oder Hilfsmotor ausgestattet sind.

Wie auch im Straßenverkehr gibt es verschiedene Formen der Versicherung (Haftpflicht, Kasko, Skipper u.a.) welche Alternativen und Zusatzversicherungen es zur Bootshaftpflicht gibt, werden wir am Ende unseres Berichts erläutern. Wie bei vielen anderen Haftpflicht Versicherungen ist auch bei der Bootshaftpflicht eine passive Rechtsschutzversicherung inbegriffen.

Diese Rechtsschutzversicherung kommt zum Einsatz , wenn eine unberechtigte Forderung an den Versicherten herangetragen wird. Hierbei wird überprüft, ob die Forderung rechtens ist und ausgeglichen werden muss. Der Versicherte ist somit also auch vor falschen und ungerechtfertigten Forderungen geschützt.


Was Kostet eine Bootshaftpflicht ?

Versichern kannst du dein Boot oder deine Yacht schon ab 50 Euro jährlich. Weitere Informationen zum Versicherungsschutz einer Haftpflicht Versicherung für Boote und Yachten findest Du in unserem Tarifrechner. Alternativ erreichst Du uns Mo - Fr via E-Mail oder Telefon.

Wer schreibt hier?


​​Martin Krippner, geboren 1979 in Marburg und Familienvater zweier Söhne. Bereits seit dem Jahr 1998 bin ich im Bereich "Versicherungen" tätig, seit 2002 als unabhängiger Makler mit Schwerpunkt Gewerbeversicherungen und Hausverwaltungskonzepte. Mit der versicherDich Gmbh wollen wir dir Versicherungen als modernes Onlineprodukt präsentieren und dich so gut beraten, wie wir dich auch klassisch Offline beraten würden. Damit du immer das beste Versicherungsprodukt für dich findest...

Ist eine Bootshaftpflicht ein Muss?

Oft stellen sich Bootsbesitzer die Frage, ob eine Bootsversicherung in Deutschland Pflicht ist, also eine gesetzliche Haftpflicht Versicherung. Mit Benennung der Haftpflichtversicherung für ein Boot sollte man annehmen können, dass sich diese Frage erübrigt. Doch anders als erwartet ist eine Haftpflichtversicherung für Boote in Deutschland keine Pflicht, jedoch zu empfehlen. Denn, wie auch bei einem Auto handelt es sich um ein Fahrzeug, das Schäden verursachen kann. Auch eine Skipper Haftpflichtversicherung ist empfehlenswert, jedoch nicht verpflichtend.

Ist die Bootshaftpflichtversicherung in Deutschland bisher nicht verpflichtend, gibt es aber bereits andere Länder in denen die Haftpflicht vorgeschrieben ist und das Boot/die Yacht versichert sein muss. So ist es zum Beispiel in Spanien und Italien Pflicht, dass der Bootsbesitzer, die möglichen Schäden die anderen Personen zugefügt werden könnten mit Abschluss einer Versicherung versichert (abdeckt). 

Verpflichtend ist die Bootshaftpflicht Versicherung im Ausland für alle Bootsbesitzer, die ein motorisiertes Boot, eine Yacht oder einen Jetski besitzen. Auch Wasserfahrzeuge, die keinen Motor haben, jedoch eine Länge von 6 Metern überschreiten müssen versichert werden. Sind deutsche Bootsbesitzer mit ihrem Boot im Ausland unterwegs müssen sie oft schon zur Einreise belegen, dass sie versichert sind. Weitere Informationen sind in den FAQ zu den Bootsversicherungen zu finden.

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Welche Schäden werden von einer Bootshaftpflicht abgedeckt?

