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Betriebshaftpflichtversicherung Ferienwohnung: Vermieter gelten als Selbstständige

Ferienwohnung und Betriebshaftpflicht: Vermieter gelten als Selbstständige

Wer eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vermietet, muss dies nicht nur bei der jährlichen Steuererklärung angeben, sondern sollte – um sich umfassend und richtig abzusichern – auch die richtige Haftpflichtversicherung abschließen. Für Vermieter von Ferienwohnungen und Ferieneinheiten ist die Betriebshaftpflicht-Versicherung die passende Versicherung, um sich auf gewerblicher Ebene vor den Ansprüchen von Dritten abzusichern.

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Mängel in der Ferienwohnung: Schäden werden anhand der Frankfurter Tabelle geltend gemachte

„Wozu eine Betriebshaftpflicht?“, wird sich so mancher Vermieter einer Ferienwohnung fragen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Lampe dem Gast in der Ferienwohnung auf den Kopf fällt, wird wohl eher als vernachlässigungswürdig geringes Risiko eingestuft.

Vielmehr geht es bei der Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen um etwaige Sachmängel, die von den Mietern im Rahmen von Schadensersatzforderungen gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen nicht funktionierenden Warmwasserkreislauf handeln, der – aus welchen Gründen auch immer – kurzfristig und zur Unwissenheit des Vermieters ausgefallen ist. Aber auch der frisch gestrichene Zaun, der im Garten der Mieteinheit von den Gästen als Belästigung empfunden wird, kann zur Minderung des Mietpreises führen, wenn der Gast seine Ansprüche durchsetzt.

Werden sich Mietpartei und Vermieter nicht einig, müssen etwaige Ansprüche und Forderungen nicht selten gerichtlich geprüft und durchgesetzt werden. Hier kommt die Frankfurter Tabelle zum Tragen, die in zahlreichen Fällen festlegt, wie hoch eine Mietpreisminderung in konkreten Fällen anzusetzen ist.

Sachschäden und Personenschäden, die im Rahmen des Vermietgeschäfts entstehen, müssen – egal ob der Vermieter um eine vorliegende Problematik Bescheid wusste oder nicht – durch eben diesen reguliert werden. Auch auf Mieterseite berechtigte Schadensersatzansprüche muss der Vermieter mit seinem Privatvermögen bedienen, sofern er keine Haftpflichtversicherung besitzt. Da es sich bei der Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, ist eine private Haftpflichtversicherung nicht ausreichend. Es muss zwingend eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen werden. Der Abschluss einer Betriebshaftpflicht-Versicherung ist aus diesem Grund für jeden Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses ratsam.

Wer schreibt hier?


​​Martin Krippner, geboren 1979 in Marburg und Familienvater zweier Söhne. Bereits seit dem Jahr 1998 bin ich im Bereich "Versicherungen" tätig, seit 2002 als unabhängiger Makler mit Schwerpunkt Gewerbeversicherungen und Hausverwaltungskonzepte. Mit der versicherDich Gmbh wollen wir dir Versicherungen als modernes Onlineprodukt präsentieren und dich so gut beraten, wie wir dich auch klassisch Offline beraten würden. Damit du immer das beste Versicherungsprodukt für dich findest...

Ferienwohnung: Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht?

Bei Vermietern von Ferienwohnungen herrscht zum Teil Unklarheit darüber, ob eine Betriebshaftpflicht oder doch die Berufshaftpflicht die richtige Haftpflichtversicherung für das Vermietgeschäft ist. Anders als die betriebliche Haftpflichtversicherung kommt die Berufshaftpflicht-Versicherung auch für direkte Vermögensschäden dritter, geschädigter Personen auf. Die Betriebshaftpflicht reguliert hingegen lediglich Vermögensfolgeschäden, die durch vorausgehende Sach- und Personenschäden bedingt sind. Direkte Vermögensschäden, die nicht durch eine Betriebshaftpflicht abgedeckt wären, sind im kurzfristigen Vermietgeschäft von Ferienwohnungen und Ferienhäusern zu einer hohen Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen, weshalb sich Vermieter durch eine Betriebshaftpflicht in ausreichendem Maße absichern können.

Mit einer Betriebshaftpflicht auch auf der rechtlich sicheren Seite

Nicht jede Forderung ist zugleich auch berechtigt. Die Erfahrung zeigt: In vielen Fällen empfiehlt sich eine Prüfung der konkret vorliegenden Ansprüche auf juristischem Wege. Gerichts- und Anwaltskosten müssen von jeder Partei zu den ihrigen Anteilen übernommen werden und können die absolute finanzielle Schadenssumme, die mit einem Schadensersatzanspruch einhergehen kann, erhöhen. Eine Betriebshaftpflicht tritt auch für Gerichtskosten ein, sollte beispielsweise die juristische Prüfung einer Forderung unumgänglich oder ratsam sein. Eine Prüfung und Regulierung fällt in den Leistungsbereich der Betriebshaftpflicht-Versicherung, weshalb diesem Versicherungstyp also auch eine schützende Funktion für den Vermieter zukommt.

Betriebshaftpflichtversicherung mit Kompetenz

Das Feld der betrieblichen Haftpflichtversicherungslösungen ist weit und groß. Nicht nur die Anzahl der zur Verfügung stehenden Tarife ist für die Gewerbe- und Kleingewerbetreibende oft undurchsichtig. Vielseitige Zusatzbausteine, die von den Versicherungsgesellschaften angeboten werden, erschweren dem Laien die Entscheidung für eine konkrete Police.

Erschwerend kommt für viele Versicherungsnehmer hinzu: Nicht jeder Versicherungsbaustein ist für jede Branche eine ratsame und notwendige Versicherungsoption. Eine kompetente und vor allem objektive Beratung im Vorfeld des Vertragsabschluss ist daher wichtig. Auf unserem Versicherungs Portal finden Sie weiterführende Informationen und eine kompetente und kostenlose Beratung rund um das Thema des Abschlusses einer Betriebshaftpflicht-Versicherung. Klicken Sie sich rein!

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