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Berufshaftpflichtversicherung: Vermögensverwalter

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Die Branche der Vermögensverwaltung erklärt schon durch ihre Berufsbezeichnung: Es wird täglich mit dem Vermögen Dritter gearbeitet. Beratende Tätigkeiten, in denen zum Beispiel Anlageempfehlungen ausgesprochen werden, gehören zum Alltag eines jeden Vermögensverwalters. Dass in diesem Kontext Fehler gemacht werden, die einen Vermögensschaden bedingen, kann auch bei höchster Professionalität nicht ausgeschlossen werden.

Gegen Ansprüche Dritter, die einen Vermögensschaden erlitten haben und resultierend eine Forderung stellen, können sich Vermögensverwalter durch den Abschluss einer Versicherung schützen. Werden auch Tätigkeiten im Bereich der Steuerprüfung und Steuerberatung ausgeübt, ist eine Berufshaftpflicht-Versicherung sogar Pflicht!

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Wer schreibt hier?


​​Martin Krippner, geboren 1979 in Marburg und Familienvater zweier Söhne. Bereits seit dem Jahr 1998 bin ich im Bereich "Versicherungen" tätig, seit 2002 als unabhängiger Makler mit Schwerpunkt Gewerbeversicherungen und Hausverwaltungskonzepte. Mit der versicherDich Gmbh wollen wir dir Versicherungen als modernes Onlineprodukt präsentieren und dich so gut beraten, wie wir dich auch klassisch Offline beraten würden. Damit du immer das beste Versicherungsprodukt für dich findest...

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