Die Bootshaftpflicht funktioniert prinzipiell wie eine Kfz-Haftpflicht Versicherung und deckt alle Schäden ab, die einem Dritten entstanden sind. So muss der Versicherer die Kostendeckung in Fällen von Personenschäden, Sachschäden und finanziellen Schäden Dritter übernehmen, wenn diese durch das Boot oder die Yacht des Versicherungsnehmers verursacht wurden. Dazu zählen zum Beispiel Schäden die beim Anlegen im Hafen an anderen Booten oder der Steganlage entstanden sind. Auch Personen die zu Schaden gekommen sind, weil sie z.B. übersehen wurden oder schwimmende Objekte, wie Bojen die beschädigt wurden, sind abgesichert. 

Beachtet werden sollte bei der Bootshaftpflicht, dass weder die Kosten für die eigenen Schäden, noch gerichtliche oder außergerichtliche Gebühren übernommen werden. Das heißt, dass keine wirtschaftlichen und physischen Schäden der Besatzung und des Versicherungsbootes erstattet werden. Welche Leistungen die gewählte Versicherung im Einzelnen übernimmt (mitversichert), sollte in jedem Fall vom Bootsbesitzer überprüft werden.

Welche Alternativen stehen zur Auswahl?

Wie auch bei anderen Versicherungen gibt es bei der Boots- und Yachtversicherung die Möglichkeit den Versicherungsschutz zu erweitern. Zur Erweiterung des Versicherungsschutzes kann beispielsweise eine Bootskaskoversicherung oder eine Insassenversicherung abgeschlossen werden. Je nach Versicherung sind auch hier die Leistungen unterschiedlich. Klar definiert ist, dass die eigenen Schäden nur bei einer Kaskoversicherung mitversichert sind.

Das heißt mit dem Versicherungsschutz einer Bootskaskoversicherung werden die Kosten für die Beschädigung am Eigentum übernommen. Dazu zählen Schäden am Boot und dem Zubehör. Die Insassenversicherung übernimmt die Kosten für alle an Bord befindlichen Personen und deren Schäden. Welche Leistungen die Kaskoversicherung im Einzelnen versichert (abdeckt) erklären wir in unserem Bericht zur Bootskaskoversicherung.

Welche Folgen kann ein Unfallschaden haben, wenn kein Versicherungsschutz durch eine Bootshaftpflicht besteht?

Ob ein Boots- oder Yachtbesitzer eine Bootshaftpflicht abschließt oder nicht bleibt schlussendlich ihm selbst überlassen, da es wie bereits erwähnt, keine gesetzliche Haftpflicht gibt. Es sollte jedoch bedacht werden, dass ein Unfall unerwartete Kosten nach sich ziehen kann. Kommt beispielsweise ein Dritter zu Schaden, können nicht nur Kosten für einen Krankenhausaufenthalt aufkommen, sondern auch Verdienstausfallkosten, Schadensersatz, Schmerzensgeld oder sogar Kosten für eine folgende Erwerbsunfähigkeit. Die Höhe dieser Kosten ist schnell unüberschaubar und wird nur mit Abschluss einer Versicherung (mindestens Haftpflicht) übernommen.

Auch beim Verursachen von Sachschäden können hohe Kosten entstehen, ein kleiner Anstoß einer anderen Yacht im Hafen kann zur Folge haben, dass mehrere Boote oder Yachten beschädigt werden und der Verursacher die Kosten für alle Reparaturen übernehmen muss. Dies kann bei einer Luxusyacht oder einem alten Segler schnell sechsstellige Summen und mehr bedeuten. Mit einer Bootshaftpflicht sind viele dieser Eventualitäten mitversichert und der Bootsbesitzer kann entspannt und sicher auf den nächsten Törn gehen. Mit einer zusätzlichen Skipper Haftpflichtversicherung kann zudem auch im Urlaub jeder Charter bedenkenlos gelenkt werden. Weitere Informationen zur Skipper Haftpflicht finden Sie in den FAQ zur Bootsversicherung. Gern können Sie uns auch kontaktieren, wir finden gemeinsam mit Ihnen die richtige Versicherung. Sie erreichen uns Mo-Fr telefonisch und rundum die Uhr per E-Mail.

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